Betriebserlaubnis erloschen?

  • Die Ausgangssituation ist ein vom TÜV schon abgenommener "Umbau", der aber noch nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen war/ist...

    Konkret geht es um einen Fall, dass die Polizei bei einer Kontrolle behauptet, ohne Eintrag in den Fahrzeugbrief bestünde überhaupt keine Betriebserlaubnis (BE), obwohl ich alle Gutachten und Papiere dabei hatte - sogar ein Schreiben vom TÜV das alles i. O. ist und nur noch die Eintragung vorgenommen werden muss. :evil: ... weiters: eine BE kann laut Polizei nur die KFZ-Zulassungsstelle erteilen...

    Gibt's da nicht noch ne "Lücke"? ?( Ich behaupte mal, dass die BE durch den Umbau zwar erloschen aber durch die anschließende Begutachtung und schriftl. Bestätigung durch den TÜV zumindest vorläufig/schwebend wirksam wieder hergestellt ist.

    In ein paar Wochen bin ich zwar viell. schlauer, weil ich Einspruch erheben werde, aber was meint ihr? Ist die Briefeintragung der Zulassungsstelle "deklaratorisch" oder "konstitutiv" in Bezug auf die BE?

    Btw.: die wollten mir vor Ort das Bike, wegen diesen im Brief noch "fehlenden" fünfzehn Schreibmaschinenzeichen (1:1-Kopie aus'm TÜV-Gutachten, das ich dabei hatte) stilllegen! :tougue:

    Cheerio,
    XO

  • Wenn der Umbau schon abgenommen ist, dann hast du ja eine Abnahmebestätigung.
    Entweder über eine Überprüfung nach § 19/1 ,2, oder 3 oder §21.

    Wenn du das nicht hast, dann ist dein Umbau auch noch nicht abgenommen.

  • Zitat

    Original von XO
    sogar ein Schreiben vom TÜV das alles i. O. ist und nur noch die Eintragung vorgenommen werden muss.

    So ein Papier hab ich für mein Federbein auch. Dort steht bei mir noch ein
    Zusatz, daß die Eintragung in die Papiere bei der nächsten Beschäftigung
    mit den Papieren (d.h. z.B. Abmelden. Ummelden, etc. ) erfolgen muss.

    Ich kenne das Vorgehen auch in anderen Fällen so, daß vom Tüv ein extra
    Papier ausgestellt wird, welches die Eintragung in die Papiere zwar vor-
    schreibt, aber als Termin eben die näxte Beschäftigung angibt.

    Kopfjucken ist kein Zeichen für Hirnfunktion... :gruebel:

  • Hallo, bei einer §21 abnahme muss die eintragung in die fahrzeugpapiere sofort erfolgen, das mitführen der abnahme reicht in diesem fall nicht aus,bei einer § 19/1 ,2 abnahme reicht das mitführen der abnahme aus

    hier mal der worlaut im orginal:
    begutachtung zur eintragung einer Betriebserlaubnis nach §21 stvzo
    mit diesem gutachten kann eine betriebserlaubnis für das bestehende fahrzeug bei der verwaltungsbehörde(Zulassungsbehörde) beantragt werden, wenn im feld C des gutachtens der aaS mit Stempel und Unterschrift bescheinigt hat, das das fahrzeug richtig beschrieben ist und den geltenden vorschriften entspricht. Verbleibenden Abweichungen von der StVZO, kann die Betriebserlaubnis nur erteilt werden, wenn zuvor eine Ausnahme genehmigt worden ist.
    Hat der aaS im feld B des Gutachtens die Nichtvorschriftsmaßigkeit des fahrzeugs bescheinigt, kann die Erteilung der Betriebserlaubnis erst erfolgen, wenn die im Erläuterungsbogen zum Gutachten(Anlage) beschriebenden Abweichungen beseitigt wurden, das Fahrzeug erneut vorgestellt und die Bescheinigung im Feld C des Gutachters durch einen aaS erfolgt ist.Dieses Gutachten gilt längstens 1,5 jahre ab der Ausstellung der Bescheinigung im Feld C.


    Die für § 19/1 ,2 ist noch ne ecke Länger, deshalb lass ich es weg, kurzform § 19/1 ,2 abnahmen kannste irgenwann eintragen, §21 müssen sofort in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, um die Betriebserlaubnis wieder zu bekommen.

    Da wir von allem nichts verstehen, reden wir überall mit :cool3:

    Einmal editiert, zuletzt von Nichtsnutz (27. September 2006 um 08:04)

  • Zitat

    Original von CANISLUPUS
    Wenn der Umbau schon abgenommen ist, dann hast du ja eine Abnahmebestätigung.
    Entweder über eine Überprüfung nach § 19/1 ,2, oder 3 oder §21.

    Wenn du das nicht hast, dann ist dein Umbau auch noch nicht abgenommen.

    Umbau ist abgenommen. Hatte eine Bestätigung nach § 19 (2) StVZO dabei... von daher.

    Zitat

    Original von Anderson
    Ich kenne das Vorgehen auch in anderen Fällen so, daß vom Tüv ein extra
    Papier ausgestellt wird, welches die Eintragung in die Papiere zwar vor-
    schreibt, aber als Termin eben die näxte Beschäftigung angibt.

    Nun, es stand kein Termin drinne... es stand nur drauf, dass ich mir die BE von der Zulassungsstelle erteilen lassen soll. Evtl. ist genau hier der Knackpunkt. Zumindest hat sich der Herr der Exekutiven genau daran aufgegeilt. :shotgun_blue:

    Zitat

    Original von outlaw6660
    antwort siehe hier..
    TÜV-Probleme???

    Zitat

    Original von Nichtsnutz
    Hallo, bei einer §21 abnahme muss die eintragung in die fahrzeugpapiere sofort erfolgen, das mitführen der abnahme reicht in diesem fall nicht aus,bei einer § 19/1 ,2 abnahme reicht das mitführen der abnahme aus

    Die für § 19/1 ,2 ist noch ne ecke Länger, deshalb lass ich es weg, kurzform § 19/1 ,2 abnahmen kannste irgenwann eintragen

    Genau um eine solche Abnahme handelt es sich... Das hier muntert auf. :daumen_rauf: Hoffe wirklich, dass das so zutrifft. Werde berichten, was im Ganzen dabei heraus kam. Aber erst mal abwarten, bis die Owi bei mir eingegangen ist...

    Cheerio,
    XO

  • Mal was anderes............

    Wenn "die Polizei" solche Behauptungen aufstellt ("...ohne Eintrag in den Fahrzeugbrief bestünde überhaupt keine Betriebserlaubnis (BE)..."), dann können die das doch bestimmt Anhand irgendeiner Zeile in irgendeinem Vorschriftenbüchlein (evtl. die STVO ) beweisen, oder !?!

    Und genau diesen Text würd ich mir von denen zeigen lassen. Dürfte ja kein Problem sein, wenn das Streifenhörnchen tatsächlich im Recht sein sollte.
    Und an dieser Stelle wirds dann interessant.


    Es gibt (oder gab) eine Serie im TV, in der ein Kamerateam mit jeweils 2 Polizisten im Straßeneinsatz unterwegs ist ( a la Harry und Toto ).
    Einmal haben die ein Auto aufgehalten und Luftgewehre im Kofferraum gefunden. Dabei haben die Bullen Unwahrheiten erzählt, daß es dem Faß den Boden ausschlägt. Mir wär an der Stelle des kontrollierten Autofahrers wegen zuviel Schwachsinn mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit ein Ei aus der Hose gefallen.
    Deshalb hab ich beim Waffentransport immer das WaffG in Schriftform dabei. Dann darf er mir sofort und auf der Stelle den Paragraphen im Gesetz zeigen, gegen den ich, seiner Meinung nach, verstoße.


    Nur weil viel MIG's meinen sie wissen alles besser, muß das noch lange nicht stimmen.

  • Nun, ich bin mir nicht sicher, in wie weit die das vor Ort mit einem entsprechenden Paragraphenschatz belegen müssen, aber ne Idee für's nächste Mal wäre es. Werde meinen Anwalt fragen, wie sich eine strittige Stilllegung vor Ort verhindern lässt.
    Ansonsten meine ich, biste erst mal machtlos. Ein abgekratzter HU-Stempel ist ein abgekratzter HU-Stempel. Ne Schlägerei anfangen ist wenig klug. :alarm: Ein Wort des Polizisten gilt z.B. auch vor Gericht mehr als dein eigenes...

    Cheerio,
    XO

  • Ich hab vor ein paar Monaten auch mein 17zoll beim Tüv eintragen lassen. und der Tüv typ hat zu mir gesagt es muss von der Zulassung stelle sofort eingetragen werden wegen der Betriebserlaubniss.Also zur zulassung.Die haben mir auf das gutachten ein stemel drauf gehauen mit Betriebserlaubniss erteilt und gut wars und das noch KOSTENLOS.Eigetragen wird nichts mehr in die Alten Briefe hat die zu mir gesagt.

  • komisch bei uns bekommt mann gleich einen neuen kfz- brief (8 euronen inclusive) auf gedrückt .

    deshalb habe ich meine stahlflex noch nicht eintragen lassen .


    :mad:

  • So, die Eintragung ist vorgenommen. Hat 15 Euro gekostet und gab natürlich die neuen Fahrzeugpapiere. Die alten durfte ich behalten, wurden aber mit einem Stempel "ungültig" gemacht.

    Lustig ist: die gude Frau in der Zulassungstelle meinte, sie könne nicht verstehen, warum hier eine Anzeige aufgenommen wurde. Ich solle doch mal mit der Polizeidiensstelle (Mainz) sprechen und versuchen das so zu klären. Hier im Landkreis (Rottweil) sei so etwas nicht üblich... :tougue: Sie wisse jetzt aber nicht, ob die in Mainz andere "Gesetze" dafür haben. :tougue: :tougue:

    Gut, ich werde es versuchen. Zu erst auf die sanfte Art. Ein "Briefchen" zur Mängelkarte beigelegt, in der Hoffnung, dass sich der ganze Mist als "kleiner Irrtum" in Luft auflöst...

    Wenn nicht und die Owi doch kommen sollte, dann gibt's saures...
    :straf: :chair: :keule: :motz: :ketten: :waffe_zieh: :gunman: :shotgun_blue: :peitsch:

    Cheerio,
    XO

  • Vergangenes WE kam nun doch ein Anhörungsbogen von der zuständigen Zulassungsstelle. X(

    Vorwurf: Inbetriebnahme eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen (Oberteil der Verkleidung wurde erneuert, entsprach nicht mehr dem Original) war.
    § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat

    Beweismittel: Zeuge, aufnehmender Beamter,
    Zeugen: PK Kleinlich, Polizeiinspekt. 12345 Dienstsitzstadt

    :mad:

    Kurze Rücksprache mit Rechtsanwalt ergab, dass ich es auf jeden Fall darauf ankommen lassen werde, sprich "Anhörungsbogen" heute zurückgesandt, nebst Kopien von allen Papieren, die ich am "Tattag" mitgeführt hatte und eine zweiseitige Ausführung/Stellungnahme zur Sache mit Paragrafenbegründung.

    Ob's was nutzt? Weiß ich noch nicht. Hoffe aber, dass meine Ausführungen denen die "Korinthenkackerei" vor Augen führen und mich kleines "Würstchen" in Ruhe lassen... :ketten:

    Ich berichte wieder, wenn's Neuigkeiten gibt. Wen es interessiert kann sich anbei meine Stellungnahme (selbstverständlich entpersonalisiert) anschauen.

    Cheerio,
    XO

  • Es kommt aber auch auf den richtigen Satz im Teilegutachten an. Hab Reifen für mein Moped gebraucht und andere nehmen müssen als eingetragen waren. Zu den neuen habe ich ein Gutachten bekommen in dem ausdrücklich steht, dass eine Eintragung nicht notwendig ist, wenn ich das Papier ständig mitführe. Ist aber ein EXTRA Satz auf der LETZTEN Seite! Auf der ersten Seite steht nämlich die allgemeine Klausel: EINTRAGUNG ERFORDERLICH!

    Also genau lesen, rate ich!!!

    Lebe jeden Tag als könnte er der letzte sein... :perfekt2:

  • Zitat

    Original von Leopardin
    Es kommt aber auch auf den richtigen Satz im Teilegutachten an. Hab Reifen für mein Moped gebraucht und andere nehmen müssen als eingetragen waren. Zu den neuen habe ich ein Gutachten bekommen in dem ausdrücklich steht, dass eine Eintragung nicht notwendig ist, wenn ich das Papier ständig mitführe. Ist aber ein EXTRA Satz auf der LETZTEN Seite! Auf der ersten Seite steht nämlich die allgemeine Klausel: EINTRAGUNG ERFORDERLICH!

    Also genau lesen, rate ich!!!

    Ich hab das schon genau gelesen und weiß, dass der Scheiß eingetragen werden musste. ;) Dennoch halte ich das hier für eine Korinthenkackerei, die wirklich unnötig ist. Eine Mängelkarte hätte meiner Meinung nach völlig ausgereicht...

    Cheerio,
    XO

  • Ist eigentlich nur traurig, daß man sich als Bürger im Recht hinsetzen muß um so ein Schreiben aufzusetzen (sprich: ein Haufen Zeit verplemptert und Ärger damit hat ), nur weil irgendein bescheuertes Streifenhörnchen seine Hausaufgaben nicht gemacht hat. Echt zum :kotz:


    Ich hoffe, du kommst ohne Bußgeld aus der Sache raus. Schreib wieder, wenns Neuigkeiten gibt.

  • Zitat

    Original von XO

    Ich hab das schon genau gelesen und weiß, dass der Scheiß eingetragen werden musste. ;) Dennoch halte ich das hier für eine Korinthenkackerei, die wirklich unnötig ist. Eine Mängelkarte hätte meiner Meinung nach völlig ausgereicht...

    Cheerio,
    XO

    Das ist glaub allgemein bekannt... Geldmacherei eben und dumm gelaufen, wenn du es wusstest...

    Lebe jeden Tag als könnte er der letzte sein... :perfekt2:

  • So, heute kam Post. Ziemlich schnell. :wow

    Zitat

    ... das unter dem genannten Aktenzeichen gegen Sie eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren haben wir eingestell.

    :yeh: :yeh: :yeh: :yeh: :yeh:

    Gut so.

    Jetzt gibt's noch eine persönliche Sache (Dienstaufsichtsbeschwerde), aber das ist ein anderes Thema. Zudem muss ich mich darüber erst schlau machen...

    Danke für die "Anteilnahme". Hoffe es hat euch auch etwas gebracht.

    Cheerio,
    XO