"Einmalgutachten"

  • Habe ein Superbikeumbau-Set gekauft. Dabei ist ein Gutachten, daß ausdrücklich "nur im Original, zur einmaligen Verwendung" gedacht ist. Das Gutachten ist laut Anweisung "nach Eintragung einzuziehen". Ein neues Gutachten kann beim Hersteller angefordert werden, kostet dann aber, und zwar nicht zu knapp..
    Finde ich eine, gelinde gesagt, ungewöhnliche Geschichte. Will denn der Hersteller den Verkauf der Sets gebraucht verhindern oder erschweren?
    Kann er das überhaupt dem Tüv vorschreiben? Das Gutachten ist doch dazu da, dem Püfer die Prüfung zu vereinfachen. Insofern ist für mich das Thema mit der "einmaligen Verwendung" ohne Sinn. Denn das Set wird ja nicht schlechter, wenn ich es an einem Motorrad abbaue und an einem anderen des selben Typs wieder montiere.
    Wer kann helfen?

    Grüße,
    RolfK

  • Helfen ? Wobei ?

    Ich finde das eigentlich in Ordnung und verständlich von den Herstellern.

    Das Gutachten kostet nämlich richtig viel Geld - und das muss ein
    Unternehmen wieder erwirtschaften.

    Und ausserdem soll damit ein Missbrauch verhindert werden.

    Bei den heutigen CNC Maschinen ist das Kopieren eines Bauteils nämlich
    kein Problem.


    Ob der Prüfer das Gutachten einzieht wird unterschiedlich gehandhabt.

    Ich hatte bis jetzt einen Fall wo er das tun wollte. Ich habe das Gutachen
    aber dann doch bekommen, weil ich argumentiert habe das ich es ja
    auch bezahlt hätte und es somit mein Eigentum sei.


    Alpha Technik schützt seine Gutachten in dem die die Fahrgestellnummer
    quer über das Gutachten kopieren und es so einmalig und nur
    zu einem Fahrzeug "passend" zu machen.

    Ich habe aber auch mit so einem Gutachen eine Leistungssteigerung
    bzw eine Drosselung schon auf anderen Fahrzeugen eingetragen
    bekommen.


    SCHÖNE GRÜSSE, BÖRNIE

    .


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    25.35 - 6.6.06

  • Börnie:
    Du hast schon geholfen.
    Ich würde es verstehen, wenn beim abermaligen Eintrag nach einem Umbau die Eigenschaften nicht mehr sichergestellt wären.
    Deine Argumentation bezüglich des Nachbaus kann ich insofern nicht nachvollziehen, als der sicherlich mehr kostet, als der Kauf eines Originals. Außerdem besteht dann immer noch der Tatbestand der Urkundenfälschung.
    Mir ist juristisch nicht ganz klar, wie ein Hersteller einem TüV "anordnen" kann, ein Gutachten einzuziehen. Dies, wie gesagt, könnte ich mir nur erklären, wenn bei einer neuerlichen Eintragung Eigenschaften verloren gingen.

    Gruß,
    rolf K


  • Vom Prinzip her gebe ich Dir recht.

    Und das was Du denkst hat ja wohl auch den Prüfer dazu bewogen
    mir das Gutachten wieder auszuhändigen.


    Gruss ..... Börnie

    .


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    25.35 - 6.6.06

  • Bei meinen Alu-Felgen für die Dose mußte ich auch bei der Bestellung meine Fahrgestellnr. angeben. Diese wurde ins Gutachten eingetragen und vom Tüver eingezogen. Find ich auch nicht ok, besonders da die Felgen für ca. 100 verschiedene Dosen zugelassen sind und ich ja mal in die Verlegenheit kommen könnte die sauteuren Felgen zu verkaufen...

    Bernd


  • Also, ich hab das auch schon öfters in Gutachten gelesen, daß das jeweilige Gutachten nach Eintrag in die KFZ-Papiere einzuziehen ist!!
    Wurde zwar nie bei mir gemacht, aber steht zumindest meist drin!

  • Zitat

    Original von Wölfi
    ups:nono: dann ist kupieren nicht erlaubt:gruebel:

    Im Prinzip natürlich nicht !

    Wg dem Urheberrecht.

    Deshalb sind die Teile ja auch oft farbig und mit dem Zusatz
    versehen : "Nur gültig mit originalem Stempel und Unterschrift"

    Aber wenn Du nur ne Sicherheitskopie machst für die eigenen Unterlagen ......


    :) BÖRNIE ;)

    .


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  • :DJa das wies ich doch :Ddeswegen habe für meisten Krempel eine ABE :lies nach: