Dringende Frage zum Thema Führerschein A ohne Begrenzung

  • Hallo erst mal an Alle,
    ich wäre Euch echt dankbar, wenn der Eine oder Andere mir bei einem riesigen Problem helfen könnte!

    Geschichte (kein Scheiß!!!):
    eine gute Bekannte, weiblich, Alter 39, macht den Bikerschein A offen, alle Unterlagen laufen auf offene Klasse, Fahrlehrer demütigt sie, verunsichert sie, läßt sie auf einer CBF500 (normal 57 PS) in gedrosselter Form auf 34 PS fahren und sagt ihr das nicht. In gutem Glauben macht sie die Prüfung und besteht diese auch. Einen Tag später beim StVA will sie ihren vorläufigen Führerschein abholen und bekommt gesagt, das die Unterlagen nicht stimmen und sie nur Klasse A beschränkt gemacht hat. Fahrlehrer stllt auf stur. Zeugen jedoch vorhanden, Unterlagen die Klasse A offen belegen auch vorhanden.
    Frage 1: wie sieht die rechtliche Seite aus
    Frage 2: geht hier eine Nachprüfung in kürzester Zeit? Sie will nicht mehr bei dem o. a. Fahrlehrer weitermachen. Der sagte, das ist nichts für sie, das schafft sie nicht.
    Bin selber Biker CBR1000RR und bei so etwas kriege ich das Kotzen!
    Also, wenn Ihr mir hier behilfreich sein könnten danke ich Euch echt riesig!
    VIELEN DANK
    Jürgen

  • Gibts dazu irgendwelchen Schriftverkehr, Anmeldeunterlagen, etc?

    Irgendwas muss die Frau ja bei Anmeldung in der Fahrschule unterschrieben haben, oder???

    Wenn ja, Anwalt, aber ne Mehr-Mann-Kanzlei!

    EDIT: in unserer Gegend gabs mal einen Fahrlehrer, bei dem haben die Schüler doppelt soviele Fahrstunden gebraucht wie in anderen Fahrschulen, durchfallen war da an der Tagesordnung, nun ist er ins Ausland abgereist :mad:

    ...
    ein neuer Tag,
    neues Glück,
    sieh nach vorne,
    nie zurück
    ...

    3 Mal editiert, zuletzt von fred.flintstone (26. April 2005 um 21:39)

  • Hi Jürgen,

    Hat sie Rechtsschutz?

    Wenn nicht auch egal, das ist BETRUG!!! :evil:

    Ab zum Anwalt und zwar zackig und an den Fahrlehrerverband wenden.
    Die interessieren sich auch für so Geschichten.

    Evtl hat sie auch Anspruch auf Erstattung von Fahrstundengebühren etc.

    Ich habe beim Motorradführerschein damals auch die Fahrschule gewechselt und der Fahrlehrer wollte mir die Unterlagen der theoretischen Prüfung nicht aushändigen.

    Hatte erst Theorie gemacht im Winter und als es ans Fahren ging bin ich vom Glauben abgefallen, Mopped seit 10 Monaten ohne TÜV, Reifen fertig, Bremsschläuche porös etc.

    Ein Brief vom Anwalt hat die Sache dann ganz schnell geregelt.

    Andere Fahrschule empfohlen bekommen und alles war bestens.

    Wenn Du sagst wo in etwa sie herkommt kann vielleicht jemand hier helfen ?(

    Gruß
    Susanne und sowas von einer Schweinerei

  • Danke Dir für die Info.
    Ja, Unterlagen sind schon noch vorhanden und gehen auch zum Anwalt, wenn es soweit kommen sollte.

    Sie würde nur gerne jetzt die offene Klasse machen und ärgert sich wie Tier daß sie nicht vorher bemerkt hat, daß sie keine offene Klasse macht.

    Also ich kann sie verstehen, kennt sich mit dem Thema Bike nun mal nicht so aus wie die anderen "fortgeschrittenen Hasen".

    Nun ja, eigentlich muß man da doch eine Nachprüfung machen können ohne gleich den kompl. Schein neu machen zu müssen, oder????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????

    Gruß
    Jürgen

  • Bei entsprechenden Unterlagen und einem "mal" sozialverträglichen Anwalt sollte eine solche Nachprüfung evtl. kostenlos durchgeführt werden, schließlich geht es in einem solchen Fall um einen Vergleich, entweder Verlust der Fahrlehrerlizenz oder Nachprüfung, vorausgesetzt es ist einwandfrei nachvollziehbar!

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    Einmal editiert, zuletzt von fred.flintstone (26. April 2005 um 22:02)

  • mmh

    mal kurz gegoogelt....

    Für Kl.A unbeschränkt muß Ausbildung UND Prüfung auf einem leistungsunbeschränkten Bike erfolgen.

    Meine da wäre Mindestanforderung 600cm³ und 70PS oder so ähnlich.

    Telefoniert mal mit einer vernünftigen Fahrschule und mit einem Anwalt für Verkehrsrecht morgen.

    In Frankfurt könnt ich da eine supergute empfehlen. :)

    Gruß
    Susanne gibts denn keine Fahrlehrer hier??

  • Hallo und recht herzlichen Dank!!!!!!!!!!!

    Die Sache mit dem Fahrlehrerverband wußte ich noch nicht, der Rest geht heute zum Anwalt und die Fahrstunden incl. Prüfung werden bei anderer Fahrschule wiederholt.
    Dauert jetzt alles zwar etwas, dafür so dem Recht geschehen dem Recht zusteht.
    Lieben Gruß
    Jürgen

  • zum anwalt gehen mit der rechtschutz und fertig ;)


    Mfg Ruhr......FellGott 8)

    :cool3:EUER NEID ist MEINE Anerkennung !EUER HASS mein STOLZ !ja w zyciu niczego nie |aBuje - tylko tego, czego jeszcze nie zrobiBem!!! :cool3:
    Take the Best

  • hi@all
    habe selber direkt a unbeschränkt gemacht und eine hubraumgröße ist nicht vorgegeben habe selber aus einer 500er führerschein gemacht die hatte ca. 60 ps
    ich bin zwar kein anwalt aber dagegen müsste man auf jeden fall angehen können denn wer will wenn er nicht muß schon gerne 2 jahre mit 34 ps fahren ?( vielleicht reicht es ja schon wenn man mal vernünftig mit dem zuständigem tüv bzw. prüfer redet

  • meine Frau (recht zierlich) wollte auch den "großen" machen kam aber mit der Bandit nicht so gut zurecht und hat dann auf den "kleinen" umgesattelt. Nun nach bald einem Jahr hat sie so viel Fahrpraxis und Selbstsicherheit, daß sie bald eine Nachprüfung macht !Kosten ca. 150 €!

    Würde wie schon beschrieben zum RA gehen usw. am besten sie macht bald die Nachprüfung und schreibt sie mit auf die große Rechnung. Kann mir nicht vorstellen das sie
    auf rechtlichen Wege den "großen" bekommt!!!

    good luck!!!!!!!

  • Zitat

    Original von Bossi

    hi@all
    habe selber direkt a unbeschränkt gemacht und eine hubraumgröße ist nicht vorgegeben habe selber aus einer 500er führerschein gemacht die hatte ca. 60 ps
    ich bin zwar kein anwalt aber dagegen müsste man auf jeden fall angehen können denn wer will wenn er nicht muß schon gerne 2 jahre mit 34 ps fahren ?( vielleicht reicht es ja schon wenn man mal vernünftig mit dem zuständigem tüv bzw. prüfer redet

    Genau es gibt keine Hubraumgrenze die überschritten werden muß sondern nur die Leistung zählt. Die Prüfungsmaschine muß mehr als 60PS haben. Habe ja auch meinen DirektA auf einer CB500 gemacht, bei der eine Leistungssteigerung auf 61PS in den Papieren stand, damit sie für den offenen Schein zulässig war...

    Bernd