Hallo Gemeinde,
immer wieder erhalte ich Anfragen betreffend die Möglichkeiten der Rückabwicklung von Verträgen über Gebrauchtfahrzeuge. Eine der häufig gestellten Fragen, wenn sich kurz nach Verkauf schwere Mängel zeigen, lautet, ob man diesem Verkäufer (Händler) Gelegenheit zur Nacherfüllung geben muss oder gleich zurück treten kann. Hierzu hat der BGH ein interessantes Urteil veröffentlicht. Bitte darauf achten, dass es immer auf die Besonderheiten des Einzelfalls ankommt, also Vorsicht bei der Anwendung auf einen eigenen Fall.
Gruß Bernd