Akrapovic Slip ON für ca 570,-€ ???

  • Zitat

    Original von Ralf28
    Nein. Man kann unten auswählen welche Version man haben möchte. Klick dann mal auf die ABE Version und Du wirst sehen wie sich der Preis erhöht ;).
    Es steht außerdem dick "Hinweis"....

    Sogar die billige im Warenkorb, da sieht man es im Kleingedruckten:

    Es gibt außerdem nur zwei Ausführungen: Racing (ohne Klappe, KAT und ABE), und street legal (ABE, KAT, Klappe).

    Nicht korrekt!

    Die Endschalldämpfer unterscheiden sich nur in mit oder ohne DB-Killer!
    Wobei die Racingausführung gar keine Möglichkeit hat einen eingesetzten DB-Killer mit der seitlichen Schraube zu befestigen.Es wird auch kein DB-Killer mitgeliefert.
    Der ESD in ABE hat das, will heißen dort kann ich wahlweise mit oder ohne DB-Killer fahren.Hier wird ein DB-Killer mitgeliefert.

    Kat und Klappe sitzen ausschließlich im Verbindungsrohr, und da gibt es auch zwei Ausführungen.
    Einmal nur das Rohr ohne Kat und Klappe oder das Rohr mit Kat und Klappe.

    In der legalen ABE Variante bekommt man vom Hersteller zwei Bescheinigungen geliefert, eine für den ESD mit E-Nr. e1 0721 (9) sowie für das Verbindungsrohr mit Kat + Klappe mit der E-Nr. e1 0722 (5)

    Diese e1 Nummern sind fälschungssicher eingelasert und von außen gut sichtbar!

    Man kann sogar die verschiedenen Komponenten untereinander mischen, will heißen ESD mit ABE + Verbindungsrohr ohne Kat und Klappe oder ESD ohne ABE (also ohne DB-Killer) jedoch mit Verbindungsrohr + Kat und Klappe.

    Ist jedoch bei jeder Kontrolle sofort sichtbar weil die eingelaserten e1 Nummern jeweils fehlen.

    Legal ist nur wenn ESD + Verbindungsrohr in der Version mit e1 Nummer verwendet werden.

    Gemischte Anlagen haben keinerlei Zulassung und sind in Deutschland nicht erlaubt!

    So, ich hoffe jetzt weiß jeder Bescheid.

    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von Orlando (23. Oktober 2008 um 06:46)

  • Ah, endlich die Auflösung :perfekt3:. Gut zu wissen. Im Endeffekt erkennt man die legale Version eh am Preis ;).

  • Zitat

    Original von KonicaMinolta
    also den db killer bekommt man doch irgemdwie reingesetzt,oder? ein guter schlpsser sollte das schaffen

    Aber natürlich, dafür braucht man nicht mal Schlosser zu sein. Selbst ich trau mir das zu, und ich hab zwei linke Hände.

    Legal wird es dadurch nicht, tja.....

  • verstehe schon, aber bei uns hier im harz....sind die grün weißen nicht so auf moped jagd....bin dieses jahr insgesamt knapp 10.000km gefahren und nicht einmal angehalten worden.....

  • Man will es niemandem wünschen, aber bei einen Verkehrsunfall gerade mit Personenschaden sieht das dann ganz anders aus. Dann wünschte man sich 300 Euro mehr ausgegeben zu haben. Würde da bei so nach außen sofort ersichtlichen Umbaumaßnahmen dann doch lieber tiefer in die Tasche greifen um dann voll abgesichert sein.
    Ich erinnere mich da an einen Unfall mit meiner MTX80 damals, der "glücklicherweise" vor meiner Haustüre passierte (von hinten durch Auto heruntergefahren, als ich zur Straßenmitte hin zum links abbiegen eingeordnet war und wegen Gegenverkehr warten musste). Ich habe die Maschine dann nach Abklärung mit dem Autofahrer humpelnd in die Garage geschoben, Auspuffanlage gewechselt und bin dann erst zum Arzt.

  • Zitat

    Original von Ralf28
    ....dann doch lieber tiefer in die Tasche greifen um dann voll abgesichert sein.
    Ich erinnere mich ...

    Wer´s glaubt :nono:

    Das stimmt definitiv NICHT !! Die Versicherung ist nicht frei von Leistung nur weil ein nicht zugelassener Auspuff angebaut ist! Evtl. gibt es Einschränkungen bei Kaskoversicherungen - aber die Haftpflicht zahlt immer!


    Gruß
    Deine Rennleitung

    P.S.: Ansonsten würde man ja auch automatisch einen Verstoß gg. das Pfl.Vers.G* begehen und immer eine Straftat bei gleichgelagerten Verstößen begehen.
    *=Pflichtversicherungsgesetz

  • Trotzdem bleibt Ärger nicht aus wenn Schnittlauch kommt. Das Risiko gehe ich jedenfalls nicht ein. Das was die Versicherung sich dann spart, muss ich drauf legen und somit hätte ich gleich den teuren Akra kaufen können. Von Kontrollen ganz zu schweigen. Aber jeder wie er meint.

    Einmal editiert, zuletzt von Ralf28 (24. Oktober 2008 um 18:19)

  • Zitat

    Original von SP-Toto

    Wer´s glaubt :nono:

    Das stimmt definitiv NICHT !! Die Versicherung ist nicht frei von Leistung nur weil ein nicht zugelassener Auspuff angebaut ist! Evtl. gibt es Einschränkungen bei Kaskoversicherungen - aber die Haftpflicht zahlt immer!

    Moin an alle,

    Da muß ich dir leider wiedersprechen, da die Maschiene dann laut StVo nicht mehr zugelassen ist(keine Gültige ABE für ESD), hat sie auch keinen Versicherungsschutz mehr.

    Die Haftpflicht übernimmt zwar im ersten augenblick die Kosten für den Unfallgegner, holt sich dann aber noch die paar Euronen von dir wieder.
    Also ich würde damit auch vorsichtig sein, Rennleitung ist ja das eine Sache(Kontrolle=Mengelkarte=schlechte Laune).
    Aber Versicherungsschutz......
    Ist ja aber jedem selbst überlassen

    Gruß der LoRd

    Man sieht mich nicht, aber man wird mich kommen hören :burnout:

  • Zitat

    Original von lordMorpheus
    Moin an alle,

    Da muß ich dir leider wiedersprechen, da die Maschiene dann laut StVo nicht mehr zugelassen ist(keine Gültige ABE für ESD), hat sie auch keinen Versicherungsschutz mehr.
    ....

    Gruß der LoRd

    Das Thema jetzt bis zum Ende durch zu diskutiueren wäre müßig. Das ist zwar ein gern genommenes Argument, aber es ist falsch!

    Wenn das so wäre (und dieses Thema ist mein "täglich Brot") dann würdest du keine Ordnungswidrigkeitenanzeige oder ein Verwarnungsgeld bekommen, sondern ein Verkehrsvergehensanzeige wg. Verstoßes gg. das PFl.Vers.G.. Denn das ist ein Straftat!