Von einer Einschränkung hinsichtlich der Motorräder steht da nirgends was. Lediglich, dass das Motorrad ne Straßenzulassung haben muss, und das Standgeräusch nicht lauter als 98dB sein darf. EG-Betriebserlaubnis ist dabei unerheblich, allein der Wert zählt.
Nach reiflicher Überlegung werd ich wohl auch mit von der Partie sein. Über den Termin bin ich mir aber noch nicht so ganz im Klaren.