weitere Beschneidung von Schadensersatz

  • Hallo Gemeinde,

    der BGH hat sich nun zum zweiten Male zur Werkstattfrage geräuspert, was die filtive Schadensregulierung bei Unfallschäden angeht. Die Versicherung kann bei fiktiver Abrechnung ( auf Gutachtenbasis ) den geschädigten Besitzer, der sein älteres Fahrzeug nicht repariert, auf eine gleichwertige billigere Werkstatt verweisen, die ohne weiteres in der Nähe verfügbar ist.

    :lupe: Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.02.2010, Aktenzeichen: VI ZR 91/09

    Leitsatz:

    " Der Schädiger darf den Geschädigten im Rahmen der fiktiven Schadensabrechnung unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht im Sinne des § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere und vom Qualitätsstandard gleichwertige Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen, wenn der Geschädigte keine Umstände aufzeigt, die ihm eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen (Bestätigung des Senatsurteils vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09 - zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen). "

    Wenn ich das richtig vorhersage, dauert es nicht mehr lange, bis diese Verweisung auch dann zugelassen wird, wenn der Geschädigte sein Fahrzeug reparieren läßt, sofern die Versicherung ihm entsprechende Werkstätten rechtzeitig nachweist. Die Schadensminderungspflicht ist imho auch gegeben, wenn die Reparatur ausgeführt wird, sofern der Geschädigte ohne weiteres Kenntnis von gleichwertigen billigeren Werkstätten hatte....wofür die Versicherungswirtschaft sicher selbstlos sorgen wird. :oh_man:

    Dass am Ende abhängige Werkstätten stehen werden, die Reparaturen nicht oder so nicht für erforderlich erachten, wie es die Markenwerkstatt tut, liegt klar auf der Hand. Die Versicherungswirtschaft nimmt darauf natürlich keinen Einfuß O< Hier drängt sich mir der Verdacht auf, dass die Richter nicht alle frei von Einflüssen aus der Versicherungswirtschaft sein könnten, ohne allerdings in ihrem Elfenbeinturm in Karlsruhe zu wissen, was unten in der Wirklichkeit gespielt wird.

    Mitursächlich sind aber sicher auch die zigtausende Fälle, in denen echte Geschädigte und professionelle Geschädigte die Versicherungswirtschaft um Millionen, wenn nicht Milliarden jedes Jahr besch****en. Mit ein Grund, warum ich mich hier im Forum immer gegen Tips zum Betrug im Schadensfall ausspreche. Am Ende zahlen wir alle es mit unseren Prämien.

    Es wird also immer häufiger darauf ankommen, sich anwaltlichen Beistand zu sichern, wenn man die geeigneten Begründungen formulieren muß, damit diese Unglücksentscheidung, die ich für grottenfalsch halte, einem nicht zum Verhängnis wird. Rechtsschutz, zumindest Verkehrsrechtsschutz wird immer mehr unverzichtbar, denn ohne ist das wirtschaftliche Risiko zu hoch. Am Ende läuft es nämlich auf ein gerichtlicher Gutachten hinaus und das kann tausende von EURONEN kosten. Zieht Euch also warm an.

    Das Urteil liegt mir im Originalwortlaut vor. Wen es näher interessiert, kann mich per PN anschreiben.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

    Einmal editiert, zuletzt von lawyer (1. Juni 2010 um 17:57)