Leute, liegt bei folgendem Sachverhalt auch ein "Überhoverorgang" vor?!
Ich fahre also auf einer dreispurigen Autobahn, dann auf einmal kommt ein Beschleunigungstreifen (Einfädelung von einer anderen AB) - es besteht Überholverbot.
Wenn ich jetzt von der rechten auf die mittlere Spur wechsle, um die Fahrzeuge reinzulassen, die auf dem Beschleunigungsstreifen sind, bin ich ja (normalerweise :D) schneller und fahre de facto an denen vorbei. Habe ich damit "überholt"?!
Danke
Gruß
Onkel