Def. "Überholen" in konkretem Fall

  • Leute, liegt bei folgendem Sachverhalt auch ein "Überhoverorgang" vor?!

    Ich fahre also auf einer dreispurigen Autobahn, dann auf einmal kommt ein Beschleunigungstreifen (Einfädelung von einer anderen AB) - es besteht Überholverbot.
    Wenn ich jetzt von der rechten auf die mittlere Spur wechsle, um die Fahrzeuge reinzulassen, die auf dem Beschleunigungsstreifen sind, bin ich ja (normalerweise :D) schneller und fahre de facto an denen vorbei. Habe ich damit "überholt"?!

    Danke
    Gruß
    Onkel

    Merke: Wenn es beim Moppertzfahren plötzlich blitzt: :foto:
    ... muss das noch lange kein Gewitter sein ... !

  • Eigentlich nicht, Du mußt ja den Verkehr der auf der Einfädelungsspur fährt auf die AB lassen. Also mußt Du nach links ausweichen um Platz zu machen.


    Mit dem Überholverbot sind die Aktionen gemeint die dann die linke Spur "blockieren" da Du nicht rüberwechseln kannst um Platz zu machen für den Einfädelungsverkehr.

    So interpretiere ich das.

    Gruß, Holger

    Meine Kraft schöpfe ich aus Ideen für die Zukunft,
    nicht aus den Leistungen, die hinter mir liegen.

    Mitglied am Qualifikationstisch

  • Zitat

    Original von cypher
    Eigentlich nicht, Du mußt ja den Verkehr der auf der Einfädelungsspur fährt auf die AB lassen. Also mußt Du nach links ausweichen um Platz zu machen.


    Mit dem Überholverbot sind die Aktionen gemeint die dann die linke Spur "blockieren" da Du nicht rüberwechseln kannst um Platz zu machen für den Einfädelungsverkehr.

    So interpretiere ich das.

    Gruß, Holger


    seit wann muss man den die spurwechseln??? ärger mich immer über so leute wo meine, weil ein auto oder so (welches sich auch ohne probleme einordnen könnte) gleich die überholspur dicht machen... (ist nicht lustig wenn man mit weit über 200 ankommt.. (gibt länder in denen das verboten ist, ich meine mit recht)

  • Zitat

    Original von cypher

    Mit dem Überholverbot sind die Aktionen gemeint die dann die linke Spur "blockieren" da Du nicht rüberwechseln kannst um Platz zu machen für den Einfädelungsverkehr.

    Hä?? :gruebel:
    Wenn ich die linke Spur auf ner dreispurigen Autonbahn "blockiere" (ich würd sagen "ich fahr da einfachgrad zufällig") und du deshalb nicht rüberwechseln kannst, dann ist das eine Aktion die unter das Überholverbot fällt??

    Kannst du mir deinen eigentlichen Gedankengang nochmal verständlich näherbringen???

  • Um es noch einmal aufzudröseln:

    In Deutschland herrscht das Rechtsfahrverbot auf Autobahnen. Wenn sich nun jemand einfädelt sollte ich eigentlich nach links ausweichen. Beziehungsweise sollte ich ausweichen wenn möglich. Wenn aber diese Spur blockiert wird von beispielsweise sich zwei überholenden LKW´s wird das Ganze schon eng. Ebenso ist es bei drei Spuren. Wenn da folglich einer mit 200km/h von hinten angepfeffert kommt, und auf der dritten linken Spur überholt steigert sich das Unfallrisiko drastisch an. Denn irgendein Schnarchhahn wird nach links rüberziehen ohne die Situation richtig einzuschätzen, und schon knallt´s.

    Ebenso ist es auf der Einfädelungsspur, eigentlich sollte man kurz vom Gas gehen wenn die Motorleistung nicht ausreicht um sich in die "Lücke" reinzubeschleunigen. Gehe ich allerdings vom Gas mit meinem z.B. 60 PS Polo, und auf der rechten Spur ist viel Verkehr, nach werde ich wohl notgedrungen weiter auf dem Standstreifen rumrödeln müssen. Kann man wohl schlecht am Ende anhalten.

    Und um hiermit Unfällen vorzubeugen macht man an Autobahnenauffahrten zum größten Teil Überholverbot. Somit "fließt" der Verkehr und es besteht die Möglichkeit zum Spurwechsel.

    Oder seid Ihr Kamikazefahrer die auf Ihr Recht beharren und stumpf auf der Spur bleiben. Seitdem mir während meiner Fortbildung ein paarmal solche Idioten fast in die Kiste reingefahren wären nur weil sie meinten sie hätten von der Beschleunigungsspur zu rechten Autobahnspur Vorfahrt... da fahre ich lieber freiwillig nach links wenn möglich.

    Falls mein voriger Kommentar etwas spärlich rübergekommen ist möchte ich das hiermit berichtigen.

    Meine Kraft schöpfe ich aus Ideen für die Zukunft,
    nicht aus den Leistungen, die hinter mir liegen.

    Mitglied am Qualifikationstisch

  • Zitat

    Original von cypher
    Eigentlich nicht, Du mußt ja den Verkehr der auf der Einfädelungsspur fährt auf die AB lassen. Also mußt Du nach links ausweichen um Platz zu machen.


    Mit dem Überholverbot sind die Aktionen gemeint die dann die linke Spur "blockieren" da Du nicht rüberwechseln kannst um Platz zu machen für den Einfädelungsverkehr.

    So interpretiere ich das.

    Gruß, Holger

    Schöner Blödsinn!
    Die meisten meinen leider, Sie müßten ja dem einfließendem Verkehr Platz machen! :oh_man:

    Hier mal zur Info!

    Klären wir zuerst die Vorfahrtlage: Der fließende Verkehr auf der Autobahn hat grundsätzlich Vorfahrt. Kein Rechts-vor-Links, kein Reißverschlussverfahren! Wer sich einfädeln möchte, muss seine Fahrweise dem fließenden Verkehr anpassen, nicht umgekehrt. Fährt man nun auf der Autobahn in der rechten Spur, so kann ein plötzlicher Wechsel nach links den überholenden Verkehr in arge Bedrängnis bringen. Nur hat der leider keine Möglichkeit auszuweichen, und kann den Auffahrunfall vielleicht nur durch eine Vollbremsung verhindern.

    Mit dem Fahrspurwechsel würde also das Problem nicht gelöst, sondern nur an jemand anderen weitergegeben. Und das ist verboten, denn die Spur wechseln darf nur, wer eine Gefährdung Anderer ausschließen kann.
    Es ist aber auch verständlich, dass gewisse Beklemmungsgefühle aufkommen, wenn auf einmal jemand nebenan bei Tempo 100 versucht, sich in der Nähe des eigenen Fahrzeugs einzufädeln. Speziell wenn dieser Jemand groß und schwer ist und Lkw heißt. Um brenzlige Situationen gar nicht erst entstehen zu lassen, empfehlen sich die folgenden Vorsichtsmaßnahmen:

    Vor dem Vorbeifahren an einer Autobahneinfahrt vorsorglich den rückwärtigen Verkehr besonders häufig beobachten. Dadurch gewinnt man entscheidende Sekunden. Schätzen Sie ab, wie »eng« um Ihr Fahrzeug herum gefahren wird und wo Lücken sind.
    Abstand zum Vorausfahrenden vergrößern. Das hilft am meisten. Schließlich brauchen hinzukommende Fahrzeuge zusätzlichen Platz.
    Wenn sich vor oder neben Ihnen ein Fahrzeug einfädeln will, halten Sie Ihr Tempo möglichst gleichmäßig. Das erleichtert dem Anderen, Ihre Fahrweise richtig einzuschätzen. Ist er vor Ihnen, kann leichtes Gaswegnehmen helfen; fällt er neben Ihnen zurück, kann man durch mäßiges Beschleunigen etwas nachhelfen.
    Vermeiden Sie wenn möglich jeden Fahrstreifenwechsel. Nur im Äußersten Notfall wechseln, und nur dann, wenn Sie vorher genügend Gelegenheiten hatten, den Verkehr auf der linken Spur abzuschätzen.
    Wird die Situation für Sie bedrohlich, kann Hupen helfen. Es macht den Einfädler darauf aufmerksam, dass er sich eine andere Lücke aussuchen muss. Im Zweifel muss er eben anhalten oder ein Stück auf der Standspur weiterfahren.

  • Zitat

    Original von =DieSchabe=
    [quote]Original von cypher

    Wenn sich vor oder neben Ihnen ein Fahrzeug einfädeln will, halten Sie Ihr Tempo möglichst gleichmäßig. Das erleichtert dem Anderen, Ihre Fahrweise richtig einzuschätzen. Ist er vor Ihnen, kann leichtes Gaswegnehmen helfen; fällt er neben Ihnen zurück, kann man durch mäßiges Beschleunigen etwas nachhelfen.
    Vermeiden Sie wenn möglich jeden Fahrstreifenwechsel. Nur im Äußersten Notfall wechseln, und nur dann, wenn Sie vorher genügend Gelegenheiten hatten, den Verkehr auf der linken Spur abzuschätzen.
    Wird die Situation für Sie bedrohlich, kann Hupen helfen. Es macht den Einfädler darauf aufmerksam, dass er sich eine andere Lücke aussuchen muss. Im Zweifel muss er eben anhalten oder ein Stück auf der Standspur weiterfahren.

    Genau so siehts aus .. alles andere ist Unsinn :daumen_rauf:

  • Verwaltungsvorschrift zur StVO

    Zitat:
    "Zu § 5 Überholen und § 6 Vorbeifahren

    1

    An Teilnehmern des Fahrbahnverkehrs, die sich in der gleichen Richtung weiterbewegen wollen, aber warten müssen, wird nicht vorbeigefahren; sie werden überholt. Wer durch die Verkehrslage oder durch eine Anordnung aufgehalten ist, der wartet."

    Aber richtig schlau wird man dadurch auch nicht :gruebel:

    Stenz :) neue Telefonnummer

    "Ach übrigens, wussten sie schon, daß die Alpen einen ganz erbärmlichen Anblick bieten, wenn man sich die Berge weg denkt?" Loriot


    Meine neuen Bilder findet man jetzt hier.

    Einmal editiert, zuletzt von Stenz (20. März 2007 um 12:41)


  • Du hast noch die Quellenangabe vergessen. :gruebel: :dumdiedum: :flüster:
    http://www.fahrtipps.de/frage/autobahn-einfaedeln.php

    Gruß
    G.A.C.O.

    "Der schnellste Inder westlich des Ganges" ;)

  • Zitat

    Original von Stenz
    Verwaltungsvorschrift zur StVO

    Zitat:
    "Zu § 5 Überholen und § 6 Vorbeifahren

    1

    An Teilnehmern des Fahrbahnverkehrs, die sich in der gleichen Richtung weiterbewegen wollen, aber warten müssen, wird nicht vorbeigefahren; sie werden überholt. Wer durch die Verkehrslage oder durch eine Anordnung aufgehalten ist, der wartet."

    Aber richtig schlau wird man dadurch auch nicht :gruebel:

    Warten bedeutet immer eine erzwungene, nicht selber verursachte, Handlung, z. B. Stau (=Verkehrslage) oder Rote Ampel (=Anordnung).

    Steht aber ein Fahrzeug am Straßenrand in erster oder zweiter Reihe, dann wartet es nicht, sondern hält, da der Fahrer dort willentlich steht.

    Fährt der Verkehr in der Stadt links langsamer als rechts und ich fahre rechts daran vorbei, überhole ich gem. obiger Definition rechts. Dies ist aber legitim, da innerorts die freie Wahl des Fahrstreifens vorrangig ist.

    Sven

  • So so,

    dann werde ich jetzt offiziell hier im Forum ein Lippenbekenntnis ablegen und mich hiermit zu den "Verkehrspiraten" einreihen ! ! ! !


    Mit "sündigen" Grüßen,

    Holger

    Meine Kraft schöpfe ich aus Ideen für die Zukunft,
    nicht aus den Leistungen, die hinter mir liegen.

    Mitglied am Qualifikationstisch

    3 Mal editiert, zuletzt von cypher (20. März 2007 um 23:11)

  • Aha. Hmmmm :gruebel: dann habe ich also quasi trotz bester Absicht (nämlich den auf die AB Auffahrenden das Einfädeln zu erleichtern) quasi trotz Überholverbot "überholt". Na, wenigstens war mir bekannt, daß der Verkehr auf der Autobahn (also in dem Falle ich) auf jeden Fall Vorfahrt vor den Auffahrenden hat.

    Dank und Gruß
    Onkel

    Merke: Wenn es beim Moppertzfahren plötzlich blitzt: :foto:
    ... muss das noch lange kein Gewitter sein ... !

  • Zitat

    Original von Onkel Hotte
    Aha. Hmmmm :gruebel: dann habe ich also quasi trotz bester Absicht (nämlich den auf die AB Auffahrenden das Einfädeln zu erleichtern) quasi trotz Überholverbot "überholt". Na, wenigstens war mir bekannt, daß der Verkehr auf der Autobahn (also in dem Falle ich) auf jeden Fall Vorfahrt vor den Auffahrenden hat.

    Dank und Gruß
    Onkel

    Um die Verwirrung perfekt zu machen, habe ich noch eine Variante 8)

    Der "Beschleunigungsstreifen" zählt nicht zur Autobahn ?( ?( ;)

    Das heißt, wenn auf der AB kurz vor dieser Auffahrt eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist von sagen wir 120Km/h, dann kann der Auffahrende, beim "anpassen " seiner Geschindigkeit, dich auf dem Beschleunigungsstreifen rechts überholen. Das gleichen gilt natürlich auch ohne Limit wenn er schnell genug ist :D

    Gruss Chang-Noi


    Das Geheimnis des Lebens besteht aus Rechtschaffenheit und fairem Verhalten.
    Wenn man das vortäuschen kann, hat man es geschafft .... Groucho Marx

  • Zitat

    Original von Chang-Noi

    Um die Verwirrung perfekt zu machen, habe ich noch eine Variante 8)

    Der "Beschleunigungsstreifen" zählt nicht zur Autobahn ?( ?( ;)

    Das heißt, wenn auf der AB kurz vor dieser Auffahrt eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist von sagen wir 120Km/h, dann kann der Auffahrende, beim "anpassen " seiner Geschindigkeit, dich auf dem Beschleunigungsstreifen rechts überholen. Das gleichen gilt natürlich auch ohne Limit wenn er schnell genug ist :D

    Machen wir es noch spannender. :D Hebt die Auffahrt nicht die Geschwindigkeitsreglementierung auf? Der Auffahrende weiß ja von dieser nix und deshalb kann die Geschwindigkeitsbegrenzung nur dann wirken, wenn diese dem Auffahrenden bei Auffahrt oder nach Auffahrt auf die BAB bekannt gegeben worden ist. Das gleiche muss aber dann auch für die bereits auf der BAB fahrenden gelten.:dumdiedum:

    "Der schnellste Inder westlich des Ganges" ;)

  • Zitat

    Original von G.A.C.O.
    Machen wir es noch spannender. :D Hebt die Auffahrt nicht die Geschwindigkeitsreglementierung auf? Der Auffahrende weiß ja von dieser nix und deshalb kann die Geschwindigkeitsbegrenzung nur dann wirken, wenn diese dem Auffahrenden bei Auffahrt oder nach Auffahrt auf die BAB bekannt gegeben worden ist. Das gleiche muss aber dann auch für die bereits auf der BAB fahrenden gelten.:dumdiedum:

    :perfekt2: Gofi, das gilt aber nur für Bladefahrer die kein Saisonkennzeichen haben 8) Weil Du weißt ja, "im Winter ist es kälter als über den Berg!?!"

    Gruss Chang-Noi


    Das Geheimnis des Lebens besteht aus Rechtschaffenheit und fairem Verhalten.
    Wenn man das vortäuschen kann, hat man es geschafft .... Groucho Marx

  • Zitat

    Original von G.A.C.O.


    Machen wir es noch spannender. :D Hebt die Auffahrt nicht die Geschwindigkeitsreglementierung auf? Der Auffahrende weiß ja von dieser nix und deshalb kann die Geschwindigkeitsbegrenzung nur dann wirken, wenn diese dem Auffahrenden bei Auffahrt oder nach Auffahrt auf die BAB bekannt gegeben worden ist. Das gleiche muss aber dann auch für die bereits auf der BAB fahrenden gelten.:dumdiedum:

    Nein. Rechtlich gesehen ist das nicht so. Aber da das meistens durch neue Schilder geregelt ist, stellt sich die Frage meist nicht.
    Wenn der Schnittlauch dir aber nachweisen kann, dass du vorher schon auf der Autobahn warst und nicht erst aufgefahren bist, und du zu schnell warst, kann er dich zur Kasse bitten.

    Was man nicht mit einem Hammer lösen kann, kann man mit einem größeren Hammer lösen.

  • fakt is das die grünen mir mal an die karre pi.... wollten weil ich im lkw überholverbot nach links rüber gezogen bin um einen anderen lkw die einfädelung auf die autobahn zu erleichtern.

    der wollte mir auch erklären das ich verbotener weise überholt hätte :wow

    :schlagmann: WO WIR SIND IS VORNE

  • Zitat

    Original von Gzuz Kriste

    Nein. Rechtlich gesehen ist das nicht so. Aber da das meistens durch neue Schilder geregelt ist, stellt sich die Frage meist nicht.
    Wenn der Schnittlauch dir aber nachweisen kann, dass du vorher schon auf der Autobahn warst und nicht erst aufgefahren bist, und du zu schnell warst, kann er dich zur Kasse bitten.

    Sehe ich persönlich anders, da mir die Eindeutigkeit der Regel fehlt aber wie du schon richtig angemerkt hast, stehen immer Schilder auf Höhe der Auffahrten, damit die Geschwindigkeitsgrenze erneut bekannt gegeben wird.
    IdR hebt nur ein Aufhebungszeichen eine Begrenzung auf.

    @Chang
    Soll ich mir jetzt etwa auch ne BMW kaufen?
    Obwohl ich Larsi's Umbau schon ganz ansprechend finde.
    ein fighter isses nicht unbedingt, aber es ist MEIN umbau

    "Der schnellste Inder westlich des Ganges" ;)