• Hallo,
    hab mir schon letztes jahr einen endtopf von bsm "future carbon" zugelegt-war von privat und ich weiß nicht mehr so recht ob ich den über´s forum, von nem gast oder irgendwie anders aus´m netz bekommen hab :tongue: (mag wohl dran liegen, das ich mit mehreren leuten wegen mehrere kleiner teile kontakt hatte).

    jetz hat der topf eigentlich EG-ABE, aber was genau heißt das? ?( brauch ich dafür ein schriftstück, woher bekomm ich das, muß ich das mitführen oder eintragen oder wie?

    fragen über fragen!da isses ja fast leichter einen zu kaufen, wo von vornherein "not for street use" oder sowas draufsteht! :nono:

    vielleicht kann mir da ja jemand helfen
    :hilfe:

    :sonne:bringt den bikern wonne

    Der Gasgriff ist dein Freund...würge ihn trotzdem!

  • soweit ich weiss braucht ma für die EG-Abe Teile kein schriftstück is auch meist keins dabei oder irre ich ?

    aber maln anderer tip: schmeiss das BSM teil da runter ! ich hatte auch mal einen drauf als ich das mopped gekauft hab ! die sin nich das gelbe vom ei glaub mir !

  • Ich habe nen devil mit eg-abe drauf und hatte die einbauanleitung anfangs nicht dabei. Die polizei ist allerdings der meinung das trotz eg-abe ein schriftstück mit den daten der maschiene und des auspuffs mitzuführen ist... :evil: versteh ich zwar nicht, aber wenn sie damit glücklich sind solls mir recht sein.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von jookurt
    Die polizei ist allerdings der meinung das trotz eg-abe ein schriftstück mit den daten der maschiene und des auspuffs mitzuführen ist...

    Nein, da gibt es keine Rechtsgrundlage für. Kennzeichnung reicht.

    Ist er aber bei der Messung zu laut, ist er illegal - trotz Kennzeichnung!

  • ok, welche kennzeichnung soll denn reichen? *blödfrag*
    die seriennr. oder....?
    ob ich vorher mal bei der werkstatt anrufen soll, ob das so durchgeht, ich brauch nämlich tüv und laß ne heckhöherlegung eintragen, also, ich versuchs.

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    Der Gasgriff ist dein Freund...würge ihn trotzdem!

  • Also, die Rechtslage hier ist recht eindeutig: Wenn die Nummer eingestanzt ist, dann hat das den Grün-Weissen zu genügen, da es keine Verpflichtung gibt die schriftliche ABE mitzuführen. Anbei ein Link von ambi-Bike

    http://www.ambi-bike.de/

    unter Auspuffanlagen und ABE

    Gruß

    Iceman

    - - - Ja, ich bin Diaboliker - - -