Hallo,
angenommen ich melde das Bike ab um aus dem Versicherungsvertrag zu kommen. Wie lange muss ich warten, bis ich das Bike unter einer anderen Versicherung wieder anmelden kann?
Gibt es solch eine Frist überhaupt?
Gruß
CBR Axel
Frist Ab/Anmeldung wg V-Wechsel?
-
CBR Axel -
27. März 2008 um 18:32 -
Erledigt
-
-
Gibt keine frist, kannst es abmelden udn direkt wieder anmelden, musst halt alle Gebühren zahlen auf der Zulassungstelle !
-
-
Zitat
Original von Karraz
Gibt keine frist, kannst es abmelden udn direkt wieder anmelden, musst halt alle Gebühren zahlen auf der Zulassungstelle !stimmt so nicht. die alte versicherung bekommt ne nachricht von der zulassungsstelle, dass für das gleiche fzg, den gleichen halter ne neue doppelkarte abgegeben wurde. wenn der vertrag nicht gekündigt ist können sie trotzdem den beitrag verlangen für das jahr, bis man den vertrag ordnungsgemäß kündigen kann
gruß daniel
-
bei halter wechsel geht das, aber nicht wenn es wieder auf dich anmeldest... (würde sonst ja jeder machen der seine vers. wechseln will)
-