Arbeitsvertrag/Kündigungsfrist

  • Hallo

    Mein Kleiner bruder hat Paar Probleme mit seinem Arbeitgeber und bevor wir zum
    Anwalt gehen wollt ich mir mal hir paar infos holen.

    Mei bruder hat vor ca. 3monaten als Montagehelfer bei einer Firma angefangen das er eine Arbeit hat bis er was vernüftiges gefunden hat.

    Im arbeitsvertrag ist eine Wochenarbeitszeit von 40 stunden vereinbart worden.
    Im ersten monat waren es auch ca 40 stunden.Nur das geld kamm ca.10Tage zu spät.Und das nur nach bischen Druck!! :evil: Im zweiten monat war keine arbeit vorhanden und er wurde pro woche nur 1-3 tage beschäftigt
    mündlich wurde dan vereinbart das er die tage urlaub eingetragen bekommt.(Bei der Abrechnung wurde dan kein Urlaub eingetragen sondern er hat die Tage wo er zuhause war einfach nicht Bezahlt bekommen und 1. Feiertag wurde im auch nich Bezahlt) Mitlerweile wartet er schon wieder 10 Tage auf sein Gehalt!! Und von seinem Arbeitnehmer kommen auf nachfragen solche aussagen wie "hättest dir nicht so ein grosses Auto geholt würde dir dein geld schon Reichen" :evil: :oh_man:

    Jetzt hab ich mich bei bekannten bischen umgehört und er könnte die Nächste woche bei einer großen Firma anfangen wo er auch sein geld bekommt!!
    Jetzt hat er Heute vorerst mündlich gekündigt!!
    Zu erst war sein Arbeitgeber damit einverstanden doch jetzt pocht er auf die 1 Wöchige kündigung frist. Laut vertrag muss er Schriftlich vor dem Wochenende kündigen dan Läuft die 1wöchige kündigungsfrist an!

    Unteranderem stehen in dem vertrag noch solche Klauseln wie
    "§Vertragsbruch/Vertragsstrafe
    Der Arbeitnehmer verpflichtet sich eine Vertragsstrafe in Höhe einer regelmäßigen bruttomonatsvergütung(ohne Überstunden oder sonstige zuschläge) zu zahlen,wenn er die Arbeit rechtswiedrig nicht aufnimmt oder vertragswiedrig das Arbeitsvehältnis vorzeitig beendet. der Arbeitgeber ist berechtigt,eine weitergehenden schadensersatzanspruch geltend zu machen."

    "§Ausschlussklausel
    Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis müssen vom Arbeitnehmer innerhalb eines Monats nach Zugang der letzten Gehaltsabrechnung geltend gemacht werden;andernfalls sind sie verwirkt."

    Sind solche Klauseln überhaupt zulässig?
    Was kann mein kleiner Bruder den da machen? Oder musse er jetzt die kündigungs frist einhalten und vorrausichtlich für die Nächsten 2.Wochen für nix bei dem Arsch weiterarbeiten?
    Das ausstehende Geld kann er ja e schon abschreiben denk nicht das da noch was kommt bzw einklagen wird e keinen erfolg haben. Die stelle wurde im übrigens vom Arbeitsamt vermittel kann man über die irgend was machen?

    Danke schon mal für Eure Antwoten.

  • Ist im Vertrag keine Probezeit vereinbart (IMHO normalerweise 6 Monate)?

    Saludos......... Pavel 8)

    "Four wheels move the body. Two wheels move the soul."

  • Ja er hat 6 Monate Kündigungsfrist.

    Auszug aus dem Arbeitsvertrag
    "§Dauer des Arbeitsvertrages
    Die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnis gelten als Probezeit.Beide Teile können bis zum letzten Tag der Probezeit mit einer Kündigungsfrist von 1 Woche zum wochenende schriftlich kündigen. die Kündigung muss spätestens an diesem tag der gegenseite zugegangen sein. Wird nicht gekündigt,gilt das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit."

  • Vielleicht hat er ja einen Zeugen, daß er schon letzte Woche gekündigt hat?

    Ich arbeite um zu leben, ich lebe nicht um zu arbeiten!
    klick 4 :foto:
    Life is to short to be wasted...

  • Bist du dir sicher, dass das ein Arbeitsvertrag ist ?( Klingt mehr wie ein Sklavenvertrag.
    Schau mal in ein BGB. Ich glaube der arbeitsrechtliche Teil ist im §§ 600ér Bereich. Bin mir aber nicht sicher, da ich bei den Teil der Vorlesungen immer geschlafen habe :tougue:
    Auf jeden Fall sind Kündigungen einseitig emfangsbedüftige Willenserklärungen, die der anderen Partei zugegangen sein müssen. I.d.F. benötigt er zumindstens einen Zeugen bzw. er hätte es schriftlich einreichen sollen + abzeichnen lassen.
    Von Vertragsstrafen habe ich noch nichts gehört im Arbeitsrecht, meines erachtens fällt das unter Sittenwidrigkeit und gilt z.B. im Baurecht. Evtl. anderes in Managerpostionen, but I don´t know ???

    Gruß
    Dennis

  • Meiner Meinung nach sind Vertragsstrafen in solchen Fällen eine Besonderheit des Arbeitsrechts. Der Arbeitgeber hat keinerlei andere Möglichkeit die Vertragstreue des Arbeitnehmers abzusichern als eine solche Vertragsstrafe. So ähnlich hat es glaube ich das Bundesarbeitsgericht formuliert.

    Fraglich ist, ob diese Strafe nach den Vorgaben des BGB überhaupt angemessen ist. Bei einer Woche Kündigungsfrist wird der Arbeitgeber also mit einer Strafe in Höhe eines Monatsgehalts imho nicht durchkommen (allein schon wegen der Regelung zu "Treu und Glauben"). Die Summe kann also nicht allzu hoch sein. Problem deines Bruders ist in der Tat, dass er nicht sofort schriftlich gekündigt hat, diese vertragliche Klausel zu umgehen ist wohl unmöglich!?

    Wirklich problematisch ist nur immer, dass man nix Genaues weiß im Arbeitsrecht, da gibt es ne Million Ausnahmen und Ausnahmen von der Ausnahme.

    Bevor ihr wegen 200 Euro vor Gericht geht (ohne Rechtsschutz), würde ich eher den neuen Arbeitgeber über die Situation aufklären und vielleicht vereinbaren, dass er einen Teil der Strafe übernimmt. Aber das ist nur meine persönlliche Sicht der Dinge.

    Ach und nochwas: ich bin kein Anwalt, dies ist keine Rechtsberatung...

    Tante Edit is grad aufgefalllen: ist dem Altarbeitgeber denn wirklich daran gelegen deinen Bruder weiterzubeschäftigen für eine Woche? Ich meine, der könnte ja auch durchaus in dieser Woche mit gelbem Schein zu Hause im Bett liegen. Dann muss der Altarbeitgeber für eine nicht erbrachte Arbeitsleistung sogar noch ne Woche mehr Gehalt zahlen....

    Yamaha YZF 600 R: 25.800 absolvierte Kilometer (verkauft)
    GSX-R 750 (K1) seit Kauf: 3.499 km

    BMW R 45 und Yamaha FJ 1100 bleiben unberücksichtigt :cool3:

    2 Mal editiert, zuletzt von Donnerkatzentreiber (23. Juni 2008 um 19:29)

  • Wie schaut es den in dem Punkt aus das der Arbeitgeber seinerseits den Arbeitsvertrag nich eingahlten hat.
    Wen im arbeitsvertrag eine 40 stunden Woche fereinbart ist muss er in auch 40 stunden beschäftigen und nicht nach 2-3 tage die restliche woche heim schiecken! Unteranderem auch der Arbeitnehmer färt von Mi bis So in den urlaub. Und sagt seinen zwei mitarbeiten sie müssen die restliche woche zuhause bleiben. Bekommen aber für die zeit keinen urlaub eingetragen sondern die tage einfach nicht Bezahlt!!! :nono:

    Und dan die verspätete gehalts zahlung des 1. Monats und die noch ausstehende des 2 Monats.

    Rechtfertigt das nicht eine Fristlosekündigung seitens meines Bruders?

  • ACHTUNG: Mündliche Kündigungen sind rechtsunwirksam. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen!!

    Vertrag fristgerecht kündigen - ausstehendes Gehalt ggf. über das Arbeitsgericht einklagen.

  • er soll schriftlich unter Zeugen oder gegen Quittung kündigen mit der vereinbarten Frist von 1 Woche. Gleichzeitig soll er den Arbeitgeber abmahnen, weil er wiederholt den Lohn nicht bzw. verspätet gezahlt hat und soll eine kurze Frist (48 Stunden) zur Nachzahlung setzen, verbunden mit der Ankündigung der fristlosen Kündigung, falls nicht fristgerecht und vollständig gezahlt wird. Falls er nicht zahlt, schriftlich fristlos kündigen und beim Arbeitsgericht Lohn einklagen. Die Rechtsantragsstelle beim Arbeitsgericht hilft, falls keine Rechtsschutzversicherung besteht. Falls ja, ab zum Kollegen.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

    Einmal editiert, zuletzt von lawyer (23. Juni 2008 um 22:34)

  • ....falls keine Berührungsängste bestehen empfehle ich über den DGB (deutschen Gewerkschaftsbund) Informationen einzuholen - derartige Probleme sind deren täglich Brot...kostet vermtl. den Mitgliedsbeitrag in der entsprechenden Gewerkschaft, ist aber x-mal billiger als privat 'nen Anwalt zu beauftragen und hat noch viele weitere Vorteile
    (z. B. Freizeitunfallversicherung).
    Wie auch immer: Viel Erfolg und weiter mit dem Thema in der Öffentlichkeit bleiben!

  • 1.) Edith fällt noch auf: Probezeit sechs Monate, Kündigungsfrist eine Woche vor Monatsende? ?( ?(

    Was ist das denn für ein "Vertrag"?

    Binnen dieser Frist kann nämlich - meiner schwachen Erinnerung nach - das Arbeitsverhältnis bzw. der Vertrag beiderseitig ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.

    2.) Ist die Probzeit abgelaufen, ergeben sich zwei weitere Fragen:

    a) wurde das Arbeitsverhältnis umgewandelt in ein

    ab) befristetes (mit vereinbarter Kündigungsfrist)

    ac) unbefristetes mit Kündigungsfrist.

    Ich hab' nämlich mal so 'ne ähnliche "Nummer" geritten:

    Beworben, genommen worden, gearbeitet, Arbeitsverhältnis umgewandelt in ein unbefristetes (das waren noch Zeiten, Anfang der 80-er Jahre, war auch nicht dolle, aber besser als heute).

    Hatte aber gleichzeitig noch 'ne Bewerbung laufen bei 'nem Unternehmen, da gings um mehr Kohle.

    Wie's der Teufel will - eine Woche nach der Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bekomme ich Post (hatte mehrere Monate vor Arbeitsbeginn ein Bewerbungsgespräch):

    "Wir nehmen Sie. Sie können am XX XX XX anfangen."

    Super. Was tun? Ich - dreist wie nix - zum Chef 'rein: "Ich möchte kündigen, und zwar zum Monatsende...."

    Chef: "????????!!!!! :motz: :motz: :motz:

    "Mooooooment - so geht das nicht. Da machen wir mal schnell einen Termin bei der Geschäftsleitung..."

    Die wollten mir 'ne Konventionalstrafe aufdrücken - und wären auch noch im Recht gewesen. Ich hab' mich fast um Kopp und Kragen geredet, um da 'rauszukommen.... .

    Dat' is' nich' einfach - alles.....

    Tip: Ab zur Gewerkschaft. Viel Erfolg! Wenn er Pech hat, muß er bis zum Ende weiterarbeiten - und die Knete einklagen. Wenn er einfach abhaut, können die ihn - eben meiner bescheidenen Meinung nach - auch noch zu einer Konventionalstrafe verdonnern. Dann wartet er weiter auf sein Gehalt/seinen Lohn - und darf auch noch die Konventionalstrafe zahlen.

    3 Mal editiert, zuletzt von Frau Holle (24. Juni 2008 um 11:44)

  • Hallo Madame Holle, schön wieder was von Dir zu lesen. Ich trage dann mal den maßgeblichen Gesetzestext bei:

    "§ 622 BGB(Gesetz)Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen

    (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

    (2) 1Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

    1.
    1.
    zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
    2.
    2.
    fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
    3.
    3.
    acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
    4.
    4.
    zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
    5.
    5.
    zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
    6.
    6.
    15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
    7.
    7.
    20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.

    2Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.

    (3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

    (4) 1Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. 2Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.
    (5) 1Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden, 1. 1. wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird; 2. 2. wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet. 2Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. 3Die einzelvertragliche Vereinbarung längerer als der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt. (6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.

    Der Umfang des Zitats tut mir selbst leid, aber ich habe den Gesetzestext nicht verfaßt. Das Wichtigste ist rot, das weniger Wichtige blau. Mein Vorschlag orientierte sich an praktischer Erfahrung und der Erkenntnis, daß im arbeitsgerichtlichen Verfahren 1. Instanz der Verlierer nicht den Anwalt des Gegners zahlen muß- § 12a ArbGG. Vor dem Arbeitsgericht enden solche Klöpse meistens mit einem vernünftigen Vergleich und dann ist man aus der Nummer raus.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • - hinzuzufügen:

    Außer Gesetzestexten noch die Ableitung aus den Erfahrungen eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht:

    Die "harmlosere Variante" der Probezeitklausel lautet, daß die ersten drei oder sechs (oder neun) Monate des Arbeitsverhältnisses "als Probezeit gelten" oder "Probezeit sind". In einem solchen Fall haben Sie einen unbefristeten Dauerarbeitsvertrag mit vorgeschalteter Probezeit abgeschlossen. Wenn die vereinbarte Probezeit abgelaufen ist, besteht das Arbeitsverhältnis automatisch als unbefristetes Dauerarbeitsverhältnis fort.

    Meine diesebezüglichen eigenen Erfahrungen liegen bedauerlicherweise schon geraume Zeit zurück, daher der Faux-Pas mit der fristlosen Kündigung, der natürlich für o.g. Sachverhalt nicht zutrifft. Bitte vielmals um Entschuldigung, falls ich hier ein paar Pferde scheu gemacht haben sollte.

    :versenkung:

    Einmal editiert, zuletzt von Frau Holle (25. Juni 2008 um 09:45)

  • bei einer Probezeit von neun Monaten gelten aber nicht die kurzen Fristen, gelle

    Gruß Bernd

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  • Klar.

    Er hat aber 6 Monate Kündigungsfrist, keine 9 Monate. (?????) Worauf es mir ankam:

    Es handelt sich - meiner bescheidenen Meinung nach - um einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit vorgeschalteter Probezeit. Binnen einer Woche können - innerhalb der Probezeit - beide Parteien kündigen. Nur darum gings doch, oder?

    Eine Woche bzw. zwei für Nullus arbeiten (lt. Sachverhalt) - und ab dafür zum anderen AG.

    :)

  • Danke für eure Antworten. Mal schauen was raus kommt!

    Das mit der Kündigungsfrist hab ich mir schon so gedacht.

    Mir ging es aber eher darum ob der Arbeitgeber nicht einen vertragsbruch begangen hat?
    Und zwar dadurch das die 40 stunden woche nicht eingehalten wurde(es war über 6 wochen nur arbeit für 2-3 tage wöchentlich vorhanden) und das verzögern/nicht bezahlten des Lohnes!

    Rechtfertigt das nicht eine fristlose kündigung ohne einhaltung der kündigungsfrist?

  • nur nach Abmahnung, daher meine Empfehlung; alles andere ist zu riskant.

    Gruß Bernd

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