Halloechen,
streite nach Unfall (noch aus 2005) mit der gegnerischen Versicherung, die eine andere Auffassung vom Restwert hat als ich. Nach einem fremd verschuldeten Unfall auf der NBR NS im Oktober 2005 war klar, dass die gegnerische Versicherung meinen Schaden zu zahlen hat. Ein Gutachten der Dekra liegt vor, das besagt, dass der Schaden ungleich hoeher als der Zeitwert meiner Blade ist und somit ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Der Restwert betraegt lt. Gutachten 1450.-EUR. Ca. 1 Woche nachdem ich der gegn. Vers. das Gutachten eingereichte hatte, bekam ich von dieser ein Angebot von einem sogenannten Aufkaeufer, der mir verbindlich 2950.-EUR fuer meine Blade bot. Jetzt haette ich natuerlich gern die strittigen 1500.-EUR, da ich meine Blade schon lange wieder (sofort nach Schadensaufnahme durch den Gutachter) (dank Marktplatz und Ebxx) in den urspruenglichen Zustand versetzt habe und gar nicht, zu keinem Zeitpunkt an einen Verkauf gedacht habe.
Die Frage ist jetzt: "Gibt es ein Urteil, das besagt, der Geschaedigte muss sein Eigentum nicht verkaufen." Mein Anwalt meint, ich haette da schlechte Karten und mangels Rechtschutzvers. eventuelle Prozesskosten an der Backe.
Gruß
Peter