Frist bei Gewährleistungsanspruch ???

  • Hallo Leute,
    folgender Sachverhalt:

    Zubehörauspuff beim Händler im August 2009 gekauft.

    Zubehörauspuff wegen Loch im Carbonmantel Ende Juni 2010 an Händler geschickt und um Austausch gebeten.

    Seit dem sind 6 Wochen vergangen. Trotz mehrfacher Nachfrage keine Aussage über Rücksendetermin.

    Heute habe ich schriftlich eine Frist von 14 Tagen gesetzt (Austausch oder Geldrückgabe).

    Jetzt die Fragen:

    Wie lange darf sich der Händler für die Reparatur/den Austausch oder die Rückzahlung des Kaufpreises Zeit lassen?

    Stimmt es, dass man zweimal eine Frist setzten muß und erst dann die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen kann?

    Im vorliegenden Fall begründet der Händler die Verzögerung mit der schleppenden Bearbeitung im Herstellerwerk. Aus meiner Sicht ist das aber nicht zulässig, weil ich den Kaufvertrag mit dem Händler geschlossen habe und ich die Gewährleistungsansprüche ja auch gegen ihn geltend mache. So habe ich es auch in einschlägigen Erläuterungen im Internet gefunden.

    Was sagt Ihr dazu?

    Danke und Gruß
    OdenwäldeRR