HU/AU und ihre Nachwehen

  • So, grad Nachricht bekommen: Plakette ist runderneuert...
    Hab nun aber aus anderen Kanälen vernommen, daß seit geraumer Zeit die Pflicht besteht, den jeweils letzten Prüfbericht mitzuführen!?

    Was ist da dran?
    Kommt doch bald noch der Sani-Koffer für Motorräder und vorn ein Nummernschild mit RFID-Chip?

    SC44-km: 100k+

  • rechtsgrundlage?

    gegessen:

    §29(10) StVZO:
    Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren. Der Halter oder sein Beauftragter hat den Untersuchungsbericht, bei Fahrzeugen nach Absatz 11 zusammen mit dem Prüfprotokoll und dem Prüfbuch, zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde bei allen Maßnahmen zur Prüfung auszuhändigen. Kann der letzte Untersuchungsbericht oder das letzte Prüfprotokoll nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten Zweitschriften von den prüfenden Stellen zu beschaffen oder eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchführen zu lassen. Die Sätze 2 und 3 gelten nicht für den Hauptuntersuchungsbericht bei der Fahrzeugzulassung, wenn die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist.

    SC44-km: 100k+

    Einmal editiert, zuletzt von Yves73 (12. Mai 2006 um 14:22)

  • Zitat

    Original von Sigi63

    Nach der momentanen Rechtslage ja. Der Gesetzgeber hat aber zwischenzeitlich erkannt, dass hier eine Rechtslücke besteht.

    Bislang konnte eine EG-BE für Auspuffanlagen ohne Abgasprüfung im Typprüfungsverfahren erstellt werden. Dies geht ab EURO 3 nicht mehr. Das heißt, für diese neuen Fahrzeuge (ab Emmissionsschlüssel 12) gibt es keine zulässigen Auspuffanlagen mit EG-BE mehr, die die Serienwerte nicht erfüllen.

    Die Fireblade ist meines Wissens erst ab Modell 2006 auf EURO 3 homologiert und hat die Schlüsselnummer 0212 (Ziffer 14.1 in der Zulassungsbesch. Teil 1). Eine SC57 (2004) mit der Schlüsselnummer 250210 unter Ziff. 1 im alten Fahrzeugschein wäre aber noch legal mit einer EG-BE Komplettanlage nachrüstbar.


    hätt ich besser lesen bzw zählen sollen ;),dann sieht es ja doch nicht so schlecht aus für mich und meine komplettanlage...danke für die info...