ZitatOriginal von Smartie
Ist nicht zulässig,da der Abstand von den Blinkern zu gering ist.
Ja der Abstand muss glaub ich mind. 26cm (oder 29cm...irgend sowas) zwischen beiden Blinkleuchten betragen.
Na dann viel Spass beim TÜV-Mann. Und er wird sicherlich fragen, wo die hinteren Blinker sind...und vorallem wenn dann dein Eater wieder drin ist und er sonst nix findet
Grüße