Geblitzt- ein paar Fragen..

  • Hallo miteinander,

    ich habe ein Anliegen. Seit fast 10 Jahren fahre ich Motorrad und bin jetzt das erste mal geblitzt worden und zwar gleich richtig. 46 zu schnell--> 3 P---> 1 Monat FV und eine Geldstrafe.

    Auf dem Bescheid ist ein Foto auf dem der Fahrer alles andere als eindeutig zu identifizieren ist. Auf meine Führerschein bin ich beruflich angewiesen. Jetzt habe ich einige Fragen:

    - Ist das die Originalqualität des Fotos?
    - Wie komme ich an das Originalfoto?
    - Was passiert, wenn man jemanden als Fahrer angibt, der im Ausland (Spanien) lebt aber vom Alter(76 Jahre) eher unpassend erscheint?
    - Wie geht es weiter wenn man von seinem Zeugenverweiguerungsrecht gebrauch macht und einfach gar nichts zu dem Fall sagt?
    - Wie lange muss ein eventuell auferlegtes Fahrtenbuch geführt werden?
    - Kann es sein, dass falls man 3 Monate nicht "auffindbar" ist für einen eventuellen Fotoabgleich, das Verfarhen eingestellt wird?

    Ich bin jetzt etwas nervös und wäre euch für ein paar Antworten sehr dankbar.

  • Auch wenn der Hinweis immer oberlehrerhaft klingt, mit ein bisschen stöbern in der "Recht"-Rubrik oder der Suchfunktion findest Du auch Infos, ist wirklich schon zig-mal durchgekaut das Thema.

  • Hey Konsinger,


    zu 1: Nein, die Quali des Fotos lässt sich übrigens auch noch am PC verbessern.....
    zu 2: Indem du einen Rechtsanwalt einschaltest......
    zu 3: :gruebel: interessante Frage, die Idee ist nett
    zu 4: Zeugnissverweigerungsrecht kannst du nur innerhalb der Verwandtschaft bis zum 3. Grad in Anspruch nehmen.
    Ist allerdings kontraproduktiv, da du dadurch ja den "Täterkreis", der in Frage kommen könnte, auf deine Verwandtschaft einschränkst
    und die Ermittlungsbehörde somit die bucklige Verwandtschaft in Augenschein nimmt....
    zu 5: liegt wohl im Ermessen der Behörde, wird in der Regel aber 6 Monate sein....
    zu 6: kann sein, muss aber nicht........


    Gruss Butzimo ( dessen Angaben ohne Gewähr sind, da kein Anwalt )

    " Wer die Wahrheit spricht, braucht ein schnelles Pferd "! ( altes Indianersprichwort ) :D

  • Konsinger: Sie haben Email

    Die Idee mit dem Spanier ist nicht nett :lupe:hier

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Bernd:

    Danke für die rasche Aufklärung :daumen_rauf: hab mir sowas fast schon gedacht......
    obwohl mir die Idee eines in D "urlaubenden" Onkels als Fahrer schon gefallen hätte X(

    Gruss Butzimo

    " Wer die Wahrheit spricht, braucht ein schnelles Pferd "! ( altes Indianersprichwort ) :D

  • Zitat

    - Kann es sein, dass falls man 3 Monate nicht "auffindbar" ist für einen eventuellen Fotoabgleich, das Verfarhen eingestellt wird?

    Wenn Du auf die Verjährungsfrist abstellst: Nein. Die Frist wird durch jede Nachforschungshandlung unterbrochen, d.h. sie beginnt von neuem zu laufen. Erst wenn die Behörde drei Monate nichts unternimmt, greift die Verjährung.

  • Falls es noch jemanden interessiert.

    Polizei war da, wollte Klamotten sehen und eine Stellungnahme. Ich hab rein gar nix zu dem Fall gesagt. Auf dem Foto war ich von vorne links zu sehen. Gesicht war nur Schemenhaft zu sehen. --> Verfahren ist jetzt eingestellt worden. Kein Fahrtenbuch, gar nix.

  • Zitat

    Polizei war da, wollte Klamotten sehen und eine Stellungnahme. Ich hab rein gar nix zu dem Fall gesagt. Auf dem Foto war ich von vorne links zu sehen. Gesicht war nur Schemenhaft zu sehen. --> Verfahren ist jetzt eingestellt worden. Kein Fahrtenbuch, gar nix.

    Da hast Du wirklich Schw... gehabt. In der regel gibt es bei derartigen Überschreitungen ein Jahr Fahrtenbuchauflage. Also Glückwunsch.