Habe ein Superbikeumbau-Set gekauft. Dabei ist ein Gutachten, daß ausdrücklich "nur im Original, zur einmaligen Verwendung" gedacht ist. Das Gutachten ist laut Anweisung "nach Eintragung einzuziehen". Ein neues Gutachten kann beim Hersteller angefordert werden, kostet dann aber, und zwar nicht zu knapp..
Finde ich eine, gelinde gesagt, ungewöhnliche Geschichte. Will denn der Hersteller den Verkauf der Sets gebraucht verhindern oder erschweren?
Kann er das überhaupt dem Tüv vorschreiben? Das Gutachten ist doch dazu da, dem Püfer die Prüfung zu vereinfachen. Insofern ist für mich das Thema mit der "einmaligen Verwendung" ohne Sinn. Denn das Set wird ja nicht schlechter, wenn ich es an einem Motorrad abbaue und an einem anderen des selben Typs wieder montiere.
Wer kann helfen?
Grüße,
RolfK