ZitatOriginal von Chief
Eine Leistungssteigerung ist es nicht. Aber es überschreitet bestimmt die zulässigen 5% Übersetzungsänderung und somit ist ein neues Geräuschemissionsgutachten fällig. Bin jetzt zu faul den genauen Wert auszurechnen....außerdem ist es spät.
es sind 8%