Elektronik ist da eher etwas komplizierter. Fährt man auf der Rennstrecke und will man verschiedene Reifen oder Übersetzungen fahren, muss man die ECU flashen und verliert so die Garantie "teorethisch".
Das stimmt so nicht ganz
, man verliert wohl die Garantie durch flashen - bzw Honda kann Garantieansprüche ablehnen, ABER schon durch Teilnahme an Renntrainings und Umbau des Bikes ist die Garantie sowieso weg !
Was viele nicht wissen (wollen) und was immer kontrovers diskutiert wird - ich hab's mal nachgelesen.
Ich habe letztes Jahr die Hornet SP und dies Jahr die SC82 ST (die mit dem Showa Fahrwerk) gekauft, bei zwei Händlern, und keiner hat mir zum Thema Garantie (2 oder 6 jährig) irgendetwas Schriftliches ausgehändigt. Somit sind mir die offiziellen Garantiebedingungen NICHT bei Vertragsschluss mitgeteilt worden und können somit de jure nicht Bestandteil der Kaufverträge sein, denn ausgehangen haben sie auch nicht im Ladenlokal. ![]()
Bei honda.de unter der Rubrik Service / Garantie habe ich nun mal die formellen Garantiebedingungen mit AGB-Charakter angeschaut, bereits bei den 2jährigen Garantiebestimmungen steht auf Seite 5 unter Garantiebedingungen 1. c) das Honda die Garantie verweigern kann für
c. Schäden, die durch den Einsatz des Produkts bei einem Rennen, einer Rallye oder einem anderen Wettkampf oder während des Trainings für eine solche Veranstaltung entstanden sind.
der folgende Punkt wird wohl auch bei Belastungsschäden gezogen werden :
e. Schäden, die durch Betriebsmethoden hervorgerufen wurden, die dem Fahrerhandbuch des Produkts entgegenstehen, oder durch die Nutzung außerhalb der angegebenen Grenzwerte (maximale Belastung, Personenzahl, Motordrehzahl) entstanden sind.
fürs flashen , Anbau einer Rennverkleidung und Auspuff etc , träfe wohl noch dieser Punkt hier zu :
g. Schäden, die durch nicht von Honda genehmigte, Modifikationen entstanden sind, darunter fallen u.a. Modifikationen der Motorleistung, der Karosserie, des Fahrwerks und der elektrischen Beleuchtungsmittel.
Fazit: diese Garantie als freiwilliges ,nicht gesetzlich vorgeschriebenes Versprechen ist m.E. nicht viel wert, die Verlängerung (sechsjährige Garantie mit noch weiter reduziertem Leistungsumfang für die Monate 25 bis 72) ) werde ich persönlich in den Wind schiessen...![]()