Lackschaden

  • Frage an die Versicherungsexperten unter uns

    habe heute eine Schramme entdeckt die vorher noch nicht da war

    -nach den windigen Tagen könnte diese von Ästen kommen
    oder, da mein 2rad draußen steht
    -von irgend´nem "Vorbeigänger"

    besteht die Möglichkeit, daß die Versicherung eine Schadensabwicklung übernimmt? Wie & Wann muß man das in den unterschiedlichen Fällen melden?

    In die Unterlagen schauen ist ein guter Tip, aber die kann ich zu Zeit nicht einsehen, daher wär ich um jede Mögliche Hilfe dankbar.

    PS: Das Motorrad ist HUK - Teilkasko versichert

    :sonne:bringt den bikern wonne

    Der Gasgriff ist dein Freund...würge ihn trotzdem!

  • Bei meiner Versicherung mit Vandalismus und Parkschaden in der TK ist das so:
    Zur nächsten Polizeistelle geeilt und Anzeige gegen unbekannt.
    Dann Schadensmeldung bei der Versicherung mit Aktenzahl der Anzeige.
    Ab zur Werkstatt. Sachverständiger kommt und besichtigt den Schaden, dann Reparatur.
    Selbstbehalt zahlen X(

    Wenn du jetzt einen hohen Selbstbehalt hast, ist es wahrscheinlich egal ob du mit oder ohne Versicherung reparieren läßt.

    Wenn du keine Vandalismus- oder Parkschadenklausel in der TK hast, geht ohnehin nur ohne Versicherung.

    Ist aber hier in Ö so. Wird bei euch aber nicht viel anders sein.