Hi@all,
zu diesem Thema, noch mal an alle, der Händler ist der Vertragspartner, genauso wie es PeteRR geschrieben hat. Mein Händler hat es es auch auf diese Weise versucht da er zum Drittem Male in Folge am Bike die Mängel nicht abstellen konnte, und einen erneuten Termin zur Abstellung der Mängel versäumen hat lassen, (wurde von meinem Rechstanwalt gesetzt), nun die Wandlung.
Gruß Steini :)) :))
Wandlung
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steini -
28. September 2004 um 13:30 -
Erledigt
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und was nun? bekommst du ne neue? oder hast du das geld zurückbekommen?
um welchen mangel hat es sich bei dir gehandelt? wie gross muss ein mangel sein, sodass man da juristische schritte einleiten kann? muss es ein mangel aus verkehrssicherheitsgründen sein oder genügt auch zum beispiel die schlecht lackierten teile ( im falle , dass der händler sich nicht um einen tausch auf garantie bemüht)
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Ja erzähl ,al wenn du genaueres weisst...würd mich auch Interessieren.Hört sich aber auch so an als wenn dein Händler nicht grad Bock auf zufriedene Kundschaft hat..
Gruss Rücki -
...und vorallem gib hoeness mal die adresse von deinem anwalt...
ich glaube der tötet bald alle honda mitarbeiter, wenn das so weitergeht.. -
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Zitat
Original von Eiernacken
...und vorallem gib hoeness mal die adresse von deinem anwalt...
ich glaube der tötet bald alle honda mitarbeiter, wenn das so weitergeht..Vom Wortlaut hast du recht ich könnte mit einer Brechstange los ziehen und mal dampf ablassen nur weiter komm ich damit auch nicht Kühlen Kopf und Sachlich bleiben das ist jetzt angesagt.
Von der Brechstange träume ich halt nur wäre da nicht der Terminator sonder der Hoenessnator
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Aber verrat uns noch was Du bekommen hast. Vollen Kaufpreis?schrader
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Hallo Active,
die ganze Sache läuft noch, ich an Deiner Stelle würde mir erst 2005 eine SC57 holen, und viel Spaß wünsche ich Dir damit, laß es mich wissen wenn es soweit es damit ich auch
anteilnehmen kann.
Caio Steini -
Hallo Schrader,
nein, den vollen Kaufpreis bekommt niemand, erstens weil Sie ja nicht mehr neu ist, und selbst als Tageszulassung gilt es laut Gesetz: KFZ sind dann Gebrauchtfahrzeuge mit wenig und oder Tageszulassung. :)) :)) Da werden einige sich Finanziell wundern, ich werde mit Leben müßen darauf einen big lindert die Schmerzen.
Ciao Steini erst mal ne Zäpfle -
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Hallo Rücki,
tja der Händler ist in dieser Hinsicht nicht gerade ein wenns an die Eingemachten geht, daß hat Er ja hinsichtlich und in bester Manier mir gegenüber mehrfach bewiesen, fairerweise sei noch Erwähnt, daß ich alle Fahrzeuge CBR600RR und CBR1000RR umsonst hatte nur Sprit mußte ich bezahlen, daß kenn ich von anderen Händlern nicht.
Caio Steini :)) :)) -
Hallo Active,
also juristisch will und kann ich es nicht genau zitieren, ein Sachmangel liegt dann vor,wenn vom Kunde reklamiert, in diesem Fall (Konstantruckeln, blauer Ölqualm nach Kaltstart, Seitenverkleidung liegt am Hauptrahmen an hat an Schweissnähten Kratzspuren hinterlassen, Lackqualität, Front, Heck, Bugspoiler, Derbe und unerträgliche Vibrationen oberhalb von 4000U/min,) die Werkstatt sich die Probleme begutachtet, versucht zu beseitigen danach daß Recht besitzt der 3 maligen Nachbesserung, dann ist der Beweis erbracht das Mängel am Fahrzeug bestehen. darauf ein
Ciao Steini :)) :)) -
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Zitat
Original von steini
Hallo Active,
die ganze Sache läuft noch, ich an Deiner Stelle würde mir erst 2005 eine SC57 holen, und viel Spaß wünsche ich Dir damit, laß es mich wissen wenn es soweit es damit ich auch
anteilnehmen kann.
Caio Steinija danke....2005 gibts die repsol für mich. muss nur noch meine alte wegbekommen, dann ran ans bestellen.
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Zitat
Original von Active_King
ja danke....2005 gibts die repsol für mich. muss nur noch meine alte wegbekommen, dann ran ans bestellen.
Hi Active,
wo genau kommst Du aus Tirol?? habe dort sehr gute Erfahrungen mit meiner SC33 gemacht zwecks Kurvenräubern.
Ciao Steini :)) :)) -
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- Offizieller Beitrag
ZitatOriginal von steini
Hallo Schrader,
nein, den vollen Kaufpreis bekommt niemand, erstens weil Sie ja nicht mehr neu ist, und selbst als Tageszulassung gilt es laut Gesetz: KFZ sind dann Gebrauchtfahrzeuge mit wenig und oder Tageszulassung. :)) :))Dieses Gesetz würde mich mal interessieren, wo steht das????
Da werden einige sich Finanziell wundern,
Der BGH hat in ähnlichen Fällen wie folgt entschieden(PKW-Wandlung)
- normale, durchschnittliche Lebensdauer eines PKW : 150.000 km
demnach sind bei einer Wandlung für jeden bereits gefahrenen kilometer (lineare Berechnungsweise) jeweils 1/150000*Kaufpreis abzuziehen.
Wenn man also als Käufer 5000 km gefahren hat und dann den Preis von 12.000 EUR wandelt, muß man sich also 5000/150000*12000 => 400 EUR Abzug gefallen lassen.
Mittlerweile geht die Rechtsprechung bei PKW davon aus, daß die aufgrund des technischen Fortschritts 250 TKM durchschnittliche Lebensauer haben, demnach ist der Abzug pro 1000 km bei Wandlung 1000/250000 => 0,4%.
Bei Motorrädern können die Gerichte aber geringere durchschnittliche Lebensdauern ansetzen, selbst wenn sie ca 75000 km für ne SC57 ansetzen würden, müßte man sich je 1000 km gefahren bei ner Wandlung
1000/75000*kaufpreis => 1,33% des kaufpreises abziehen lassen.Das ist ne abstrakte, lineare rechnung(alles andere würde normale Juristen massiv überfordern... ) - und hat mit Neu- , Ganzneu- oder wasauchimmerwagen und Zulassungsstatus nichts zu tun.
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Guten Morgen,
PeteRR,
korrekt, was ich meinte, daß ein Fahrzeug gebraucht ist a: indem es schon gefahren wurde, b: eine Tageszulassung bei einem Fahrzeug bei den Versicherungen nicht mehr als Neufahrzeug gelten folglich als Gebrauchte gelten. Deine Berechungen könnten evt. stimmen, nur daß bei Motorräder der prozentuale Abzug geringer ist, wie bei einem Auto.
Ciao Matthias -
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Zitat
Original von steini
Hi Active,
wo genau kommst Du aus Tirol?? habe dort sehr gute Erfahrungen mit meiner SC33 gemacht zwecks Kurvenräubern.
Ciao Steini :)) :))wohne am fusse des hahntennjochs , das kennst du bestimmt! geile, aber gefährliche strecke! :))
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- Offizieller Beitrag
ZitatOriginal von steini
Guten Morgen,
PeteRR,
korrekt, was ich meinte, daß ein Fahrzeug gebraucht ist a: indem es schon gefahren wurde, b: eine Tageszulassung bei einem Fahrzeug bei den Versicherungen nicht mehr als Neufahrzeug gelten folglich als Gebrauchte gelten.Matthias,
o.k., dann hab ich es verstanden - Du meinst also als Berechnungsgrundlage bei Haftpflicht- und Kaskovorgängen bei Versicherungenfällen.
Deine Berechungen könnten evt. stimmen, nur daß bei Motorräder der prozentuale Abzug geringer ist, wie bei einem Auto.
Ciao Matthias -
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Hi@all,
habe heute die Anklageschrift meines Rechtsanwalt erhalten, es wird am Landgericht die Klage eingereicht, der Händler hat bis zuletzt alle Fristen fruchtlos streichen lassen, werde darum nicht mehr näher ins Detail gehen aus Rücksicht für das laufende Verfahren, es werden noch einige Wochen vergehen bis ich darüber weiter berichten kann bis dahin :)) :))
Ciao Steini :)) :))