Reifenbindung austragen??

  • Servus ,

    kann mir irgendeiner helfen?? :bitte:
    suche jemand der an seiner SC 28 keine Reifenbindung mehr hat!! :lupe:
    da ich ein 17zöller vorne hab mit nur 4 eingetragenen Reifen könte ich ne Kopie der Papiere gut gebrauchen :D
    Pfieleicht bekomm ich die Bindung ja auch ausgetragen, wenn ich nen guten TÜV Menschen finde :massa:

    (ja, ich weiß, das wird nich einfach)

    grüsse

    )---addes---(

    immer zweimal mehr wie Du !!!

    Einmal editiert, zuletzt von addes (21. August 2005 um 13:54)

  • Hallo, ich habe selber eine SC33 mit 17 Zoll V-Rad gehabt. Reifenbindung austragen war nicht möglich, laut dem TÜV- man bei dem ich war.
    Es soll jedoch jetzt die Möglichkeit bestehen ein Teilegutachten von einen Sachverständigen erstellen zu lassen, das man dann mitführt, dadurch kann man sich die Eintragung in den Brief sparen. Quelle: Conti Reifenfreigaben.
    Zudem gibt es ja spätestens alle 2 Jahre neue Reifen von den Herstellern.
    :wow

    Lieber Harz als Heide

  • Zitat

    Original von addes
    Servus ,

    kann mir irgendeiner helfen?? :bitte:
    suche jemand der an seiner SC 28 keine Reifenbindung mehr hat!! :lupe:
    da ich ein 17zöller vorne hab mit nur 4 eingetragenen Reifen könte ich ne Kopie der Papiere gut gebrauchen :D
    Pfieleicht bekomm ich die Bindung ja auch ausgetragen, wenn ich nen guten TÜV Menschen finde :massa:

    (ja, ich weiß, das wird nich einfach)

    probiers mal mit den Reifenfreigaben der SC 44 und SC 50 und sprich dann noch mal dem TÜV ob er dir die Reifenmarkenbindung austrägt.

    Gruß
    GuntheRR

    Schon morgen ist das heute gestern

  • ich hatte da mal ne heisse diskussion mit ner tussi am metzeler-stand auf der imot. die hat mir sogar ihre papiere gezeigt, in denen jede reifenbindung ausgetragen war. was soviel hiess, sie könnte auch mit slicks auf der strasse fahren. gottseidank hatte ich einen freund dabei, der bei der küs arbeitet un der hat sich dann ne weile mit der rumgestritten.
    fakt ist: du findest sicher jemanden der dir weiss-gott-was einträgt (oder austrägt), die frage ist nur...gesetzeskonform? denn auch wenn du was eingetragen hast....wenn die polizei der meinung ist, das wäre nicht in ordnung, haste keine chance (wurde auf der imot am polizeistand auch bestätigt).
    wenns um reifen geht, die sonst auch auf der strasse gefahren werden, könnte dir auch ein anruf bei der betreffenden herstellerfirma helfen oder ne e-mail an einen reifenverkäufer (z.b. motorbiketyres).
    ich durfte damamls auch nicht den sporttec an meine kleine cbr600fs montieren!!!musste mit pilot sport weiterfahren :kotz:

  • Zitat

    Original von Fremdfabrikat

    fakt ist: du findest sicher jemanden der dir weiss-gott-was einträgt (oder austrägt), die frage ist nur...gesetzeskonform? denn auch wenn du was eingetragen hast....wenn die polizei der meinung ist, das wäre nicht in ordnung, haste keine chance (wurde auf der imot am polizeistand auch bestätigt).

    Mal ne Frage, wenn ein TÜV Sachverständiger dir ein Bauteil einträgt, dann kann er nur etwas genehmigen das seinen Richtlinien entspricht ( Gesetzeskonform). Wie kommst du also darauf, dass ein "kleiner Polizeihauptmeister" mit Null Ahnung von der Materie hier etwas beanstanden kann ?(

    Bladeraider könnte hierauf ne Antwort geben.

    Gruss Chang-Noi


    Das Geheimnis des Lebens besteht aus Rechtschaffenheit und fairem Verhalten.
    Wenn man das vortäuschen kann, hat man es geschafft .... Groucho Marx

  • Zitat

    Original von Chang-Noi
    Mal ne Frage, wenn ein TÜV Sachverständiger dir ein Bauteil einträgt, dann kann er nur etwas genehmigen das seinen Richtlinien entspricht ( Gesetzeskonform). Wie kommst du also darauf, dass ein "kleiner Polizeihauptmeister" mit Null Ahnung von der Materie hier etwas beanstanden kann ?(

    TÜV Prüfer beugen das Recht eben teileweise sehr weit, in den Augen der
    Rennleitung eben zu weit. Eingetragen heißt noch lange nicht unbedingt legal.

    Beim Motorrad herscht derzeit immer noch Markenbindung, sämtliche
    angebliche Austragungen dazu sind das Papier nicht wert, auf dem sie stehen.

    Auch eine Eintragung bzw. Austragung mit der man angeblich Slicks auf der
    Strasse fahren kann ist wertlos, die Profiltiefe muss immer noch mindestens
    1.6 mm betragen...

    Nach EU-Recht gibt es keine Markenbindung mehr, nur ist dieses in Deutschland
    wegen der tempolimitfreien Autobahnen in der Diskussion.

    Kopfjucken ist kein Zeichen für Hirnfunktion... :gruebel:

    Einmal editiert, zuletzt von Anderson (23. August 2005 um 07:41)

  • Zitat

    Original von Anderson

    TÜV Prüfer beugen das Recht eben teileweise sehr weit, in den Augen der
    Rennleitung eben zu weit. Eingetragen heißt noch lange nicht unbedingt legal.

    Beim Motorrad herscht derzeit immer noch Markenbindung, sämtliche
    angebliche Austragungen dazu sind das Papier nicht wert, auf dem sie stehen.

    Auch eine Eintragung bzw. Austragung mit der man angeblich Slicks auf der
    Strasse fahren kann ist wertlos, die Profiltiefe muss immer noch mindestens
    1.6 mm betragen...

    Nach EU-Recht gibt es keine Markenbindung mehr, nur ist dieses in Deutschland
    wegen der tempolimitfreien Autobahnen in der Diskussion.

    GENAU SO ISSES

  • Zitat

    Original von CBRVIPER
    Der eine am lochen ist auch eine Pflaume.das der so treist ist kassiert porto und schickt nichts rüber.

    Du glaubst es nich, heute hab ich im Briefkasten die Kopien gefunden!!
    Er hat sie doch geschickt !!

    Zitat

    Original von GuntheRR
    probiers mal mit den Reifenfreigaben der SC 44 und SC 50 und sprich dann noch mal dem TÜV ob er dir die Reifenmarkenbindung austrägt.


    denke aber das der TÜV dann sagt: :nono: weil ich ja eine SC28 habe," und die Sc44/50 ja andere Modelle sind, das geht nun wirklich nicht"


    Fremdfabrikat
    ich will ja keine Slicks auf der Straße aufziehen oder sonst irgendwelche Schlappen, sondern eigentlich nur den optimalsten Reifen für meine "Dicke".
    Da ja jedes Jahr neue Pellen auf den Markt kommen die immer verbessert werden, möchte ich nat. auch den aktuellsten Reifen haben.
    Und wenn ein "Grüner" ein wenig Ahnung hat vom Motorradfahren, wird er auch wissen das ein Reifen aus früheren Tagen eher schlechter sind wie die neue Generation!!! Aber ich laut Papieren nur die"alten" aufziehen darf!!
    Das find ich absolut Hirnrissig :tougue:

    grüsse

    )---addes---(

    immer zweimal mehr wie Du !!!

  • Deswegen mit den Reifenfreigeben von SC 44 und SC 50 nachfragen ob das geht oder nicht, die Fahrzeuge haben ja mehr Leistung und die Reifen sind dort freigegeben, warum sollen die in der Größe 180 ned auch bei ner SC 28 funzen ?( ?(, deshalb einfach mal mit dem TÜV Mann reden.

    Gruß
    GuntheRR

    Schon morgen ist das heute gestern

  • Zitat

    Original von Anderson

    TÜV Prüfer beugen das Recht eben teileweise sehr weit, in den Augen der
    Rennleitung eben zu weit. Eingetragen heißt noch lange nicht unbedingt legal.

    Beim Motorrad herscht derzeit immer noch Markenbindung, sämtliche
    angebliche Austragungen dazu sind das Papier nicht wert, auf dem sie stehen.

    Auch eine Eintragung bzw. Austragung mit der man angeblich Slicks auf der
    Strasse fahren kann ist wertlos, die Profiltiefe muss immer noch mindestens
    1.6 mm betragen...

    Nach EU-Recht gibt es keine Markenbindung mehr, nur ist dieses in Deutschland
    wegen der tempolimitfreien Autobahnen in der Diskussion.

    Wenn das so sein soll, dann frag ich mich wieso die Polizei Kfz-Halter bei festgestellten Mängeln am Fahrzeug zum TÜV schicken???

    Gruss Chang-Noi


    Das Geheimnis des Lebens besteht aus Rechtschaffenheit und fairem Verhalten.
    Wenn man das vortäuschen kann, hat man es geschafft .... Groucho Marx

  • Zitat

    Original von addes
    ...möchte ich nat. auch den aktuellsten Reifen haben.
    ...
    Aber ich laut Papieren nur die"alten" aufziehen darf!!
    Das find ich absolut Hirnrissig :tougue:

    Nur zum besseren Verständnis:

    Eine Austragung der Reifenbindung bringt Dir eigentlich garnichts,
    weil Du trotzdem eine Freigabe der Reifenpaarung für Dein Fahrzeug
    brauchst.

    Also nicht anders als mit eingetragender Marken heute, wenn Du eine
    andere Paarung mit mitgeführter Freigabe montierst.

    Ich zitiere den ADAC:
    (zwar die Ausführung für PKW, aber egal)


    Pkw-Reifenfabrikatsbindungen sind seit 2000 nur noch Empfehlungen

    Reifenfabrikatsbindungen (Reifenfabrikats- oder Reifentypenbindung), wie sie bislang in den Fahrzeugpapieren von PKW und Kraftfahrzeuganhängern unter der Zeile 33 „Bemerkungen“ ggf. eingetragen wurden, haben nach Auskunft des BMVBW vom Februar 2000 „keine direkte Rechtswirksamkeit mehr und sind als Empfehlungen zu betrachten“. Bei der Wahl der Reifen muss der Fahrzeughalter oder –führer auf die Ungefährlichkeit und Vorschriftsmäßigkeit der Reifen achten. Selbstverständlich müssen alle in Frage kommenden Reifen EG- oder ECE-geprüft und entsprechend gekennzeichnet sein, sowie den zugelassenen Reifendimensionen entsprechen.

    In der Praxis bedeutet dies für den Fahrzeughalter und/ oder –führer, dass er bei der Verwendung entsprechender Reifen ggf. die Verkehrssicherheit und die Vorschriftsmäßigkeit dieser Bereifung nachweisen muss. Dies kann er natürlich nur, wenn durch den Fahrzeug- oder Reifenhersteller entsprechende Prüfungen der Fahrzeug-Reifen-Kombination erfolgreich vorgenommen wurden, und dieser Umstand dem Fahrzeughalter und/ oder -führer auf einem Dokument (Unbedenklichkeitsbescheinigung, Reifenfreigabe, ...) bestätigt wird. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist dann nicht erforderlich.


    @ Chang-Noi
    Du kannst davon ausgehen, daß wenn irgendwelche Zweifel an der Eintragung
    bestehen, nicht der gleiche Prüfer die Untersuchung durchführen wird.

    Ansonsten sind die Polizisten nur die Aufzeiger, den Fahrzeugzustand
    definiert der TechnischeÜberwachungsVerein...

    Kopfjucken ist kein Zeichen für Hirnfunktion... :gruebel:

    Einmal editiert, zuletzt von Anderson (23. August 2005 um 13:58)

  • Zitat

    Original von Anderson
    Nur zum besseren Verständnis:
    Eine Austragung der Reifenbindung bringt Dir eigentlich garnichts, weil Du trotzdem eine Freigabe der Reifenpaarung für Dein Fahrzeug brauchst
    Also nicht anders als mit eingetragender Marken heute, wenn Du eine
    andere Paarung mit mitgeführter Freigabe montierst.


    hmm, :gruebel: aber es gibbet ja keine Freigabe für meine Reifen, da ich vorne einen 17zöller habe !! Beim TÜV wurden mir 4 paarungen eingetragen, somit könnte man doch auch gleich die Reifenbindung löschen ?(

    oder reicht einem Grünen die Eintragung im Schein unter Ziffer 20 u. 21 nicht :
    "REIFENPAAR NUR VON EINEM HERSTELLER UND TYP ZULÄSSIG" ????
    und mehr steht nicht drin ??

    grüsse

    )---addes---(

    immer zweimal mehr wie Du !!!

  • Zitat

    Original von addes
    hmm, :gruebel: aber es gibbet ja keine Freigabe für meine Reifen, da ich vorne einen 17zöller habe

    nochmal Zitat ADAC:

    Kann kein Hersteller für die gewünschten Reifen an dem entsprechenden Fahrzeug eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aushändigen, sollte die Beratung eines Sachverständigen der Überwachungsorganisationen gesucht oder von einer Umrüstung auf die gewünschten Reifen abgesehen werden. Die Reifen sollten erst montieren werden, wenn das entscheidende Dokument vorliegt und mögliche Auflagen für den Betrieb der Reifen (z.B. Reifenluftdruck) berücksichtigt werden können.

    d.h. der TÜV trägt Dir ein oder erstellt Dir eine Freigabe, welche Reifen Du
    fahren darfst.


    Zitat

    Original von addes
    oder reicht einem Grünen die Eintragung im Schein unter Ziffer 20 u. 21 nicht :
    "REIFENPAAR NUR VON EINEM HERSTELLER UND TYP ZULÄSSIG" ????
    und mehr steht nicht drin ??

    Reicht nicht, weil sowieso Grundvoraussetzung...
    Irgendjemand muss ein Statement abgeben, das ein bestimmter
    Reifen gefahren werden kann.
    Irgendjemand = Fahrzeughersteller, Reifenhersteller, Felgenhersteller, TÜV

    Kopfjucken ist kein Zeichen für Hirnfunktion... :gruebel:

  • Zitat

    Original von Anderson


    Reicht nicht, weil sowieso Grundvoraussetzung...
    Irgendjemand muss ein Statement abgeben, das ein bestimmter
    Reifen gefahren werden kann.
    Irgendjemand = Fahrzeughersteller, Reifenhersteller, Felgenhersteller, TÜV

    bei mir ist folgendes eingetragen:

    Reifen nur von einem Hersteller in der Größe 120/70 ZR 17 58 W und 180/70 ZR 17 73 W.
    Also kann ich alle Reifen fahren die genügend Profil haben und die richtige Größe mit den Zusätzen 58 bzw. 73 W ?(

    Gruß
    GuntheRR

    Schon morgen ist das heute gestern

  • Zitat

    Original von GuntheRR
    bei mir ist folgendes eingetragen:

    Reifen nur von einem Hersteller in der Größe 120/70 ZR 17 58 W und 180/70 ZR 17 73 W.
    Also kann ich alle Reifen fahren die genügend Profil haben und die richtige Größe mit den Zusätzen 58 bzw. 73 W ?(

    Nein

    ...für diesen Fall gibts eben die Reifenfreigaben der Reifenhersteller, die
    auf deren Homepage runterladbar sind. Du brauchst in Deutschland für
    das Motorrad eine Reifenfreigabe, ob eingetragen oder extra Papier ist
    egal...

    Kopfjucken ist kein Zeichen für Hirnfunktion... :gruebel:

  • Zitat

    Original von Anderson

    Nein

    ...für diesen Fall gibts eben die Reifenfreigaben der Reifenhersteller, die
    auf deren Homepage runterladbar sind. Du brauchst in Deutschland für
    das Motorrad eine Reifenfreigabe, ob eingetragen oder extra Papier ist
    egal...

    deswegen hab ich die Größe mit dem Geschwindigkeitsindex eintragen lassen und laut dem TÜV Beamten kann ich alle Reifen mit den Merkmalen und genügend Profil fahren.

    Gruß
    GuntheRR

    Schon morgen ist das heute gestern

  • Zitat

    Original von GuntheRR
    deswegen hab ich die Größe mit dem Geschwindigkeitsindex eintragen lassen und laut dem TÜV Beamten kann ich alle Reifen mit den Merkmalen und genügend Profil fahren.

    hört sich nicht schlecht an, beim PKW funktioniert das ja auch so...
    ...und in ganz Europa beim Motorrad auch...

    Meiner Meinung nach kann aber, da in Deutschland für Motorräder
    Reifenbindung gilt, kein TÜV-Prüfer sowas austragen, wäre ja ungefähr
    so wie wenn er eintragen könnte, Reifen dürfen auf diesem Motorrad
    bis 0,5 mm Restprofil gefahren werden.

    Kopfjucken ist kein Zeichen für Hirnfunktion... :gruebel:

    Einmal editiert, zuletzt von Anderson (26. August 2005 um 11:35)

  • Zitat

    Original von Anderson
    ... da in Deutschland für Motorräder Reifenbindung gilt...


    auch nicht generell

    Wenn Gott gewollt hätte, daß zwei Personen auf einem Motorrad sitzen, hätte es vier Räder.

  • Zitat

    Original von dreiviertelliterV4


    auch nicht generell

    auch richtig, es gibt schon welche ohne z.B. Yamaha BT 1100 Bulldog

    Kopfjucken ist kein Zeichen für Hirnfunktion... :gruebel: