Bußgeldbescheid fragen

  • Hatte vorletzte Woche einen Unfall mit dem Auto (ist mir in der kurve hinten ausgebrochen und bin in die Leitplanken).
    Dann hab ich die Männer in grün gerufen und die haben alles aufgenommen, habe den verstoß zugegeben und sollte 35Euro zahlen, die ich nicht dabei hatte! Habe den Herrn in grün dann gefragt wie wir das regeln, da meint er zu mir, dass ich post von der Bußgeldstelle bekomme und die 35 Euro überweisen kann!

    Heute kam Post, jetzt soll ich 50 Euro Bußgeld + 20 Euro Verfahrenskosten + 3,50 Euro Auslagen! Also 73,50 Euro statt den von mir akzeptierten 35 Euro!

    weil ab einem Bußgeld von 40 Euro werden Punkte fällig!

    Rechtsschutz hab ich nicht :motz:

    Vielen Dank schonmal

    Grüße
    Mario

    Stolzer Papa einer wunderschönen Tochter seit dem 22.04.2010 :yeh::sonne: :laola:

  • Dann habt ihr wohl aneinander vorbei geredet! Normalerweise ist es so:

    Du als Unfallverursacher (UB 01) wirst in der Regel verwarnt. Ist es keine Hauptunfallursache werden laut Tatbestandskatalog in der Regel 35 Teuros fällig.

    Die kannst du seit mehreren Jahren nicht mehr in Bar vor Ort bezahlen, es sei denn du hast keinen festen Wohnsitz in der BRD. Dann wird eine Sicherheitsleistung fällig.

    Du hättest vor Ort folgende Möglichkeiten gehabt:

    1. Mit EC Karte zahelen-----erledigt
    2. Du bekommst einen Überweisungsträger und musst den Betrag innerhalb einer Woche überweisen.

    Da du jetzt aber von der Bußgeldstelle einen Bescheid hast, ist es so:

    Entweder die Beamten haben es so gewertet, als hättest du das Verwarngeld abgelehnt, oder aber sie haben eine VU -Anzeige geschrieben und den Verstoß als Hauptunfallursache angesehen. Das kann in deinem Fall möglich sein, da es eventuell als "Nicht angepasste Geschwindigkeit" angesehen wurde.

    Geschwindigkeit ist eine Hauptunfallursache, also Bußgeld.

    Du hast aber bestimmt eine Unfallmitteilung bekommen (vor Ort) da ist oben etwas angekreuzt...guck mal was da steht und schreib es....dann kann ich dir sagen, warum du Post bekommen hast...

  • ich hab keine quittung o. ä. bekommen, habe aber unterschrieben, dass ich die 35 Euro akzeptiere und den Verstoß zugebe.

    der Polizist hat mir nur gesagt, dass das kein Problem wäre und ich die 35 Euro einfach per Bank überweisen soll wenn der Bescheid kommt und die Sache damit erledigt wäre!

    Habe dafür auch einen Zeugen!

    nun hab ich 50Euro Bußgeld bekommen

    und mit EC Karte zahlen geht bei uns hinterm Wald noch nicht :O

    Stolzer Papa einer wunderschönen Tochter seit dem 22.04.2010 :yeh::sonne: :laola:

  • ruf bei der Bußgeldstelle an, erkläre denen das genauso, wie Du es hier geschrieben hast und bitte um Aufhebung mit dem Hinweis auf das angebotene und von Dir akzeptierte Verwarnungsgeld. Wenn der Sachbearbeiter nicht freiwillig mitspielt, mußt Du fristgerecht Einspruch einlegen, sonst wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig.

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • habe heute da angerufen ...

    die Frau war extremst unfreundlich und unkooperativ :evil:

    habe gesagt, dass ich die 35 Euro akzeptiert hätte und was der Polizist zu mir gesagt hat. Daraufhin fängt die Trulla an, von wegen ich hätte das Auto nicht unter Kontrolle usw usw ... soll übrigens noch 3 Punkte bekommen :tougue:

    morgen lege ich widerspruch ein und hoffe aufs beste ...

    Stolzer Papa einer wunderschönen Tochter seit dem 22.04.2010 :yeh::sonne: :laola:

  • Hi!

    Offenbar schaukelt sich da eine einfach Sache sehr hoch.

    Laut Deiner Schilderung handelt es sich ja nur um einen Kleinunfall, welcher mit 35,- Euro Verwarnungsgeld geahndet wird. (Abkommen von der Fahrbahn + Sachschaden, BKZ 110130)

    Und wie Du sagst, hat Dir das der Polizist auch so angeboten. Daher ist mir jetzt schleierhaft, welchen Tatbestand man Dir jetzt vorwirft. ?(

    Wenn sich der Unfall so zugetragen hat und Du die Verwarnung in Höhe von 35,- Euro angenommen hast, dann wäre das ja nicht zulässig und ich würde auch Widerspruch einlegen.

    Sven

  • genau so war es ... ich bin als einziger beteiligt! Es wurde kein anderer in Mitleidenschaft gezogen, lediglich 12m Leitplanke sind defekt ...

    die Trulla hat gemeint, wenn ein Radfahrer oder ein Fußgänger da langgegangen wären, hätte ich das Auto nicht unter Kontrolle gehabt und hätte ihn oder Sie umgemäht und da ich noch sehr jung bin und noch nicht so mit dem Auto umgehen kann bla bla :evil: :evil: :motz:

    Stolzer Papa einer wunderschönen Tochter seit dem 22.04.2010 :yeh::sonne: :laola:

  • Selbes Beispiel in grün wie parallel in dem anderen Fred mit dem dreisten Cop.

    Die Tussi in der Bußgeldstelle soll mit den gegebenen Tatsachen ihre verdammte Arbeit machen. Und nur das. Wie kommt die Alte dazu, irgendwelche an den Haaren hergezogenen "Waswärewenn"-Fantasien und das auch noch in so einem Tonfall zu äußern??

    Ernsthaft....
    Ich würde mich gleich mal bei ihrem Chef über diese äußerst unfreundliche Art beschweren. Kann wohl echt nicht angehen, daß man von so einer frustrierten Schreibtisch-Tante so angepflaumt wird. :motz:

  • Die "Trulla" "saugt sich da nix aus den Fingern".

    Bei solchen Verkehrsunfällen schreiben die Jungs von der Trachtengruppe 'ne Anzeige wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit.

    Das scheint hier wohl der Fall zu sein.

    Da steht dann meist ein bißchen mehr 'drin als "nur in die Leitplanke" gerutscht und die Tatbestandskennziffer.

    Hier hilft oft eine Akteneinsicht.

  • Zitat

    Original von Frau Holle
    Die "Trulla" "saugt sich da nix aus den Fingern".

    Bei solchen Verkehrsunfällen schreiben die Jungs von der Trachtengruppe 'ne Anzeige wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit.

    Das scheint hier wohl der Fall zu sein.

    Da steht dann meist ein bißchen mehr 'drin als "nur in die Leitplanke" gerutscht und die Tatbestandskennziffer.

    Hier hilft oft eine Akteneinsicht.

    Und genau hierbei lag ja offensichtlich der Fehler. Aufgrund des Verstoßes wurde ihm eine Verwarnung in Höhe von 35,- Euro angeboten. Passt ja. Er nahm an, konnte aber vor Ort nicht zahlen. Passt auch.

    Der nächste Schritt wäre nun gewesen, diese Verwarnung auf dem Postweg zukommen zu lassen, aber eben nicht Anzeige zu erstatten.

    Insofern irrt hier schlichtweg die Bußgeldstelle aufgrund des Fehlers der Polizei.

    Immer vorausgesetzt, dass sich der Unfall so zugetragen hat, wie oben beschrieben. Für andere Fälle gelten andere Voraussetzungen.

    Sven

  • Nein. Kein Fehler, sondern "normales Procedere".

    Ist mir selbst schon passiert. Die Jungs von der Trachtengruppe bieten so "aus der Lameng" z.B. 35 EUR an.

    Ich vertrau' denen - guck' in die Geldbörse, nicht genug Knete dabei.

    Bin aber so doof und verlang' - ob das heut' noch geht, weiß ich nicht - keine Zahlkarte, weil ich bargeldlos überweisen will. Heutzutage haben die sogar Geräte dabei, mit denen man bargeldlos überweisen kann.

    6 Wochen später liegt zu meiner Überraschung ein Bußgeldbescheid über - wie im vorgenannten Sachverhalt - eine wesentlich höhere Summe im Briefkasten.

    Ich zur Bußgeldstelle und kurz in die Akte geguckt, bzw. haben die mich freundlicherweise 'reingucken lassen. Siehe da, die Typen von der Trachtengruppe haben mir "einen erzählt", weil ihnen der ganze Rotz lästig war, so'n Bagatellfall eben.

    In der Verkehrsordnungwidrigkeitenanzeige war der Sachverhalt ausführlicher geschildert und mit einer völlig anderen Tatbestandskennziffer bezeichnet, als für den Tatbestand mit dem "niedrigeren" Verwarngeld.

    Und da keine Knete eingegangen war, geben die Jungs von der Trachtengruppe den Vorgang - wie üblich - eben an die Bußgeldstelle ab. Die schreiben nämlich die Anzeige - und nicht die Bußgeldstelle. "Verwarnung über den Postweg zukommen lassen" - das macht die Trachtengruppe nicht.

    Daher auch mein Vorschlag:

    Ab zur Bußgeldstelle, auch wenn die "Trulla" am Telefon angeblich unfreundlich war. Von Angesicht zu Angesicht relativiert sich nämlich schnell vieles.

    Denn: Innerhalb der Widerspruchsfrist kann ein Bußgeldbescheid - nach Widerspruch - durchaus zurückgenommen und ein neuer - über eben 35 EUR - erlassen werden. Folge: Keine Punkte, kein Zoff vor Gericht.

    Außerdem handelt es sich hier offenbar um diesen sinngemäßen Tatbestand:

    "Sie befuhren v.g. Straße und verloren die Kontrolle über das Fahrzeug aufgrund überhöhter Geschwindigkeit. Zusatz: Es kam zum Unfall mit Sachschaden."

    Ich hab' den aktuellen BKat in ausführlicher Textversion gerade nicht dabei, aber es gibt für diesen Sachverhalt sicherlich auch unterschiedliche Tatbestandskennziffern und eben bestimmt auch eine über 35 EUR. Beispiel: "Sie befuhren die v.g. Straße und verloren die Kontrolle über das Fahrzeug aufgrund überhöhter Geschwindigkeit" - ohne Zusatz. Andererseits sind die Grundbeträge nach der neuesten BKatV gerade erhöht worden.

    Abschließend: Wenn die Sache vor Gericht geht bzw. den "üblichen Lauf" nimmt, kann's aufgrund der - beschädigten (?) - Leitplanke noch richtig teuer werden. Der zuständige Landschaftsverband kann dann nämlich sagen: "Aha - gerast. Dann schicken wir mal schnell 'ne Rechnung über das zu ersetzende Stückchen Leitplanke...."

    2 Mal editiert, zuletzt von Frau Holle (6. November 2007 um 09:51)

  • Ich hab nicht alles gelesen...


    aaaber...

    Wenn man 12m Leitplanke beschädigt, ist das bestimmt nicht mit 35€ Verwarnung abgegolten

    Dieser Beitrag wurde 151 mal editiert, zum letzten Mal von Chief: Heute, 15:40

  • von der Leitplanke redet aber hier keiner, da kommt sowieso ne Rechnung über 1000€ zum ersetzen der kaputten Teile...

    es geht ums Bußgeld und da kann man Widerspruch einlegen und erstmal abwarten... mehr bleibt sowieso nicht zu tun, wenn man nicht direkt zum Anwalt möchte, außer Akteneinsicht evtl.

    Bremsen macht die Felge dreckig.

  • Von der Leitplanke "redet hier aber keiner" ist schon richtig.

    Sie wurde aber - vermutlich - beschädigt.

    Und genau da liegt "der Hund gebraten":

    Es wurde ein Schaden verursacht, ein Sachschaden nämlich.

    Die Leitplanke "gehört" jemandem, nämlich dem Landschaftsverband (Rheinland, Westfalen-Lippe, weiß der Geier, wem).

    Und dem wurde mit der krummen Leitplanke ein Schaden zugefügt. Ähnlich wie, wenn man sich mit seinem Bock in ein Auto "ablegt". Da ist der Halter auch schön sickig, wenn er 'ne krumme Blade aus seinem Merry "operieren" lassen muß.

    Und wenn ein Schaden verursacht wurde, ist eben eine Verkehrsordnungwidrigkeitenanzeige fast zwingende Folge.

    Nur: Die Bußgeldstelle hat einen gewissen Ermessensspielraum.

  • und es ist nicht ohne weiteres möglich, ein Verwarnungsgeld anzubieten, den Verkehrsteilnehmer zu fragen, ob er den Verstoß zugibt und das Verwarnungsgeld annimmt und dann, wenn der alles bejaht hat, sich einen ins Fäustchen zu lachen und auf der Grundlage des Geständnisses einen Bußgeldbescheid zu erlassen. Das verstößt eindeutig gegen geltendes Recht. Kann aber sein, daß die MIG in die Akte einen Sachverhalt aufgenommen haben, der nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmt. Das gibt´s öfter.

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Sicher ist es ohne Weiteres möglich, ein Verwarnungsgeld anzubieten und es hat sich auch kein MIG ins Fäustchen gelacht.

    Es gibt nämlich haufenweise Verkehrsteilnehmer, die sagen:

    "Ich zahl' mit Zahlkarte" - und dann denken, damit wär's erledigt. Und dann nicht zahlen.

    Ab geht die Sache zur Bußgeldstelle.

    Das verstößt a) nicht gegen geltendes Recht und b) um die Möglichkeit auszuräumen, daß die MIG beim Schreiben der Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige ein wenig "an der Sachverhaltsquetsche" gedreht haben, hilft eben eine Akteneinsicht.

    So oder so kommt es sonst ggfs. vor Gericht zu einer unangenehmen Begegnung.

    Einmal editiert, zuletzt von Frau Holle (7. November 2007 um 12:39)

  • Zitat

    Original von Frau Holle
    Und wenn ein Schaden verursacht wurde, ist eben eine Verkehrsordnungwidrigkeitenanzeige fast zwingende Folge.

    Nur: Die Bußgeldstelle hat einen gewissen Ermessensspielraum.

    Zitat

    Original von BjöRRn
    Ich hab nicht alles gelesen...

    aaaber...

    Wenn man 12m Leitplanke beschädigt, ist das bestimmt nicht mit 35€ Verwarnung abgegolten


    Das stimmt so nicht. Wenn es ein Kleinunfall ist, dann ist die Schadenshöhe unerheblich. (Alltägliches Beispiel: Beim Auffahren auf vorausfahrendes Fzg. entstand 20000 Euro Schaden. Der Verursacher wird dennoch nur mit 35,- Euro für das Auffahren belangt.)

    Und gleiches liegt ja hier vor: Wie oben bereits angeführt, Abkommen von der Fahrbahn + Sachschaden = 35,- Euro. Das hat der Gesetzgeber bundeseinheitlich so festgelegt. Da gibts nur einen Ermessensspielraum: nämlich von der Verwarnung ganz abzusehen oder eine mündliche Verwarnung auszusprechen.

    Die Polizei kann nicht einerseits vor Ort aufgrund ihrer Feststellungen den Verwarnungstatbestand bejahen, das laut Bußgeldkatalog korrekte Verwarnungsgeld anbieten und dann nach Annahme durch den Betroffenen aufgrund fehlender Barmittel eine Anzeige erstatten. Das wäre nur dann möglich, wenn der Betroffene die Verwarnung ablehnt. Hat er hier ja aber nicht. Ergo: bleibt es bei der Verwarnung.

    Sven

  • Zitat

    Original von Sven_RR


    Die Polizei kann nicht einerseits vor Ort aufgrund ihrer Feststellungen den Verwarnungstatbestand bejahen, das laut Bußgeldkatalog korrekte Verwarnungsgeld anbieten und dann nach Annahme durch den Betroffenen aufgrund fehlender Barmittel eine Anzeige erstatten. Das wäre nur dann möglich, wenn der Betroffene die Verwarnung ablehnt. Hat er hier ja aber nicht. Ergo: bleibt es bei der Verwarnung.

    eben! genau so sehe ich das auch ... hab das Widerspruchsschreiben gestern weggeschickt

    mal sehn wie es weitergeht

    Stolzer Papa einer wunderschönen Tochter seit dem 22.04.2010 :yeh::sonne: :laola:

  • Du mußt vollständig lesen. Wenn ein angebotenes Verwarnungsgeld angenommen wurde und es dem Verkehrsteilnehmer gestattet wird, per Überweisung zu zahlen, weil er kein Bargeld verfügbar hatte, dann verstößt es definitv gegen geltendes Recht, einen Bußgeldbescheid zu erlassen. Dies folgt aus dem Verfassungsgrundsatz ne bis in idem, will sagen, daß kein Bürger 2 mal wegen derselben Sache verfolgt werden darf. Und soweit ich orientiert bin, ist das Grundgesetz noch immer geltendes Recht oder hat man das hinter meinem Rücken abgeschafft?

    Nach Akteneinsicht weiß man immer mehr und lernt hin und wieder Sachverhalte kennen, die einem völlig neu sind...nur ob das hilft, weiß ich nicht. Meistens bestätigen Polizisten den Inhalt der Akte, jedenfalls wenn sie ihn selbst aktenkundig gemacht haben. Mir ist aus meiner Praxis kein Fall bekannt, in welchem ein Polizist eingeräumt hat, er habe die Akte frisiert. Oft tritt allerdings Gedächtnisverlust ein, der mit Hinweis auf die Vielzahl der Fälle erklärt wird. Die Frage des Richters, ob der Beamte denn alles so in die Akte geschrieben habe, wie es sich zugetragen hat, wird in der Regel nicht verneint. Wo da Akteneinsicht hilfreich sein soll, ist mir unerfindlich. Sie ist allerdings oft aufschlußreich.

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

    Einmal editiert, zuletzt von lawyer (7. November 2007 um 21:33)