ZitatOriginal von Zweckl
...Eltern dürfen dann nicht ihr Lieblingsgericht bei ihrem Wirt ihres vertrauens einnehmen weil hier diese Vorschrift vom Betreiber gemacht wurde!
Wenn man wenig einfallsreich ist, hat man eben Pech. Immerhin kann man die Kinder mal für 2-3 Stunden bei den Großeltern, der freundlichen Nachbarin oder einem Babysitter parken. Oder darf man als "Eltern" nicht mal die Freiheit haben, einen Abend ohne seine Kinder zu verbringen.