ZitatOriginal von Salomon
Ist mit Nummernschildbeleuchtung? Sieht auf dem einen Foto so aus, aber es gibt noch keine definitive Antwort.
Also ich seh da ganz deutlisch eine Nummernschildbeleuchtung
ZitatOriginal von Salomon
Ist mit Nummernschildbeleuchtung? Sieht auf dem einen Foto so aus, aber es gibt noch keine definitive Antwort.
Also ich seh da ganz deutlisch eine Nummernschildbeleuchtung
Hab ich ja auch geschrieben, aber du kannst es mir ja bestimmt sagen! Nicht, das die nur an ist, wenn man auf die Bremse tritt. Wollte ja nur ne verbindliche Antwort.
Und was ist mit der E-Nummer?
mfg
Christoph
edit
hab jetzt gerade mal ein bissel gegoogelt. diesen satz findet man dabei immer wieder
ZitatEs wird viel mit E-Prüfzeichen geworben, dies bedeutet aber noch lange nicht das, daß Teil TÜV-konform ist. Die Zahl nach dem E verrät nur welches Land die Genehmigung für ein Teil erteilt hat. z.B. liest man bei Scheinwerfern oft mit E1-Zulassung. Das bedeutet lediglich das der Scheinwerfer in Deutschland zugelassen ist aber nicht als was - kann also auch die Zulassung einer Innenbeleuchtung für eine Klospülung sein.
Für TÜV-konforme Teile sind oft weitere Prüfzeichen erforderlich.
also doch kein tuev, oder wie?
@die anderen die sich noch so ein ruecklicht zulegen wollen
ist euch das ladde?
ich hab doch kein bock wgn nem ruecklicht aerger zu bekommen
bin nu 2jahre mit nem gekuerzten racing bos rumgefahren, und da weiss man wenigstens das man am arsch ist. aber ich geb doch kein teuer geld aus, wenns mir nix bringt. dann bastel ich mir selber ein ruecklicht und bin genauso weit, wie mit dem hier...
E1 Deutschland
E2 Frankreich
E3 Italien
E4 Niederlande
E5 Schweden
E6 Belgien
E7 Ungarn
E8 Tschechische Republik
E9 Spanien
E10 Jugoslawien
E11 Großbritannien
E12 Österreich
E13 Luxemburg
E14 Schweiz
E15 DDR
E16 Norwegen
E17 Finnland
E18 Dänemark
E19 Rumänien
E20 Polen
E21 Portugal
E22 Russland
E23 Griechenland
E24 Irland
E25 Kroatien
E26 Slowenien
E27 Slovakei
E28 Weissrussland
E29 Estland
E31 Bosnien und Herzegowina
E32 Litauen
E34 Bulgarien
E37 Türkei
E40 Mazedonien
E42 Europäische Gemeinschaft
E43 Japan
E45 Australien
E46 Ukraine
E47 Südafrika
E48 Neuseeland
50R Beleuchtungseinheit geprüft für motorisierte Zweiräder
11 als vorderer Fahrtrichtunganzeiger
12 als hinterer Fahrtrichtungsanzeiger
1,1a,1b Front-Fahrtrichtungsanzeiger für Pkw
2a Heck-Fahrtrichtungsanzeiger für Pkw
5 seitlicher Fahrtrichtungsanzeiger
S Bremsleuchte
IA,IIIA Rückstrahler
AR Rückfahrscheinwerfer
F Nebelschlussleuchte
HCR Abblendlicht und Fernlicht kombiniert
B Nebelscheinwerfer
RD Schlussleuchte
Es müssten also außer E-Nummer (muss für ein ECE-Mitliedsland kodieren; beschreibt das Land in welchen die Leuchte geprüft wurde link) und 50R noch die Buchstaben S(Bremsleuchte) und RD (Schlussleuchte) für eine TÜV-konforme Verwendung eingeprägt sein. Zusätzlich noch eine Nummer, welche die Verwendung als Kennzeichenbeleuchtung deklariert (hab ich aber nirgends gefunden).
Wie lautet denn nun die komplette E-Nummer der Leuchte?
Wenn die Nummer passt, will ich auch so`n Ding!!!
mfg, Mikkey
ZitatOriginal von mikkey
Es müssten also außer E-Nummer (muss für ein ECE-Mitliedsland kodieren; beschreibt das Land in welchen die Leuchte geprüft wurde link) und 50R noch die Buchstaben S(Bremsleuchte) und RD (Schlussleuchte) für eine TÜV-konforme Verwendung eingeprägt sein. Zusätzlich noch eine Nummer, welche die Verwendung als Kennzeichenbeleuchtung deklariert (hab ich aber nirgends gefunden).
mfg, Mikkey
Das kann aber nicht so stimmen. Denn dann hätte mein original Rücklicht mit folgender Kennzeichnung auch keine Zulassung:
E4
50R-00296
STANLEY 040-0338 SAE (2)S (2)T 90 DOT
Die ersten 2 Zeilen ist die Zulassung für Europa und die unterste Zeile müsste die Zulassung für die USA sein.
Auf einem Klarglas Rücklicht für die SC33 das nur für die USA eine Zulassung hat ist folgende Kennung vorhanden:
SAE (2)L (2)S (2)T 0I DOT
CLEAR ALTERNATIVES
Meiner Meinung nach ist die Kennzeichnung
12V 3/1W
E11
50R - 001220
SI 3099 LED
daher ausreichend.
MfG, Helmut
Hi Helmut,
Du hast recht! Ich hab ne e-mail an den TÜV geschrieben und folgende Antwort kam zurück:
Bezugnehmend auf Ihre Anfrage kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
Das von Ihnen genannte Rücklicht mit der genannten Genehmigungsnummer können Sie an Ihrem Kraftrad anbringen. Die Genehmigungsnummer bezieht sich auf eine ECE Regelung die in Deutschland anerkannt ist.
Wichtig wäre in diesem Zusammenhang noch darauf zu achten, dass auch ein Rückstrahler vorhanden ist, der könnte u.U. im alten Schlusslicht integriert sein und im neuen nicht.
Auch die Anbaulage sollte mit dem alten Schlusslicht identisch sein.
Sollten Sie diesbezüglich weitere Informationen wünschen, so werden wir Sie gerne an einem unserer TÜV Service Center beraten.
Mit freundlichen Grüssen,
@Paninaro: Wann gehts mit der Bestellung los? Ich bin dabei! (SC33; Bj1996)
mfg, mikkey
Abend wollte nur nochmal anfragen wie es mit der Bestellung aussieht??Wie
gesagt ich würde auch gern eins nehmen SC33 Bj1996,vielen Dank.
Hallo,
läuft eure Sammelbestellung noch?
wenn eine Nummernschildbeleuchtung integriert ist, wäre ich auch dabei !
kurze INFO bitte... danke
ich habe eine SC28 Bj 93
#cu
Bestellung läuft noch
Hier geht es zur > Sammelbestellung <
Die LED´s sind Bestellt, hab Momentan nur die zwei als Vorführmodelle da, sobald sie da sind werdet ihr von mir hören.
Ich muß sagen, das mir das Rücklicht nicht gefällt. Naja, mir wäre ein Klarglas, so wie an der SC 44 dann doch lieber. Sorry
Das ist auch mein Problem, wenn es Rot oder Schwarze währe dann sehe das auf meiner die Schwarz ist gut aus. Also muss ich warten biss es die gibt