Fahrtenbuch für ein nicht vorhandenes Moped?

  • Tag auch,

    Kurze Vorgeschichte, Moped wurde gelasert und war zu schnell, wurde aber auch nicht angehalten! :foto:
    Monate später Gerichtsverhandlung und Freispruch für den Halter, also für mich!
    :streichel:
    Wieder Monate später bekomme ich von der Stadt eine Mitteilung, dass die das gar nicht gut finden, wenn man nicht weiß wer gerade mit dem eigenem Gefährt unterwegs ist und soll darum für 6 Monate ein Fahrtenbuch führen, nicht schön aber 6monate sind ja auch schnell wieder vorbei!
    Jetzt bekomme ich Post und weiß gar nichts mehr! :gruebel:
    Fahrtenbuch ist für das Moped was ich seit einem Jahr schon nicht mehr besitze, wollen die mich verarschen? :oh_man:
    Glückwunsch Behörde, ohne Sinn und Verstand!
    :daumen_rauf:


    Frage ist jetzt, was passiert wenn ich das Buch abgebe und nichts eingetragen ist?

  • Jaja der Amtsschimmel wiehert ganz langsam... :oh_man:
    Ich denk da passiert garnix mehr...

    Einmal editiert, zuletzt von Domino (8. Januar 2008 um 18:54)

  • richtig klasse, daß das, was ich immer predige, jetzt mal in der Praxis berichtet wird. Jetzt mußt Du für jeden KM, den Du mit der in der Auflage genannten Mopete fährst, genau Buch führen. Keine KM - keine Buchführung. So einfach iss das.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Zitat

    Fahrtenbuch ist für das Moped was ich seit einem Jahr schon nicht mehr besitze, wollen die mich verarschen? Oh man

    Typisch Behörde - denen würde ich so manches mal gerne mal :keule:

    Gruß Christian :)

  • ...einmal den arsch damit abwischen und wieder zurückschicken...so würd ich's machen ;) ;)

  • warum denn:keule:, davon werden die am Ende noch wach und dann lassen sie dich für das Ersatzfahrzeug Fahrtenbuch führen. Lieber schlafen lassen und :tot_lach:

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Einfach freuen.
    Du bist nicht verpflichtet auf den Fehler aufmerksam zu machen. ;)

    Besser ein schlechter Tag am Strand als ein guter Tag im Büro.
    Wenn das Wochenende zu schnell rum war, hattest du zuviel Spass.

  • wieso fartenbuch wenn freispruch. freispruch ist freispruch.
    da kann man nicht nachher noch ein fahrtenbuch auflegen.

    wenn dann gibt es einen freispruch mit auflagen. das kriegste aber gleich vom richter mitgeteilt.
    oder haste dich bei dem wort "freispruch" schon so gefreut das du den rest nicht mehr mitbekommen hast.

    sieht bei einer verfahrenseinstellung vielleicht anders aus. da gibts auch keinen freispruch sondern nur eine einstellung wegen mangel an beweisen.
    so wars z.b. bei mir als ich gelasert wurde. bei mir gings nicht um die person sondern um die höhe der geschwindigkeitsüberschreitung.
    unterschied: freispruch bekommst du deine auslagen ersetzt. verfahrenseinstellung nicht.
    hat zumindest mein anwalt gesagt als ich ihn wegen arbeitsausfallentschädigung und so fragte.

    wie auch immer. sei froh das die so dumm sind.

    vielleicht haste auch ein fan auf dem amt :mein_held:


    gruß

    VFRler

    Was ist das? Blaues Licht! Was macht das? Es leuchtet blau!

  • Ja ja.... die lieben Behörden.... (-:


    Oftmals ist dann etwas ganz zufällig in die falsche Ablage gerutscht. Im Ernstfall (Klage oder dergleichen) ist dann das Schriftstück komischerweise sofort wieder auffindbar. :oh_man:

    Nicht drüber ärgern.... :nono:


    Fazit:
    Kein Moppet, kein Fahrtenbuch.... :dumdiedum:


    Gruß, Holger

    Meine Kraft schöpfe ich aus Ideen für die Zukunft,
    nicht aus den Leistungen, die hinter mir liegen.

    Mitglied am Qualifikationstisch

  • Zitat

    wieso fartenbuch wenn freispruch. freispruch ist freispruch.
    da kann man nicht nachher noch ein fahrtenbuch auflegen.

    wenn dann gibt es einen freispruch mit auflagen. das kriegste aber gleich vom richter mitgeteilt.
    oder haste dich bei dem wort "freispruch" schon so gefreut das du den rest nicht mehr mitbekommen hast.

    Es ist halt nicht alles Gold, was glänzt! :D
    Meine Auslagen habe ich erstattet bekommen, gehe somit mal von einem Freispruch aus!
    Da das Moped irgendetwas mit den Bremsen hatte waren natürlich alle Beteiligten, angefangen von den hilflosen Bullen bis zum Richter, nicht sonderlich amüsiert! ;(
    Behörden tauschen sich gelegentlich auch mal untereinander aus, deshalb Fahrtenbuch! :flüster:

  • Leute, Ihr müßt unterscheiden zwischen dem OWiVerfahren, in welchem es um "Bestrafung" für böse Streiche geht und dem Verwaltungsverfahren, in welchem es darum geht, zu gewährleisten, daß die Teilnahme am Straßenverkehr ordnungsgemäß erfolgt. In ersterem Fall ist das Ordnungsamt und der Bußgeldrichter zuständig, in letzterem Fall die Straßenverkehrsbehörde bzw die Führerscheinbehörde. Im ersten Fall wird versucht, einen bereits stattgefundenen Fall zu bestrafen, im zweiten Fall wird versucht, für die Zukunft die Voraussetzung zu schaffen, daß beim nächsten Fall die Bestrafung erfolgreich durchgesetzt werden kann. Das sind 2 verschiedene Paar Schuhe. Fahrtenbuch ist präventiv, Bußgeld repressive Maßnahme. Das Scheitern der einen schließt das Ergreifen der anderen Maßnahme nicht aus.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Zitat

    Original von lawyer
    ...... im zweiten Fall wird versucht, für die Zukunft die Voraussetzung zu schaffen, daß beim nächsten Fall die Bestrafung erfolgreich durchgesetzt werden kann.....

    :gruebel:also ne Art Generalverdacht mit dazugehörender Vorratsdatenspeicherung. Aber wie wird eigentlich gewährleistet und kontrolliert, ob das was ich im Fall des Falles da eintrage(n muss), auch stimmt? Weiß denn die Polizei, z.B. bei einer Verkehrskontrolle, von dem Fahrtenbuch und muss ich das immer mitführen?

    Erinnert mich irgendwie an mein Berichtsheft aus der Lehrzeit, da hab ich mir auch alle halbe Jahre was aus den Fingern gesaugt um das Heft mit Inhalten zu füllen.

    Es ist dem Untertan untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen!
    [SIZE=7]Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg[/SIZE]

  • diese sehr gute Frage haben sich schon einige wenige gestellt...die meisten Deutschen stellen allerdings solche Fragen nicht, weil sie die Obrigkeit verhöhnen würden. Ich will mal so antworten: ich habe schon einige Fälle gehabt, in welchen sich Leute gegen Fahrtenbuchauflagen gewehrt haben, aber in 28 Jahren Berufspraxis noch keinen einzigen, in welchem ich jemanden verteidigen mußte, der sein Fahrtenbuch nicht geführt hat.

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

    Einmal editiert, zuletzt von lawyer (13. Januar 2008 um 00:21)