Dürfen die das???

  • Hallo!
    Am Freitag passierte einem Bekannten folgendes.
    Polizei im Bulli fährt in seinem Wohnort hinter ihm her. Er biegt zweimal ab. Bulli weg. Er fährt nach Hause, stellt die Maschine hinters Haus, geht nach vorne, steht der Bulli da und die zwei netten Polizisten.
    Sie sagen es gibt Beschwerden wegen seiner Fahrweise, mit Personen- und Motorradbeschreibung. Würde auf ihn zutreffen. Sie müssten jetzt Fotos von ihm, seiner Kombi und der Maschine machen. Er protestiert. Sie machen trotzdem Fotos.
    Ist das rechtens oder ein Rechtsverstoß?


    Gruß Hans

    DAS ALTER IST NICHTS FÜR FEIGLINGE!

  • Weiß nicht. Zumindest aber ein sicheres Zeichen, daß bei Euch wohl sonst nicht viel passiert - scheinen ja echt Langeweile gehabt zu haben, die Pfeifen.... :kotz: :evil:

    Wichti

    Nicht kneifen - schleifen! ;)

  • nein es ist auf keinen fall zulässig. :nono:
    was die beamte dort gemacht haben ist eine Erkennungsdienstliche maßnahme nach

    § 81b STPO

    schaut euch an was da für voraussetzungen gegeben sein müssen.
    theoretisch wäre noch eine erkennungsdienstliche massnahme nach dem jeweiligen landespolizeigesetz durchführen (also gefahrenabwehrende maßnahme)
    nur bin ich mir ziemlich sicher das auch dort die voraussetzungen nicht gegeben sind.


    klassisches beispiel...
    es gibt einen raub...die täter können durch den geschädigten beschrieben werden.
    polizisten sehen personen, auf die die beschreibung passt.

    ed-maßnahmen nach 81 b gerechtfertigt.....

    aber das oben beschriebene ist einfach aberwitzig..

    (ich bitte zu beachten, dass ich "gefühlsmäßig" eher auf der seiten der polizisten stehe aber in dem fall gibt es nichts was das alles rechtfertigen würde..;-)

    :dumdiedum:

  • Wäre hier eine Dienstaufsichtsbeschwerde angemessen? Oder was sollte man tun?

    Gruß Hans

    DAS ALTER IST NICHTS FÜR FEIGLINGE!

  • wenn die das tatsächlich nicht dürfen....

    löhn sich das denn? meinst das er dann eventuel ne anzeige bekommt?

  • ich würde mal denken,"Schnauze halten und nun endlich mal gesittet durch den Ort fahren".
    Egal ob die Grünen nu recht haben oder auch nicht haben. Wenn natürlich ne Strafe ins Haus steht, würde ich nen Anwalt besuchen.

  • Die Sache liegt aber doch etwas anders. Mit Anwohner meine ich nicht seine Nachbarn. Die Strecke um die es geht, liegt außerhalb einer Ortschaft. Und hier fahren sehr viele schnell. An der Strasse liegt eine Kneipe, die von uns Motorradfahrern sehr frequentiert wird. Obwohl wir eine Menge Umsatz bringen, kommen immer wieder Beschwerden wegen der bösen Motorradfahrer. Die Polizei stellt sich beispielsweise Pfingstmontgnachmittag mit besagtem Bulli mitten auf die dreispurige Gasse und notiert Kennzeichen von Motorrädern.
    Hier geht es nicht um die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, sondern um Schikane, die höchst fragwürdig erscheint.
    In meinem Fall ging es um illegales Rennen vor ca.2 Jahren. Im Verfahren widersprachen sich die Beamten so massiv, das es sogar dem Richter peinlich war.
    Ich denke hier findet für den Fall der Fälle eine Vorratsdatenspeicherung statt. Und das ist in Thüringen illegal.

    Gruß Hans

    DAS ALTER IST NICHTS FÜR FEIGLINGE!

    Einmal editiert, zuletzt von BladeHenner (1. Juni 2010 um 19:01)