Hallo zusammen,
habe zu Weihnachten einen „Wilbers CSC“ Lenkungsdämpfer bekommen.
Nun habe ich folgende Frage:
Muss ich den trotz ABE eintragen lassen ?
Denn in der ABE steht geschrieben (ich zitiere ein Stück des Textes des Kraftfahrt Bundesamts in der ABE):
„…Die Bezieher sind ferner darauf hinzuweisen, dass nach Anbau der Lenkungsdämpfer, Typ CSC, an die in den beiliegenden Prüfunterlagen genannten Krafträder mit Einzelbetriebserlaubnis – erkennbar an der Angabe „(EBE)“ in der Tabelle zum Verwendungsbereich – der vorgeschriebene Zustand des Kraftrades durch
- einen amtlichen anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
- Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
- Angestellten nach Nummer 4 der Anlage Vlllb zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum § 19 der StVZO veröffentlichen Muster bescheinigen zu lassen ist. …“ (Zitat Ende)
Hat das jemand geblickt ?
Ich zumindest nicht !
Also bin ich her gegangen und habe alle Seiten der ABE incl. Anbauanleitung, die ich von Wilbers bekommen habe, eingescannt und per *.pdf Mailanhang zu TÜV, Dekra und GTÜ geschickt. In der Hoffnung das mir von denen jemand sagen kann, was nun Sache ist
Folgende Antworten habe ich bekommen:
GTÜ sagt:
Die ABE ist unvollständig, aber es wird eine Änderungsabnahme gefordert…
TÜV sagt:
Es muss Grundsätzlich unterschieden werden, ob es sich um ein Teilegutachten oder eine ABE handelt. Teilegutachten müssen grundsätzlich eingetragen werden. ABE’s nicht immer.
Dekra sagt:
Wenn ich die ABE mit mir führe, ist keine Änderungsabnahme erforderlich.
So nun steh ich da…
Das was die Dekra sagt, könnte sein…
Was der GTÜ sagt, könnte auch sein…
Und der TÜV hat es schlichtweg nicht kapiert um was es geht. Nämlich um eine ABE. Würde sagen der hat seinen Beruf verfehlt…
Kann mir jemand von Euch ein paar nützliche Infos geben ?
Oder hat von Euch jemand einen Wilbers CSC mit der selben ABE und selbem Problem ?
Möchte eigentlich nur wissen, ob ich den LD nun eintragen lassen muss bzw. eine Anbaubescheinigung benötige ?!
Eines weiß ich auf jeden Fall ganz sicher. Zu den Dachplatten vom TÜV gehe ich auf keinen Fall…
Danke Euch schon mal im voraus !
Gruß
Martin