hallo gemeinde,
hatte einen arbeitsunfall (mit körperverletzung) durch verschulden eines dritten (kein arbeitskolege).
wie ist die rechtslage in solchen fällen? steht mir überhaupt schmerzensgeld zu?die berufsgenossenschaft tritt nur in entgeltfortzahlung.
zur info ,habe keine rechtschutzversicherung.
für eure hilfe wäre ich sehr dankbar