und noch ein Urteil

  • Zitat

    Original von Frau Holle

    Danke - also sämtliche Belege sammeln und dann einreichen.

    Wenn ich das richtig verstehe: Du kaufst die Teile, bastelst Sie dran und holst dir dann die Bruttobeträge der Teile wieder?!

    Dann hättest du aber keinen Mehrwert gegenüber dem, dass du dein Moped komplett in der Werkstatt reparieren lässt. Außer Dreck unter den Fingernägeln :D

  • Zitat

    Original von Der_Ecki

    Wenn ich das richtig verstehe: Du kaufst die Teile, bastelst Sie dran und holst dir dann die Bruttobeträge der Teile wieder?!

    Hmmmtjjjaaaaa - nicht so ganz. Eher péu a péu - compris? ;)

    Will sagen: Mit der komplett ausgezahlten Asche kann man ja erstmal anderes machen. Der Eimer ist ja weder krumm noch fahrunfähig. Ich zähle zu denen, denen "Kampfspuren" aus fremdverschuldeten Unfällen zunächst eher einmal gleichgültig sind.

    Zitat

    Dann hättest du aber keinen Mehrwert gegenüber dem...

    ...einen "Mehrwert" habe ich so oder so nicht - im betriebswirtschaftlich-volkswirtschaftlichen Sinne.

    Weil ich ja nur den Zustand wiederherstelle, wie er vor dem Unfall war.

    Alles andere ist ohnehin nur Wunschdenken - eine Schadenkompensation von über 100 % mit einem "Mehrwert" ist - man lese den Strang - ohnehin nicht mehr möglich, ohne sich in den Grenzbereich des Betrugs zu begeben.

    Einmal editiert, zuletzt von Frau Holle (21. Februar 2011 um 14:14)

  • ......eine in der Tat sehr nahe an der Realität liegende Einschätzung. Allerdings soll man keineswegs glauben, die Versicherungen hielten sich umgekehrt immer streng an Recht und Gesetz, wenn man nicht hin und wieder nachhilft. Der Fall Chang-Noi zeigt das.

    Selber einen Schnitt machen wird immer schwerer und das ist auch gut und richtig so, da das System auf dem Solidaritätsprinzip beruht. Was der eine sich abschneidet, fehlt am anderen Ende und zuletzt bezahlt die Gemeinschaft über höhere Beiträge.

    Ich rate nicht nur aus naheliegenden Gründen dazu, in nicht glasklaren Fällen einen Profi zu Rate zu ziehen. Für die dabei entstehenden Kosten sollte man durch Rechtsschutz gewappnet sein, will man nicht am Ende drauf zahlen.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Zitat

    Original von lawyer
    ......eine in der Tat sehr nahe an der Realität liegende Einschätzung. Allerdings soll man keineswegs glauben, die Versicherungen hielten sich umgekehrt immer streng an Recht und Gesetz, wenn man nicht hin und wieder nachhilft.

    Logisch. Wenn's ans Zahlen geht, halten sich die Schadenabteilungen gerne sehr bedeckt. Erlebe das gerade selber.

    Und daraufhin zielte meine Frage, die ich - zweigeteilt - noch einmal wiederhole:

    1.) War dieser Gutachter von der Versicherung beauftragt? Wenn ja - ist die Tatsache der zu niedrigen Schadeneinschätzung eigentlich logisch, siehe oben.

    Wenn nein:

    2.) Kann man einen von der Versicherung bestellten Gutachter ablehnen?

    3.) Was wurde bei der Schadenberechnung zugrundegelegt? Schätzungen - oder die derzeit geltenden Ersatzteilpreise? Ich kenne diese Schadengutachten nur so, daß jedes Teil, jede Beschädigung fotographisch dokumentiert und der Wert inclusive Werkstattkosten tabellarisch aufgelistet wird. Da hier auch eine Steigerungsquote von 94 % gegenüber dem vorigen Gutachten genannt wurde - wie sind solche gravierenden Fehleinschätzungen möglich?

    Zum Thema (Verkehrs-)rechtsschutzversicherungen habe ich - da familiär versicherungsvertretungsmäßig "vorbelastet" - meine eigene Meinung:

    a.) ist dieser Bereich - und Versicherungen arbeiten ja bekanntermaßen gerne mit Emotionen, hier auch Unsicherheit = Angst - einer, der am allerliebsten von Versicherungsvertretern verkauft wird.

    b.) ist das für die Gilde der Rechtsanwälte ein Garant, ihre Gebührenrechnung möglichst "flexibel" - i.d.R. "nach oben" - anpassen zu können.

    So wurde - und wird - i.d.R. bei "Versicherungens" über VK-Rechtsschutzversicherungen geredet - wobei sie grundsätzlich sinnvoll sein mag.

  • Wer keine Rechtsschutz hat, kann sich immer dann nicht wirksam wehren, wenn teuere Gutachten eingeholt werden müssen. Das kann schnell in die Tausende gehen, z.B. wenn ein Meßverfahren angegriffen wird und der Sachverständige meint, umfangreiche Testfahrten mit entsprechenden Messungen durchführen zu müssen. Ich habe dergleichen wiederholt erlebt, sogar Fahrten auf dem Lausitzring, mit entsprechender Miete für exklusive Benutzung zwecks Bremsenprüfung. Die Anwaltsgebühren und sonstigen Gerichtskosten waren gegen die Gutachterkosten, einschließlich versichertem Transport des Fahrzeuges mit Spedition zum Ring und zurück, lächerlich.

    Aber auch ohne Gutachten betragen die durchschnittlichen Aufwendungen der RS pro Fall ca. 650 €. Besser man hat eine Rechtsschutz.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • 1.) Zum von der Versicherung beauftragten Gutachter: In dem von mir geschilderten Fall habe ich am gleichen Tag Kontakt mit einem mir aus der beruflichen Tätigkeit (städtischer Fuhrpark) bekannten selbständigen Gutachter aufgenommen und am nächsten Tag einen Termin zur Schadenaufnahme vereinbart. In das Gutachten sind auch die Honda-Arbeitswerte bei Austausch der Teile aufgeführt und in die Berechnung eingeflossen. Ich hoffe doch, daß der Mann sein Handwerk verstanden hat bzw. noch versteht.

    Kann man empfehlen, um den beauftragten Schlamp-Gutachtern der Versicherungsunternehmen zuvorzukommen, ebenso zu verfahren?

    2.) Was die Anfechtung von Meßverfahren im Bereich der Geschwindigkeitsüberwachung und dergleichen angeht - da gebe ich Dir vollkommen Recht. Ich bezog mich ja lediglich auf die Schadenbegleichung im Kaskofall.

  • zu 1. Grundsätzlich nein, weil das Geld kostet, was Du nicht erstattet bekommst. Was oft hilft, ist einen guten Bekannten mit Ahnung zu bemühen, der das aus Gefälligkeit ...bei uns im Saarland sagt man " so " macht. Oder man läßt sich vom Freundlichen einen Kostenvoranschlag machen, mit welchem man das Gutachten vergleicht.

    zu 2. Wenn man einen Kaskoschaden hat, wird der nach meiner Erfahrung in aller Regel gagnz ordentlich abgerechnet. Die Versicherung will ja nicht den eigenen Kunden verärgern. Wenn es aber dennoch Ärger gibt, ist es gut, für das Gutachterverfahren Kostendeckung zu bekommen. Das gilt für den anwaltlichen Beistand, damit man teuere Verfahrensfehler vermeidet, aber auch für die Kosten des Gegengutachtens und im Fall des Unterliegens auch für die Kosten des Gutachters, den die Versicherung benennt. Denn wer da verliert, zahlt die ganze Partie. Aber Du hast insofern recht, als in Kaskosachen recht selten Probleme auftreten.

    Ein interessantes Problem ist auch, ob für die Bestimmung des Restwertes in der Kasko nur der regionale Markt heranzuziehen ist, wie im Haftpflichtfall oder ob auch entfernte Restwertaufkäufer zu berücksichtigen sind und wenn ja unter welchen Voraussetzungen. Das sprengt aber den Rahmen hier. Vielleicht erkläre ich das demnächst mal in einem eigenen Thread.


    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • ;)

    Zitat

    Original von lawyer
    zu 1. Grundsätzlich nein, weil das Geld kostet, was Du nicht erstattet bekommst.

    Also - meine HV hat diesen Menschen ohne Probleme anerkannt und auch die Kosten dafür erstattet. Sie wollten ursprünglich einen eigenen schicken, haben aber akzeptiert, daß ich einen meiner Wahl genommen habe.

    Zitat

    zu 2. Wenn man einen Kaskoschaden hat, wird der nach meiner Erfahrung in aller Regel gagnz ordentlich abgerechnet. ....Aber Du hast insofern recht, als in Kaskosachen recht selten Probleme auftreten.

    Naja - geht ja auch i.d.R. nur die Versicherung des Schädigers was an. Die versucht, zu sparen oder schlampt - wie Dein Fall des Schangs zeigte.

    Zitat

    Ein interessantes Problem ist auch, ob für die Bestimmung des Restwertes in der Kasko nur der regionale Markt heranzuziehen ist, wie im Haftpflichtfall oder ob auch entfernte Restwertaufkäufer zu berücksichtigen sind und wenn ja unter welchen Voraussetzungen.

    Dann stelle ich schon einmal Lesestoff für Interessierte anheim:

    Der Kfz-Sachverständige hat unter Berücksichtigung dieser Entscheidungen bei der Restwertermittlung den dem Geschädigten zugänglichen allgemeinen regionalen Markt zu berücksichtigen.


    Der BGH hat in beiden Entscheidungen die besondere Situation des Geschädigten berücksichtigt, dem eine unkomplizierte Schadenbeseitigung möglich sein muss. Hierzu zählt auch, dass sich der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall in erster Linie an seinen Kfz-Betrieb wenden können soll und er nicht auf ihm regelmäßig nicht zugängliche Märkte verwiesen werden darf. Ausdrücklich weist der BGH deshalb darauf hin, dass sich der Geschädigte im Totalschadenfall regelmäßig an seinen Kfz-Betrieb wenden kann, um im Wege des Koppelgeschäftes ein neues Fahrzeug bei Inzahlungnahme des beschädigten Fahrzeuges zu erwerben.


    Auf Grundlage dieser Intention hat der Kfz-Sachverständige den für den Geschädigten zugänglichen allgemeinen Markt bei der Restwertermittlung zu berücksichtigen. Hierbei handelt es sich in erster Linie um regional ansässige Kfz-Betriebe sowie um Gebrauchtwagenhändler.

  • das ist für den Haftpflichtschaden in der Tat interessanter Lesestoff.

    Für den hier zuletzt diskutierten Fall der Regulierung eines Kaskoschadens erweist sich der zitierte Stoff allerdings als ungeeignet. Im Kaskofall gilt das Weisungsrecht des Versicherers gemäß § 7 Abs. 3 AKB. Benennt der Versicherer in diesem Rahmen einen Restwertkäufer und ist z.B. gewährleistet, dass der abholt und kein Mehraufwand entsteht, kann auch ein Aufkäufer aus der Restwertbörse benannt werden. Er braucht dann nicht vom regionalen Markt zu kommen. Hält man sich nicht dran, rechnet die Versicherung so ab, als hätte man die Weisung befolgt.

    Also immer schön unterscheiden, ob Haftpflichtschaden oder Kasko.

    Im Zweifel spricht man sich mit dem Versicherer ab. Das betrifft auch die Frage des Gutachters. Natürlich zahlt die Versicherung den eigenen Gutachter, wenn der im Einvernehmen mit dem Versicherer tätig wurde. Hat man allerdings einen eigenen ohne Absprache beauftragt, ist die Versicherung nicht zur Zahlung verpflichtet. Wenn sie will, kann sie das aber freiwillig machen. Freiwillig geht fast alles.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)