Jetzt Drehen Sie Durch

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    Original von diedel
    Ist wohl doch ein Argument denn ich habe Heute einmal beim TÜV in Hamburg angerufen und nachgefragt ob es nötig ist ein Kettenrad mit zwei Z. mehr eintragen zu lassen, er hat nachgerechnet und gesagt das es hier um fünf Prozent gehen würde, acht Prozent Toleranz wäre die Grenze aber der Geräuschpegel wäre eben anders, darüber also Geräuschmäßig müsse er sich schlau machen und er ruft wenns geklärt ist zurück.

    Das verstehe ich nicht ganz mit dem Geräuschpegel. Im Schein steht ja das Standgeräusch, z. B. 95 db(A), mit der dazugehörigen Drehzahl, z. B. 5625. Daran ändert sich doch bei einer anderen Übersetzung nichts, nur wenn du fährst, hast du bei gleicher Drehzahl eine andere Geschwindigkeit, aber die steht doch nirgends als Referenz. Bei Fahrgeräusch in db(A) steht weder eine Drehzahl, noch eine Geschwindigkeit als Referenz. Irgendwie kapiere ich da was nicht. :gruebel: , oder stehe ich nur gerade auf dem Schlauch, sollte vielleicht ins Bett :müde2:;)

    Könnte das mal bitte einer erklären ?(

    Ich arbeite um zu leben, ich lebe nicht um zu arbeiten!
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    Life is to short to be wasted...

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    Original von BLAD3

    Das verstehe ich nicht ganz mit dem Geräuschpegel. Im Schein steht ja das Standgeräusch, z. B. 95 db(A), mit der dazugehörigen Drehzahl, z. B. 5625. Daran ändert sich doch bei einer anderen Übersetzung nichts, nur wenn du fährst, hast du bei gleicher Drehzahl eine andere Geschwindigkeit, aber die steht doch nirgends als Referenz. Bei Fahrgeräusch in db(A) steht weder eine Drehzahl, noch eine Geschwindigkeit als Referenz. Irgendwie kapiere ich da was nicht. :gruebel: , oder stehe ich nur gerade auf dem Schlauch, sollte vielleicht ins Bett :müde2:;)

    Könnte das mal bitte einer erklären ?(

    Hi Blade,
    ich habe heute nochmals beim TÜV angerufen, er hatte sich natürlich noch nicht darum kümmern können sagte aber das die Messung im Fahren stattfinden würde und zwar nicht nach Drehzahl sondern nach Geschw.
    und da die Drehzahl bei angenommen 50 kmh höher ist, ist auch der
    Geräuschpegel ein anderer.
    Nun schaun wir mal wie es weitergeht.

  • Für die Zulassung ist nur das Fahrgeräusch massgebend.
    Das wird gemessen in 7,5m Abstand jeweils bei Beschleunigung im 2. und im 3. Gang (Kurzfassung). Dabei gilt der Grenzwert von 80dB(A). Wenn du nun die Übersetzung änderst, ist die Drehzahl bei Vorbeifahrt eine andere und auch der Geräuschwert ist anders.

    MfG, Helmut

    Wenn du eine weise Antwort verlangst,
    musst du vernünftig fragen.

  • Das ist doch nix neues - bin vor mind. 3 Jahren in Bayern (nördlich von München) schon in einer Moped-Kontrolle gewesen: Die hatten Listen mit der Anzahl von Ritzel-Zähnen von zig Mopeds dabei und haben auch nachgezählt .....

    Grüszle
    Pezi

  • was bringt das nachzählen der zähne am kettenrad?? wir fahren doch keine mofas (dort steht das ja in den papieren drine)