Klage gegen ausländischen Versicherer zuhause

  • Hallo Gemeinde,

    ich bin auf eine Entscheidung gestoßen, die für viele interessant sein kann und hoffentlich nie wird, die im Ausland unterwegs sind und einen Unfall erleiden. Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) hat entschieden, daß man als Bürger eines Mitgliedsstaates der EG gegen einen ausländischen Haftpflichtversicherer am Gericht des eigenen Wohnsitzes klagen kann, wenn eine solche unmittelbare Klage zulässig ist. Man braucht also nicht mehr in Frankreich, Holland, Belgien oder Österreich zu klagen, wenn man dort einen Unfall erlitten hat. Ich finde dieses Urteil erwähnenswert für alle Fälle...EuGH (2. Kammer) Urteil vom 13.12.07 C-463/06 ( FBTO/Jack Odenbreit)

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Hallo Bernd,

    war das im Grundsatz nicht auch schon möglich, in dem man den Verein Grüne Karte veklagte und somit das Prozessgedöns in der Heimat hielt?

    Gruß Frank

  • Die Anwendung ausländischen Rechtes bleibt bestehen, dennoch ist es ein Riesenvorteil, daheim klagen zu können.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)