Interessantes Urteil des BGH zum Gebrauchtwagenkauf

  • Hallo Gemeinde,

    immer wieder erhalte ich Anfragen betreffend die Möglichkeiten der Rückabwicklung von Verträgen über Gebrauchtfahrzeuge. Eine der häufig gestellten Fragen, wenn sich kurz nach Verkauf schwere Mängel zeigen, lautet, ob man diesem Verkäufer (Händler) Gelegenheit zur Nacherfüllung geben muss oder gleich zurück treten kann. Hierzu hat der BGH ein interessantes Urteil veröffentlicht. Bitte darauf achten, dass es immer auf die Besonderheiten des Einzelfalls ankommt, also Vorsicht bei der Anwendung auf einen eigenen Fall.

    Guckst Du

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Hallo Bernd,

    was mich an der ganzen Sache stört ist ganz einfach die Tatsache, dass das Fahrzeug TÜV abgenommen worden ist und die Herren, aus meiner Sicht, aus der
    arglistigen Täuschung einfach so rausgekommen sind. Der Kunde verläßt sich doch als Fachfremder auf die Fachfirma und und dem Fachingenieur. Zudem ist
    der Kaufpreis vom 5 K für ein 13 Jahre altes Auto viel zu hoch.
    Aber mal ehrlich selbst bei der Nacherfüllung hat man doch als Käufer dennoch schwere Bedenken. Ich jedenfalls hätte das Fahrzeug anschließend links gedreht
    bevor ich weitergefahren wäre.

    ____

    Gruss Roland

  • Hallo Roland, das ist genau der Grund, warum ich dieses Urteil als interessant angesehen und darauf hingewiesen habe. Man muss allerdings berücksichtigen, dass an den Sachvortrag zur Begründung von Arglist hohe Anforderungen gestellt werden, denen vorliegend nicht genügt wurde. Wichtig aber, dass in solchen Fällen des zerstörten Vertrauens keine Gelgenheit zur Nacherfüllung gegeben werden muss, sondern sogleich zurückgetreten werden kann.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Mal ehrlich . . .
    Die Frau brauchte erst mal drei Jahre um den Anspruch durchzukriegen und haben tut sie das Geld wahrscheinlich auch noch nicht.
    Wollen wir mal hoffen, dass die Gegenseite überhaupt noch Geld hat !!!

    Es hätte der Frau freigestanden, Strafanzeige unter jdem möglichen Gesichtspunkt zu erstatten. Wo man schon mal dabei ist: gegen den "HU-Gutachter" gleich mit. Macht aber Arbeit, fällt also bei den meisten daher direkt aus.

    Es hätte ihr auch freigestanden, dass Fahrzeug im Rahmen einer Probefahrt einer Prüfstelle vorzuführen, um das Fahrzeug begutachten und den Kaufpreis schätzen zu lassen.

    Verweigert der Verkäufer eine Überprüfung, dann kann er/sie immer noch schauen, ob er/sie nicht doch lieber ohne Auto nach Hause "fährt".

  • Das es der Frau freigestanden hätte, Strafanzeigen zu erstatten, ist nicht Gegenstand meines Threads und für die Geltendmachung von Ansprüchen allenfalls indirekt vielleicht von Bedeutung, vorausgesetzt, es erfolgte eine entsprechende Verurteilung gegen den Verkäufer.

    Wenn ein Fahrzeug neu TÜV hat, kann man nochmal eine Untersuchung machen, man kann auch zwei oder drei Untersuchungen machen und anschließend noch zu McDonalds gehen. Was hat das mit dem Thema zu tun? Hier geht es darum, dass in geeigneten Fällen, wie dem vom BGH behandelten, gegen den Verkäufer ein Anspruch auf Rückzahlung nach erklärtem Rücktritt auch dann gegeben ist, wenn weder Arglist vorliegt, noch Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben wurde. Da ich dieses Urteil für höchst interessant auch für das Forum hier halte, habe ich es zum Gegenstand gemacht.

    Zur Geltendmachung von Schadensersatz gegen andere, als den Verkäufer hast Du nichts vorgeschlagen. Gegen das Bundesland SE geltend zu machen ist nicht trivial, weil es voraussetzt, dass Amtsmissbrauch nachgewiesen werden muss. Gegen den TÜV Ing. kann ein Schadensersatzanspruch nicht geltend gemacht werden wegen Art. 34 GG. Deshalb ist auch die Strafanzeige gegen ihn nicht zielführend. Die Rückzahlung des Kaufpreises hilfsweise neben Schadensersaz gegen den Verkäufer zu verlangen war der richtige Weg. Deine Hinweise treffen, wie meist in juristischen Dingen, na sagen wir mal nicht so ganz den Kern der Sache. Für eine sehr gut hätte es nicht gereicht.

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Stellt sich mir trotzdem eine Frage, welche auch bei meiner Ausbildung zum PI beim TÜV immer sehr breiig beantwortet wurde.

    Das Urteil mal weglassend weil verstanden....

    Einen Tag nach der HU tritt ein Mangel auf, welcher technisch gesehen definitiv Bestandteil der Prüfung sein hätte müssen.

    Macht die Klage einen Sinn ? Denn hier kann man ja nicht mehr von einem geringen Mangel ausgehen den ein PI übersah...

    Gruß, Mike

  • Das kann man nur im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, wie Schwere des Mangels, Erkennbarkeit, Gefährlichkeit etc. diskutieren. Ließ mal hierzu eine interessante Entscheidung des OLG Hamm Guckst Du

    Ein Amtsmissbrauch liege laut OLG Hamm vor, wenn der handelnde Amtsträger in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einen anderen vorsätzlich schädige. Darüber hinaus könne ein Amtsmissbrauch aber auch bei gewissen fahrlässigen Verhaltensweisen vorliegen. Diese gewissen Umstände müssen in jedem Einzelfall gesondert geprüft werden. Das Urteil ist recht instruktiv.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)