ZitatOriginal von diedel
Ist wohl doch ein Argument denn ich habe Heute einmal beim TÜV in Hamburg angerufen und nachgefragt ob es nötig ist ein Kettenrad mit zwei Z. mehr eintragen zu lassen, er hat nachgerechnet und gesagt das es hier um fünf Prozent gehen würde, acht Prozent Toleranz wäre die Grenze aber der Geräuschpegel wäre eben anders, darüber also Geräuschmäßig müsse er sich schlau machen und er ruft wenns geklärt ist zurück.
Das verstehe ich nicht ganz mit dem Geräuschpegel. Im Schein steht ja das Standgeräusch, z. B. 95 db(A), mit der dazugehörigen Drehzahl, z. B. 5625. Daran ändert sich doch bei einer anderen Übersetzung nichts, nur wenn du fährst, hast du bei gleicher Drehzahl eine andere Geschwindigkeit, aber die steht doch nirgends als Referenz. Bei Fahrgeräusch in db(A) steht weder eine Drehzahl, noch eine Geschwindigkeit als Referenz. Irgendwie kapiere ich da was nicht. , oder stehe ich nur gerade auf dem Schlauch, sollte vielleicht ins Bett
Könnte das mal bitte einer erklären