Die Ausgangssituation ist ein vom TÜV schon abgenommener "Umbau", der aber noch nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen war/ist...
Konkret geht es um einen Fall, dass die Polizei bei einer Kontrolle behauptet, ohne Eintrag in den Fahrzeugbrief bestünde überhaupt keine Betriebserlaubnis (BE), obwohl ich alle Gutachten und Papiere dabei hatte - sogar ein Schreiben vom TÜV das alles i. O. ist und nur noch die Eintragung vorgenommen werden muss. ... weiters: eine BE kann laut Polizei nur die KFZ-Zulassungsstelle erteilen...
Gibt's da nicht noch ne "Lücke"? Ich behaupte mal, dass die BE durch den Umbau zwar erloschen aber durch die anschließende Begutachtung und schriftl. Bestätigung durch den TÜV zumindest vorläufig/schwebend wirksam wieder hergestellt ist.
In ein paar Wochen bin ich zwar viell. schlauer, weil ich Einspruch erheben werde, aber was meint ihr? Ist die Briefeintragung der Zulassungsstelle "deklaratorisch" oder "konstitutiv" in Bezug auf die BE?
Btw.: die wollten mir vor Ort das Bike, wegen diesen im Brief noch "fehlenden" fünfzehn Schreibmaschinenzeichen (1:1-Kopie aus'm TÜV-Gutachten, das ich dabei hatte) stilllegen!
Cheerio,
XO