61km/h +,Nicht gefahren, wie richtig antworten?

  • gibt es bei verkehrsdelikten überhaupt einen freispruch?
    hatte mal ne radarpistolensache am hals. bin zwar als zurecht als sieger aus dem gericht gegangen, aber das verfahren wurde nur eingestellt.
    und somit bekam ich keine entschädigung für meinen urlaubstag. beim freispruch hätte ich was bekommen.
    mein anwalt sagte damals das es bei vekehrsdelikten keinen freispruch gibt. das sei das doofe an der sache.
    anwaltkosten hat die rechtschutz übernommen.

    gruß
    VFRler

    Was ist das? Blaues Licht! Was macht das? Es leuchtet blau!

  • mich haben die Penner mal gefilmt und dann hinterfotzig gestellt. war an einem Bullen vorbeigegangen, da dachte er nur, es war ein Traum. Ende vom Lied:4 Punkte, 330.-euronen und 3 Monate Lappen weg. Das war Anfang März 2002. Kumpel ist das Gleiche ein Jahr später passiert. Wurde auch mit 3 Monaten Fahrverbot und 4 Punkten geahndet. Geldstrafe: 900.-euronen. Die Affen kriegen nicht genug. Weg mit dem Volk!

    :dumdiedum:

    :tot_lach:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von VFRler
    gibt es bei verkehrsdelikten überhaupt einen freispruch?

    Klar, nach §46(1)OWiG gelten die Vorschriften der StPO. Das Verfahren wird also prinzipiell abgewickelt wie ein Strafverfahren.

    Die Einstellung bedarf nach Erhebung der Klage der Zustimmung des Beschuldigten §153 (2) StPO.

    In den meisten Fällen empfiehlt es sich wohl auch die Zustimmung zu geben, bevor der Richter doch noch zu einer anderen Überzeugung kommt.

    Denn wie heißt es in den Urteilen immer so schön: "Nach Überzeugung des Gerichts hat ..." und nicht etwa "Wie bewiesen werden konnte ..."