Hab ich letzte Woche bei mir auch gehabt, ebenfalls Kette platt
Beiträge von CBR-Gladbeck
-
-
Gibt's Leute aus der Umgebung, die Lust haben sich mal live kennenzulernen?
Man könnte sich ja mal in Grafenmühle zum plaudern treffen, ggf. ne Runde drehen.
Vielleicht enstehen ja so Kontakte um sich regelmäßig zu treffenAlso, wer hat Bock
-
Ich habe lieber ein langes Wochenende in der Pfalz verbracht um ausgiebig meine Blade spazieren zu fahren 😊
Kein Kater und fünf pur 😜 -
in Bottrop Kunze & Wiedorn, auf der Werkstr. 4 Sollen gut sein, soweit ich gehört habe und preisgünstig. Werde die demnächst mal testen.
in Bottrop Kubiak & Mohr auf der Wilhelm-Tenhagen-Str. 10 http://kubiak-mohr.de/ Hier war ich bisher, sind aber nicht die billigsten.
Gruß
-
Nabend!
Vielleicht kennt ja jemand den Sachverhalt oder arbeitet bei einer Versicherung oder auf ner Zulassungsstelle.
Folgendes Problem:
Mein S2 hat ein Saisonkennzeichen 3/10.
Momentan steht er im PZ mit undichtem KW-Simmerring, ist aber gerade fertig geworden.
Ich möchte ihn nun von der Werkstatt zurück in die heimische Garage bringen, sind ca. 3 km durch die Stadt.Frage: Ist diese Überführung mit dem 3/10 rechtlich möglich oder ist ein Kurzzeitkennzeichen erforderlich?
Meine Versicherung konnte mir keine erschöpfende, befriedigende Auskunft geben und bei der Zulassung hab ich noch nicht angerufen da die Leitungen ewig besetzt sind.
Die rote Händlernummer darf das PZ nicht mehr an Privatpersonen rausgeben weil damit zuviel Missbrauch getrieben wurde. Ist ja auch verständlich!
Für die 3 Kilometer ist ein Transporter übertrieben und abschleppen ist auch Mist!
Natürlich darf er die rote Nummer rausgeben. Ist ja tatsächlich eine Überführungsfahrt. Er will nur nicht, warum auch immer.
Fakt ist, du darfst nicht mit einem Saison-KZ außerhalb der angegebenen Zeit am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, Punkt. Fakt ist auch, passiert was zahlt die Versicherung keinen Cent, denn du hast nur einen Ruheschutz (z.B. Diebstahl, Brand i.d. Garage usw.)
Entweder die rote Nummer, Kurzzeit-KZ oder die Mache mit der EVB Nummer.
Und bedenke, auch wenn du noch so vorsichtig fährst, heißt das nicht, dass ein anderer das auch tut. Ich würde es nicht riskieren einfach so die 3 km zu fahren. Due kennst das ja mit dem Pferd vor der Apotheke.
-
Dann wohl besser selbst abholen, sofern es die Entfernung zulässt (aber geht's aus China sicherer und schneller?)
Aber vom Pott bis Holland.... könnt man noch mit ´nem schönen Wochenende verbinden
Hab mir die Seite jedenfalls mal notiert.
-
Ich hab meine Schöne bei Posterjack auf Leinwand ziehen lassen.
Nu hängt sie, schön gross, an der Wand.
So eine Blade ist ja nun mal ein Kunstwerk!
Wäre mal für´s Arbeitszimmer zu überlegen. Bislang muss der Kalender reichen. Wollte in der neuen Saison eh wieder Fotos machen -
Du hast doch eins im Format 1:1 , musst halt ein wenig Platz im Wohnzimmer machen
-
Was die Kamera für die Überwachung angeht, gilt, dass besagte Kamera nur das Grundstück "überwachen" darf. Das heißt, dass das Überwachungsbild nur bis zu den Grenzen des Grundstückes gehen darf.
Selbst das dürfte kritisch sein. Wenn ich das Urteil richtig verstanden habe, dürftest du z.B auch nicht den Postboten filmen. Der muss aber auf dein Grundstück. Du müsstest dann auf die Videoaufzeichnung / Überwachung hinweisen.
Aber mir ging es um private aufnahmen die ich werde ins Netzt stelle noch irgendwie anderweitig vorführe.
-
Kritisch ist insbesondere immer die Verbreitung solcher Aufnahmen, die Dritte ohne deren Einverständnis zeigen und hier insbesondere das Einstellen ins Netz, wo die unkontrollierte weitere Verbreitung und das Herstellen von nicht gewollten Zusammenhängen zu befürchten ist und die Rechte der Abgebildeten schwer verletzen kann.
Gruß Bernd
Trifft zwar in meinem Fall nicht zu, jedoch sollten sich das einige andere beherzigen. Das einstellen ins Netz habe ich auch nie nachvollziehen können, insbesondere wenn dort Verstöße am laufendem Meter, teilweise mit Verkehrsgefährdung, eingestellt werden und sich damit brüstet.
Meine Filmchen waren immer für mich Privat.
-
Danke für deine Einschätzung.
Sowie du ja bereits ausgeführt hast und wie ich das Urteil verstehe ist es zwar grundsätzlich nicht verboten , da ja lediglich die Beweisführung bzw. Verwertbarkeit und Veröffentlichung angesprochen wird, jedoch müsste ich damit rechnen, dass wenn mich jemand belangen will, weil er seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht, ich zumindest mit Konsequenzen im zivilrechtlichen Bereich rechnen muss. Beliebt sind heutzutage ja auch Rechtsstreitigkeiten um Unterlassungsansprüche geltend zu machen, bzw. bei weiteren Verstößen entsprechend Entschädigungen zu fordern. Hier würde man sich ggf. ja auch auf sehr dünnen Eis bewegen, oder?
Mein Fazit hieraus wäre: nicht verboten, könnte aber Ärger bedeuten. Meine Interessen stehen ja den Persönlichkeitsrechten anderer hinten an.
-
Mal ne Frage an unseren Rechtsexperten lawyer.
Es gabe vor kurzem ein Urteil (glaube sogar BGH) welches regelt, dass keine Personen bzw. Dinge die Personen zugeordnet werden können gefilmt werden dürfen. In dem Verfahren ging es um eine am Haus installierte Überwachungskamera, welche den Fußweg und auch Kennzeichen von Fahrzeugen aufzeichnete.
Wie sieht das nun bei unseren Cams an den Motorrädern aus. Die dürften dann ja auch Tabu sein, oder?
Welches Strafmaß kann bei einer Anzeige auf mich zukommen?Hab kein Bock, wegen nem kleinen Filmchen hinterher Ärger zu haben weil mich aus langeweile einer anschwärzt.
-
Und bei jedem Kettenspannen baust den Rödel ab, weil de die Nuss nicht aufgesteckt bekommst.
lwie du schon geagt hast: irgendwas ist immer
-
Was spricht denn dagegen die Gewindestange nur bei Bedarf durchzuschieben, den Brenner aufzubocken, die Kette zu warten, oder das Mopped auf den Frühling warten lassen oder was weiss ich, wenn fertig abbocken Stange raus und Tschüss.
Grundsätzlich spricht nix dagegen. Die Gewindehülsen wären allerdings für 5 € besorgt und dann wäre es dauerfaft dran.
Ich werd´s mir mal anschauen wenn meine Möppi wieder da ist, im Moment darf sich noch mein Lackierer an ein paar Kleinteilen austoben. -
Jetzt haben diese Bobbins / Stuzpads ja alle nen Gewinde dran, Frage ist nun, wenn ich in die Hohlachse ne Gewindestange reinmache:
a) das ganze mit einer Gewindehülse verbinden oder
b) von den Bobbins das Gewinde rausnehmen (geht das überhaupt) und mit einer selbstsichernden Mutter an der Gewindestange verschrauben ???Dürfte ja dann auch ziemlich egal sein für welches Mopped die Aufnahme ist, solange die Gewindemaße stimmen
-
....und einfach nur geil geworden
-
Ich finde, dass es mit den Universalständern ein ziemliches rumgeeiere ist. Da sind mir die V Aufnahmen schon lieber.http://www.polo-motorrad.de/de/achsprotektoren-ap-gt.html
Hier noch mal nen link: http://www.polo-motorrad.de/de/achsprotektoren-ap-gt.html
-
Hi. Hab mal die Dreiecke nachgemessen, die ich von meiner 98` er ausgebaut habe. Kann nur nicht mit Gewissheit sagen ob sie die normalen sind.
Da es mit dem Bild wohl nicht klappt, die beiden langen Seiten haben ca. 75 mm und die kurze Seite hat ca. 70 mm. Hoffe es hilft weiter.Gruß Ayhan
Die Maße stimmen, hab mir die Maße inzwischen auch besorgt -
ok, Danke
werde dann mal Schrauben
Den Zentralständer werde ich mir dann mal später auch noch holen. Aber da man den nicht immer braucht, ist die Lösung mit der Achse schon geil.
-
Hat jemand gerade das Maß für die benötigte Gewindestange parat?
Bin ja noch ne Weile im Büro, könnt man ja gleich was passendes bestellen