Habe mich heute mal wieder schön geärgert, schöne Tour zurechtgebastelt und dann Durchfahrt verboten für Motorräder an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen................
Ich erinnere mich noch vage an einen Artikel in der MOTORRAD vor ca. 3 Jahren, dass das rechtlich nicht ganz einwandfrei sein soll.
Damit die Frage an unsere Rechtsexperten:
Was hab ich zu befürchten, wenn ich mich nicht dran halte?
Ist das rechtlich überhaupt haltbar?
Wenns denn ein Kurort wäre, dann könnte ichs ja noch verstehen.