HU/AU und ihre Nachwehen

  • So wie mir die Tage wirds wohl in den nächsten Tagen vielen gehen:

    SC44 + Arrow(ABE) geht sang- und klanglos bei der AU unter.

    Da ja der KAT in der Originaltüte verbaut ist verständlich und wurde ja auch schon im Forum disskutiert.

    Jetzt könnte man ja mit Originaltüte zum TÜV und danach umbauen. Aber richtig ist das auch nicht, obwohls wohl funktioniert, solang man an keinen Cop mit spezifischen Kenntnissen gerät... Dann ist die Plakette nicht das Blech wert, auf dem sie bis dahin grad noch klebte...

    Habe nun auf legale Weise versucht, diesem Mißstand anzuhelfen. Bisher erfolglos.
    Mein Lösungsansatz war, den KAT "einfach" austragen zu lassen. Soo einfach geht das dann aber doch nicht. Voraussetzung ist dann nämlich, daß das Fahrzeug auch ohne KAT zum Zeitpunkt der Erstinbetriebnahme hätte zugelassen werden können. Das soll dann aber bitte der Herstller oder Importeur bescheinigen.
    Gefragt, getan. Offenbach gibt.... NO-GO! Also keine Chance.

    Nun kanns doch aber auch nicht so schwer für nen Sachverständigen sein, die die Grenzwerte für ECE40 zu schnappen, ein (in diesem Falle mein) Bike durchzumessen :lupe:, um dann zu dem Ergebnis zu kommen:
    Jo! :) Alles im Grünen Bereich, da hab ich KEINE Wahl. KAT kann ausgetragen werden, dann gelten Regelungen für O-KAT. AU wird bestanden.
    Oder eben:
    Oh Kagge! X( Miese Werte. Ohne KAT wird das nichts. Kannste vergessen.
    Vielleicht noch ein:
    Naja... :gruebel: Bissel viel Qualm, was... da muss ich nochmal drüber kontemplieren.......

    Hat jemand schon ähnliches (Nach dem 01.04.06) probiert? Wie sind die Erfahrungen?
    Und ich will jetzt keinen falschen Stolz auf die ach so "kulante" Arbeitsweise einiger schwarzer Schafe in der Branche hören, sondern möglichst von Sachverständigen, die dann auch ihre Eier dafür hinhalten und zur Not auch vorm Verwaltungsgericht für ihre Entscheidung geradestehen.

    Yves

    SC44-km: 100k+

  • 1. ARROW anhauen... Wenn die einen Schalldämpfer mit EG ABE haben, müssten die auch eine Bestätigung schreiben können dass das Fahrzeug mit der FG.Nr. xxxxxxxxx und EZ am xxxxxxx auch ohne KAT in Verbindung mit dem ESD EG NR. xxxxxxx die notwendige EU1 bzw. EU2 erfüllt.

    2. COC Bescheinigung für ausländisches Modell anfordern, wenn im Bereich der EG die SC44 O-KAT zugelassen wurde.

    3. Zur Typprüfstelle gehen (kannst du beim örtlichen TÜV erfragen) und dort einen Abgastest nach EU1/EU2 je nach EZ fahren lassen. Entspricht das Fahrzeug der geforderten EU1/2 wird auch problemlos O-KAT eingetragen. Kosten etwa 250 - 400 €

    Such dir raus, was für die der einfachste Weg ist.

    Manfred

    P.S. Wenn Arrows dir keine Bescheinigung schicken kann... ist es höchst umstritten ob die EG-ABE jemals zu recht bestanden hat (versteckter Rechtsmangel, dann lohnt im Zweifelsfall auch der Gang zum RA mit Rechtschutzversicherung, damit du den Arrows zurückgeben kannst, bei Weigerung hilft manchmal ein Schreiben an das KBA....)

    2 Mal editiert, zuletzt von ManfredK (5. Mai 2006 um 16:58)

  • Zitat

    Original von ManfredK
    2. COC Bescheinigung für ausländisches Modell anfordern, wenn im Bereich der EG die SC44 O-KAT zugelassen wurde.

    wer sowas hat der könnte mir davon dann bitte ne kopie als e-mail schicken wäre sehr dankbar darüber.

    signatur.jpg

  • Mahlzeit

    Es ist völlig Rechtens, wenn du für die AU deinen Endtopf mit Katalysator anbaust, nach dem TÜV die Arrow Anlage wieder dranschraubst und damit rumkurvst. Natürlich nur solange sie ABE oder EG hat.

    Das hat schon einige Disskussionen ausgelöst, wozu überhaupt, wenn man den Zubehörpott danach einfach wieder dran schrauben darf?

    Geh mal in die Suche und Such nach Abgasuntersuchung. Da findest du einen Thread der dir alles erklärt.

    MfG

    Fahre nur so schnell wie dein ..... Schnauze, Vollgas!

  • Zitat

    Original von Bl@der

    wer sowas hat der könnte mir davon dann bitte ne kopie als e-mail schicken wäre sehr dankbar darüber.

    Und mir dann bitte auch gleich wenn's geht ... :D:D

  • Zitat

    Original von Yves73
    So wie mir die Tage wirds wohl in den nächsten Tagen vielen gehen:

    SC44 + Arrow(ABE) geht sang- und klanglos bei der AU unter.

    Da ja der KAT in der Originaltüte verbaut ist verständlich und wurde ja auch schon im Forum disskutiert.

    Jetzt könnte man ja mit Originaltüte zum TÜV und danach umbauen. Aber richtig ist das auch nicht, obwohls wohl funktioniert, solang man an keinen Cop mit spezifischen Kenntnissen gerät... Dann ist die Plakette nicht das Blech wert, auf dem sie bis dahin grad noch klebte...

    Yves


    So und nu mal eine (evtl. selten dumme) frage von mir :D:D:D

    was machst den wenn die ganze zeit über die Orginal tüte drunter hattest...dann zum tüv alles ok ist...und nach :gruebel: hmhm 2monaten bekommst nen top angebot für ne Arrow tüte oder anlage und kaufst sie dir....was willst dann machen?

    Wegen dem Scheiss extra zum tüv weil man gefahr laufen könnte das man keinen tüv mehr hat :oh_man: ja ne is klar.....zeigt mir mal 10 leute die sowas machen wenn die sich eine neue tüte oder anlage kaufen...ok bei einer anlage könnte ich es evtl. noch verstehen aber bei einer tüte :tougue: ja ne is klar....ich schmeiss meine kohle auch jeden tag zum fenster raus :D:D:D:D


    tztztztztztztzttzz


    Orginal dranmachen fürn tüv und dann wieder daheim umbauen !!!!


    Mfg Ruhr.......FellGott 8)

    :cool3:EUER NEID ist MEINE Anerkennung !EUER HASS mein STOLZ !ja w zyciu niczego nie |aBuje - tylko tego, czego jeszcze nie zrobiBem!!! :cool3:
    Take the Best

  • Zitat

    Original von Pwnzer
    Mahlzeit
    Es ist völlig Rechtens, wenn du für die AU deinen Endtopf mit Katalysator anbaust, nach dem TÜV die Arrow Anlage wieder dranschraubst und damit rumkurvst.
    MfG

    genau so und nicht anders. habe extra beim tüv nachgefragt.

    Laut haben viele, KLANG aber nur wenige

  • Diese AU gibt es doch soweit ich weiß nur in unserer wunderbaren Heimat, oder? Arrow ist bestimmt kein deutscher Hersteller - warum sollen die sich dann darum kümmern?

    Bin mal gespannt, was mich demnächst erwartet, aber ich darf ja noch ne Weile, sie muß ja erst im Nov. zum TÜV.

  • Mal abgesehen davon , daß ich meinen Pott wg. Diebstahl des Vorgängers (nach ~95Tkm ^^) entsprechend fixiert habe, um dem nächtlichen Abbau zu erschweren, möchte ich aber nicht alle 2 Jahre das gleiche Problem haben.
    Die deutsche Umsetzung der aktuellen EU-norm verletzt hier etwas mein Rechtsbewußtsein. Es geht mir nicht darum, "Amen"-murmelnd gesetzeskonform jeden juristischen Müll mitzumachen, sondern möglichst das System selbst zu Nutzen, um den entspr. Personen den Finger durchzustecken... also möglichst wasserdicht und mit Signalwirkung...

    SC44-km: 100k+

  • Zitat

    Original von ManfredK

    2. COC Bescheinigung für ausländisches Modell anfordern, wenn im Bereich der EG die SC44 O-KAT zugelassen wurde.

    Die COC Bescheiningung ist Fahrzeugbezogen und kostet ca € 50 - 80.

    Meines Wissens gibt es doch noch so etwas wie Bestandsschutz, d.h. die EG Töpfe sollte man nach wie vor fahren dürfen ?( :D

    Gruß
    GuntheRR

    Schon morgen ist das heute gestern

  • Zitat

    Original von GuntheRR

    Die COC Bescheiningung ist Fahrzeugbezogen und kostet ca € 50 - 80.

    Meines Wissens gibt es doch noch so etwas wie Bestandsschutz, d.h. die EG Töpfe sollte man nach wie vor fahren dürfen ?( :D


    mit den anlagen/endschalldämpfern darfst auch fahren,da passiert dir nichts.nur bei der auk sollte alles serie sein,sonst passiert das,wie oben bereits beschrieben........
    wenn ich die möglichkeit hätte wie ihr mit euren sc28 bis sc50,wo der kat nur im endtopf sitzt,wäre ich froh.sc57=kat im krümmer...scheisse is...wenn man eine komplettanlage verbaut hat.....

    2 Mal editiert, zuletzt von Amuthor (6. Mai 2006 um 12:42)

  • Zitat

    Original von KTM-Venus
    Diese AU gibt es doch soweit ich weiß nur in unserer wunderbaren Heimat, oder? Arrow ist bestimmt kein deutscher Hersteller - warum sollen die sich dann darum kümmern?

    Bin mal gespannt, was mich demnächst erwartet, aber ich darf ja noch ne Weile, sie muß ja erst im Nov. zum TÜV.

    So weit ich weis haben die Schweizer das schon seit ein paar Jahren...

    Bernd

  • Zitat

    Original von KTM-Venus
    Diese AU gibt es doch soweit ich weiß nur in unserer wunderbaren Heimat, oder?

    Hättest du frühere Posts gelesen... dann wüsstest du das in A und I die AUK schon seit einigen Jahren "Stand der Technik" ist....

  • Zitat

    Original von Amuthor


    mit den anlagen/endschalldämpfern darfst auch fahren,da passiert dir nichts.nur bei der auk sollte alles serie sein,sonst passiert das,wie oben bereits beschrieben........
    wenn ich die möglichkeit hätte wie ihr mit euren sc28 bis sc50,wo der kat nur im endtopf sitzt,wäre ich froh.sc57=kat im krümmer...scheisse is...wenn man eine komplettanlage verbaut hat.....

    Ich habe ein Sondermodell.

    Meine 28er hat keinen Kat.

    Mike

  • Zitat

    Original von ManfredK
    1. ARROW anhauen... Wenn die einen Schalldämpfer mit EG ABE haben, müssten die auch eine Bestätigung schreiben können dass das Fahrzeug mit der FG.Nr. xxxxxxxxx und EZ am xxxxxxx auch ohne KAT in Verbindung mit dem ESD EG NR. xxxxxxx die notwendige EU1 bzw. EU2 erfüllt.

    2. COC Bescheinigung für ausländisches Modell anfordern, wenn im Bereich der EG die SC44 O-KAT zugelassen wurde.

    Der Beweis das SC44 ohne Kat zugelassen wurden lässt sich doch auch per KFZ-Schein Kopie einer EG Maschine führen oder?



    Wenn ihr uns stecht, bluten wir nicht? Wenn ihr uns kitzelt, lachen wir nicht?
    Wenn ihr uns vergiftet, sterben wir nicht? Und wenn ihr uns beleidigt, sollen wir uns nicht rächen?
    :motz:

  • Die aufgezeigten Lösungsvorschläge hören sich ja schonmal ganz gut an, beeindrucken einen Sachverständigen aber kaum.
    Daher hab ich sowohl Offenbach als auch Alphatechnik mal angemailt und warte nun mal ab, wie die sich das vorstellen.
    Vielleicht möchten ja noch ein paar von Euch den gleichen Weg gehen und so etwas PR-Druck erzeugen...
    Hie mein Text:


    Hallo.

    Vermutlich sind Ihnen seit dem 01.04.06 schon viele mails wie die meine zugegangen.
    Da es mir nicht gelingen will, mit dem über den Hondahändler meines Vertrauens gekauften Sportdämpfer mit ABE einen TÜV
    zu bekommen und die von mir befragten "Spezialisten" nur unbefriedigende Antworten
    liefern, hätte ich gern von Ihnen eine Stellungnahme zu der Problematik der nicht
    bestehbaren AU bei Motorrädern mit veränderter Abgasanlage und entsprechende
    Lösungsvorschläge.
    Auch wenn im Einzelfall eine Vorstellung mit Originaldämpfer wohl eine Lösung ist, ist
    dies für Eigentümer einer Komplettanlage und auch für mich indiskutabel.

    Die Problematik gänzlich auf den Kunden abzuwälzen wäre sicherlich PR-techn. unklug und würde den bereits jetzt in einschlägigen Foren vorhandenen Unmut weiter fördern. Andererseits würden sowohl ich, als auch Ihre restliche Kundschaft, breit gestreute, vor allem positive Nachrichten, zu schätzen wissen.

    Ganz konkret handelt es sich dabei um eine Honda Fireblade SC44 (Schlüsselnummer1: 090200) mit einem Arrow Race-Tech Carby (m. ABE).

    Erwartungvoll

    ----

    Yves

    SC44-km: 100k+

  • Na da bin ich mal gespannt was da rauskommt.
    Ich muss erst nächstes Jahr zum TÜV, aber ob ich die
    AU mit meinem BOS schaffe ist auch fraglich.

    Also wer eine Lösung hat, immer her damit.

    Der Himmel ist blau, das Wasser ist nass und Frauen haben Geheimnisse!


  • schön geschrieben ;),nur können die hersteller nichts dazu,der gesetzgeber hat diese grauzone nicht in betracht gezogen als er die AUK entworfen hat.denn zu dem zeitpunkt als du dir die anlage gekauft und verbaut hast,war dieses vollkommen legal weil es ja keine abgasuntersuchung gab.die herren in berlin oder wo auch immer müssen da eine regelung finden wie G-Kat motorräder mit einer austauschabgasanlage ohne abgasreinigung mit EG-betriebserlaubnis bei der AUK zu bewerten sind.denn es kann nicht sein,dass etwas was gestern noch erlaubt war heute verboten wird.kalte enteignung nennt sich sowas!!und jedes mal umrüsten auf serie für 10min AUK kommt für mich auch nicht in frage.bin auch mal gespannt wie die antworten auf deine mail ausfallen.......

    Einmal editiert, zuletzt von Amuthor (8. Mai 2006 um 18:36)

  • Zitat

    Original von Yves73
    Die aufgezeigten Lösungsvorschläge hören sich ja schonmal ganz gut an, beeindrucken einen Sachverständigen aber kaum.

    Den Sachverständigen sollte aber die Anweisung 13/04H TÜV Nord und SÜD (BE Austauschschalldämpfer und Eintragung in den Papieren) beeindrucken...

    Aber wer soll schon den ganzen Papierkram im Kopf haben.....

    Aus Gründen des Copyrights bin ich leider nicht befugt eine Kopie dieses Schreibens hier ins Netz zu stellen. (Wenn ein Mod oder der Admin eine Kopie des Schreibens will, übersende ich es ihm gerne per Mail... der Rest geht mich dann nichts mehr an.... :D)

    Tenor:

    Wenn ein Austauschschalldämpfer OHNE Kat (mit EG-BE) verbaut ist, ist im Rahmen der HU im Prüfbericht zu dokumentieren "Fz. mit Austauschschalldämpfer OHNE Kat."

    Der Kunde ist darüber zu informieren dass bei der nächsten Befassung der Zulassungsstelle mit den Fahrzeugpapieren nach §27 (1) StVZO eine Korrektur der Fahrzeugdaten (G-KAT --> O-KAT) notwendig ist.

    Stand 10/2004

    Nach Info BMVBW ist diese Regelung gültig bis einschließlich EU2 (Emissionsschlüsselnummer einschl. 11) und findet keine Anwendung mehr ab EU3 (Emissionsschlüsselnummer 12 ff.)

    Warum sich Sachverständige dann noch päpstlicher anstellen als der Papst ist mir in diesem Zusammenhang ein Rätsel.....

    Manfred

    Einmal editiert, zuletzt von ManfredK (8. Mai 2006 um 18:43)