So wie mir die Tage wirds wohl in den nächsten Tagen vielen gehen:
SC44 + Arrow(ABE) geht sang- und klanglos bei der AU unter.
Da ja der KAT in der Originaltüte verbaut ist verständlich und wurde ja auch schon im Forum disskutiert.
Jetzt könnte man ja mit Originaltüte zum TÜV und danach umbauen. Aber richtig ist das auch nicht, obwohls wohl funktioniert, solang man an keinen Cop mit spezifischen Kenntnissen gerät... Dann ist die Plakette nicht das Blech wert, auf dem sie bis dahin grad noch klebte...
Habe nun auf legale Weise versucht, diesem Mißstand anzuhelfen. Bisher erfolglos.
Mein Lösungsansatz war, den KAT "einfach" austragen zu lassen. Soo einfach geht das dann aber doch nicht. Voraussetzung ist dann nämlich, daß das Fahrzeug auch ohne KAT zum Zeitpunkt der Erstinbetriebnahme hätte zugelassen werden können. Das soll dann aber bitte der Herstller oder Importeur bescheinigen.
Gefragt, getan. Offenbach gibt.... NO-GO! Also keine Chance.
Nun kanns doch aber auch nicht so schwer für nen Sachverständigen sein, die die Grenzwerte für ECE40 zu schnappen, ein (in diesem Falle mein) Bike durchzumessen , um dann zu dem Ergebnis zu kommen:
Jo! Alles im Grünen Bereich, da hab ich KEINE Wahl. KAT kann ausgetragen werden, dann gelten Regelungen für O-KAT. AU wird bestanden.
Oder eben:
Oh Kagge! Miese Werte. Ohne KAT wird das nichts. Kannste vergessen.
Vielleicht noch ein:
Naja... Bissel viel Qualm, was... da muss ich nochmal drüber kontemplieren.......
Hat jemand schon ähnliches (Nach dem 01.04.06) probiert? Wie sind die Erfahrungen?
Und ich will jetzt keinen falschen Stolz auf die ach so "kulante" Arbeitsweise einiger schwarzer Schafe in der Branche hören, sondern möglichst von Sachverständigen, die dann auch ihre Eier dafür hinhalten und zur Not auch vorm Verwaltungsgericht für ihre Entscheidung geradestehen.
Yves