Linksabbieger haftet für Motorradfahrer
Ein Pkw-Fahrer war nach links in eine Grundstückseinfahrt abgebogen und hatte hierdurch einen entgegenkommenden Motorradfahrer zu einer Bremsreaktion veranlasst. Zu einer Kollision kam es zwar nicht, jedoch kam der Motorradfahrer zu Fall. Der Pkw-Fahrer haftet vollumfänglich, da er den Motorradfahrer zum Bremsen veranlasst hat. Ob dies objektiv erforderlich war, ist nicht entscheidend, es kommt auf die Veranlassung an. Ist dabei nicht auszuschließen, dass der Motorradhelm eine mechanische Beeinträchtigung erlitten hat, ist dieser jedenfalls zu ersetzen, und zwar ohne Abzug, „neu für alt“.
(tra, 25.09.06)
Oberlandesgericht Düsseldorf
Aktenzeichen 1 U 137/05
Endlich mal wieder ein Urteil das nicht zu Lasten des Motorradfahrers geht.
Aber Achtung, das ist kein Grundsatzurteil