Hallo,
Ich bin dabei mein ABM-Multiclip-Tour zu montieren.
Da es sich ja um ein Teil handelt das eintragungspflichtig ist, habe ich heute unserer Landesprüfhalle einen Besuch abgestattet.
Mein Ziel war es herauszufinden obs da Besonderheiten gibt.
In wesentlichen:
- Lange Bremsleitungen
- Man darf sich die Finger nicht einklemmen
- Der Lenker darf nicht schmäler als der Orginallenker werden! (Das wusste ich nicht!)
- Darf nicht am Schild /Verkleidungsteilen anstehen - irgendwie klar.
Bei der Gelegenheit hab ich wegen meinem Auspuff nachgefragt.
Ich habe einen Cobra Endtopf drauf mit ABE und eingebautem DB-Killer - mit der Kennzeichnung E4.
Ich fragte den Prüfer ob ich so was eintragen lassen muss - schliesslich handelt es sich ja um eine EU-Typisierung...
Ich bekam dabei folgende Antwort:
Es ist richtig dass man einen Endtopf mit EU-Kennzeichnung nicht eintragen MUSS, ABER:
die Polizei kann den Nachweis verlangen dass dieser Endtopf auf das Modell verbaut werden darf da es Töpfe gibt die auf verschiedene Motorräder montierbar sind aber nur für ein Modell zulässig wären da sie sonst zu laut werden.
Und diesen Nachweis müsste man erbringen.
Ausserdem reagieren z.T. die Behörden im Ausland (z.B. Schweiz...) durchaus mal empfindlich, wenn der Pott nicht eingetragen sei.
Der Prüfer hat mir deshalb angeboten/nahegelegt den Auspuff mit eintragen zu lassen - das kostet anscheinend nicht mehr und dann könne keiner mehr was sagen.
Er meinte, ich solle einfach die Papiere vom Endtopf mitbringen, dann sei´s kein Problem.
Ich habe den Topf gebraucht bekommen - nun muss ich bei Cobra anfragen ob sie mir die Papiere schicken können...
Gibt´s bei solche Töpfen überhaupt Papiere???