gibt es bei verkehrsdelikten überhaupt einen freispruch?
hatte mal ne radarpistolensache am hals. bin zwar als zurecht als sieger aus dem gericht gegangen, aber das verfahren wurde nur eingestellt.
und somit bekam ich keine entschädigung für meinen urlaubstag. beim freispruch hätte ich was bekommen.
mein anwalt sagte damals das es bei vekehrsdelikten keinen freispruch gibt. das sei das doofe an der sache.
anwaltkosten hat die rechtschutz übernommen.
gruß
VFRler