Original von VFRler wie weit muß der mobile blitzer vom schild wegsein?
Rein rechtlich gesehen gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung ab dem Schild. Das Vergehen einer Geschwindigkeitsübertretung ist somit bereits dann gegeben, wenn ab dem Schild vorwerfbar eine höhere, als die erlaubte Geschwindigkeit bestand.
Vorwerfbar heißt z.B., dass die Geschwindigkeitsbegrenzung so rechtzeitig erkennbar war, dass eine Einhaltung bei zulässiger Fahrweise möglich gewesen wäre.
Die Bundesländer haben jedoch (unterschiedliche) Richtlinien erlassen, die - soweit mir bekannt - einen (Toleranz-)-Abstand im Bereich von 150-200m vorsehen. Dies sind aber Richtlinien, die zwar einen Anhaltspunkt für die Durchführung der Messung geben, von denen in begründeten Fällen aber auch abgewichen werden kann.