Kaufvertrag bei Verkauf von Unfallmotorrad

  • Ja tot reden ist leicht gesagt, will mich halt ungern in Teufels Küche begeben, ich gebe ja jeden Schaden, der mir bekannt ist, genaustens an, aber man weiß nie.
    Hier bei Ziffer 1 + 2 vom ADAC Vertrag ( http://www.monika-sene.de/Marauder/kaufvertrag.pdf ) verunsichert halt schon.

    Ich hab eine SC57 zu verkaufen, dürfte hier aber nicht sooo entscheidend sein, oder? :D

  • was willstn dafür haben

    also wenn ich sowas kaufe dann weiß ich was ich kaufe also ich meine dass ich jegliche garantie/ gewährleistung ausschließen kann

    bist doch ehrlich und offen

    Beschiss ist es erst,.......wenn es rauskommt..... :rules:

  • Was verunsichert dich denn so wahnsinnig daran? Füll den Vertrag von Privat an Privat nach besten Wissen und gewissen aus und dann kann sie gehen.

    :foto: Wer später bremst ist länger schnell :headbang:

    :alarm: :alarm: :alarm: :alarm: :alarm:

  • Als privat Person Must du eh für nichts haften

    Nach dem Kauf , da gekauft wie gesehen

    :burnout: WITTTT WÖÖÖÖÖÖMMMM

    Mitglied vom Stammtisch Hannover :yeh:

  • Wenn man es allgemein hält und nicht ins Detail geht " wurde die rechte Schraube der Gabelbrücke oberflächlich beschädigt" dann kann einem auch kein Strick gedreht werden.

    Unfallfahrzeug mit Frontschaden, als Bastlerfahrzeug ohne Garantie und Gewährleistung, abgemeldet ...

    :foto: Wer später bremst ist länger schnell :headbang:

    :alarm: :alarm: :alarm: :alarm: :alarm: