Verantwortung und Haftungsverzicht

  • Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht (VH)

    der Teilnehmer des Fireblade Treffens 2005 in Spies


    I. Verantwortlichkeit

    Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder von dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss nach dieser Ausschreibung schriftlich vereinbart wird.
    Soweit der Fahrer nicht selbst Kfz-Eigentümer und -halter des von ihm benutzten Fahrzeuges ist, stellt er den im nachstehenden Haftungsverzicht genannten Personenkreis auch von jeglichen Ansprüchen des Kfz-Eigentümers und -Halters frei und gibt im Zusammenhang mit der Nennung eine entsprechende Verzichtserklärung des Kfz-Eigentümers oder -Halters ab.


    II. Haftungsverzicht

    Jeder Teilnehmer verzichtet durch Abgabe der Anmeldung auf alle im
    Zusammenhang mit den Veranstaltungen erlittenen Unfällen oder Schäden auf jegliches Recht des Vorgehens oder Rückgriffes auf den Veranstalter, deren Beauftragte und Helfer sowie irgendwelche anderen Personen die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, soweit der Unfall bzw. Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.


    III. Anerkenntnis

    Jeder Teilnehmer erkennt die Bedingungen der Veranstaltung sowie insbesondere die vorstehenden Festlegungen bzgl. „Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht“ an und verpflichtet sich, diese zu befolgen.
    Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die Fahrfähigkeit infrage stellen, entbindet der Teilnehmer alle behandelnden Ärzte – im Hinblick auf das sich daraus unter Umständen für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko – von der ärztlichen Schweigepflicht
    gegenüber dem Veranstalter.
    Der Teilnehmer bestätigt ausdrücklich, dass die in der Anmeldung abgegebenen Daten in vollem Umfang zutreffend sind und das sein Fahrzeug mit welchem er teilnimmt in allen Teilen uneingeschränkt den zutreffenden Bestimmungen der Straßenverkehrszulassung
    entsprechen, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß versichert und zugelassen ist. Fahrzeuge mit rotem Kenzeichen werden nicht zur Veranstaltung zugelassen!


    IV. Wirksamkeit

    Diese Vereinbarung wird mit Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligen gegenüber wirksam.

    GRUSS - WILYSC33