Lenkungsdämpfer Wilbers CSC eintragen ?

  • Hallo zusammen,

    habe zu Weihnachten einen „Wilbers CSC“ Lenkungsdämpfer bekommen.

    Nun habe ich folgende Frage:
    Muss ich den trotz ABE eintragen lassen ?


    Denn in der ABE steht geschrieben (ich zitiere ein Stück des Textes des Kraftfahrt Bundesamts in der ABE):

    „…Die Bezieher sind ferner darauf hinzuweisen, dass nach Anbau der Lenkungsdämpfer, Typ CSC, an die in den beiliegenden Prüfunterlagen genannten Krafträder mit Einzelbetriebserlaubnis – erkennbar an der Angabe „(EBE)“ in der Tabelle zum Verwendungsbereich – der vorgeschriebene Zustand des Kraftrades durch

    - einen amtlichen anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen

    - Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen

    - Angestellten nach Nummer 4 der Anlage Vlllb zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

    auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum § 19 der StVZO veröffentlichen Muster bescheinigen zu lassen ist. …“ (Zitat Ende)


    Hat das jemand geblickt ?
    Ich zumindest nicht !
    Also bin ich her gegangen und habe alle Seiten der ABE incl. Anbauanleitung, die ich von Wilbers bekommen habe, eingescannt und per *.pdf Mailanhang zu TÜV, Dekra und GTÜ geschickt. In der Hoffnung das mir von denen jemand sagen kann, was nun Sache ist


    Folgende Antworten habe ich bekommen:

    GTÜ sagt:
    Die ABE ist unvollständig, aber es wird eine Änderungsabnahme gefordert…

    TÜV sagt:
    Es muss Grundsätzlich unterschieden werden, ob es sich um ein Teilegutachten oder eine ABE handelt. Teilegutachten müssen grundsätzlich eingetragen werden. ABE’s nicht immer.

    Dekra sagt:
    Wenn ich die ABE mit mir führe, ist keine Änderungsabnahme erforderlich.


    So nun steh ich da…
    Das was die Dekra sagt, könnte sein…
    Was der GTÜ sagt, könnte auch sein…
    Und der TÜV hat es schlichtweg nicht kapiert um was es geht. Nämlich um eine ABE. Würde sagen der hat seinen Beruf verfehlt…


    Kann mir jemand von Euch ein paar nützliche Infos geben ?
    Oder hat von Euch jemand einen Wilbers CSC mit der selben ABE und selbem Problem ?
    Möchte eigentlich nur wissen, ob ich den LD nun eintragen lassen muss bzw. eine Anbaubescheinigung benötige ?!

    Eines weiß ich auf jeden Fall ganz sicher. Zu den Dachplatten vom TÜV gehe ich auf keinen Fall…

    Danke Euch schon mal im voraus !

    Gruß
    Martin

    :burnout:Gruß Martin :yeh:

  • Mußte meinen auch eintragen lassen :evil:
    TÜV war bei mir sowieso fällig


    wenn Du Legal durch die Gegnd fahren willst, laß ihn eintragen ;)

    hab ne weile mit meinem TÜV-Menschen diskutiert :boxen2:
    Keiner von der Rennleitung wird da wohl was sagen, die wenigsten wissen doch gar nicht was ein orginal LD ist oder Zubehör :dumdiedum:
    Aber nach einem Unfall kann die Vers. Ärger machen, wenn sie Dir unterschieben wollen das aufgrund von diesem "illegalen nicht eingetragen Anbauteils der Unfall zu stande kam oder hätte ohne vermieden werden können..... usw....

    was mich aber noch erstaunte, das ich meine SITZBANK-ABDECKUNG eintragen mußte :mad: :mad: :mad:
    steht in den Papieren das das Teil Eintragungspflichtig ist :tougue: :tougue:
    wir haben alles ein paar mal durchgelesen :evil: :evil:
    Selbst der Prüfer war erstaunt :gruebel:
    Sachen gibt´s :nixwiss:

    grüsse

    )---addes---(

    immer zweimal mehr wie Du !!!

  • soweit ich weiss muss ein Lenkungsdämpfer eingetragen werden, damit das sichere führen des KFZ's gewährleistet ist. Deswegen wird keine Allgemeine ABE ausgestellt

    so hats mir mein tüv mensch erklärt ... obs nu stimmt weiss ich nicht ... klingt aber logisch

    Stolzer Papa einer wunderschönen Tochter seit dem 22.04.2010 :yeh::sonne: :laola:

  • Servus,

    soweit ich weiss (und ich es habe machen lassen) muss ein Lenkungsdämpfer abgenommen werden - das heisst, du bekommst eine Anbaubescheinigung (oder so ähnlich...) die Du mitführen musst.
    Wenn sich das nächste mal mit den Farzeugpapieren beschäftigt wird (Umzug o. ä.) soll das Ganze dann in die Papiere eingetragen werden (Dafür bräuchtest Du die Anbaubescheinigung dann sowieso !).
    Ich habe die Anbaubescheinigung dabei, aber nicht eintragen lassen, denn: Wenn dat Dingens eingetragen ist, muss es auch dran sein; also wenn Du es wieder abbaust, musst Du es wieder austragen lassen ...

    Grüszle
    Pezi

  • Zitat

    Original von Pezi
    Servus,

    soweit ich weiss (und ich es habe machen lassen) muss ein Lenkungsdämpfer abgenommen werden - das heisst, du bekommst eine Anbaubescheinigung (oder so ähnlich...) die Du mitführen musst.
    Wenn sich das nächste mal mit den Farzeugpapieren beschäftigt wird (Umzug o. ä.) soll das Ganze dann in die Papiere eingetragen werden (Dafür bräuchtest Du die Anbaubescheinigung dann sowieso !).
    Ich habe die Anbaubescheinigung dabei, aber nicht eintragen lassen, denn: Wenn dat Dingens eingetragen ist, muss es auch dran sein; also wenn Du es wieder abbaust, musst Du es wieder austragen lassen ...

    Grüszle
    Pezi

    Bestätigung, so ist´s/war´s bei mir auch ;)

    Gruß
    Scout :)

  • also ich würde das so verstehen das der ld zwar eine abe hat - aber der richtige anbau kontrolliert werden muss...

    was mir auch plausibel erscheint da es sicher leute gibt die es schaffen einen ld falsch zu montieren .. und das dann gefährlich werden könnte

    :sonne: Grüße aus dem Ösiland :sonne:

    [color=#009900]Pannonische Rundenzeit ca 2:08 :schildgroete:

    2016 Rennstreckentermine - :

    Pannonia-Ring: 18.03-19.03-20.03 / 11.04-12.04 / 02.05-03.05 / 27.05-28.05-29.05 / 13.06-14.06 / 1107-12.07 /
    05.08-06.08-07.08 / 05.09-06.09 / 19.09 20.09 / 14.10-15.10-16.10

    Slovakia-Ring: 27.06-28.06 / 25.07-26.07,

    Brünn: 25.04-26.04 / 16.05-17.05 / 29.08-30.08

    Rijeka: 07.10-08.10-09.10

  • genau so sieht's aus.
    Der SACHGEMÄSSE ANBAU muss bescheinigt werden - das ist das gleiche wie eintragen lassen, nur anders formuliert.

    Eine ABE oder ein Gutachten sagt nur aus, dass grundsätzlich keine Bedenken bestehen, dieses Teil an dieses Motorrad zu bauen, weil das irgendwo anders schon mal geprüft wurde.

    Nun muss aber nochmal ein Prüfer drüberschauen, ob das Teil auch richtig montiert wurde ( Freigängigkeit, in Verbindung mit dem richtigen Anbausatz etc. ).

    Das ist wie mit dem Sportlenkrad beim Auto - hast zwar ne ABE, musst Du aber trotzdem eintragen lassen, damit jemand drüberschaut, ob die Hupe funktioniert, das Lenkrad grade steht beim fahren etc.
    Insbesondere wenn mehrere Umbauten vorgenommen wurden, ist es wichtig sich die Teile IN VERBINDUNG MITEINANDER eintragen zu lassen.

    Beispiel:
    Jemand hat ein tiefergelegtes Auto mit Breitreifen und Sportlenkrad.
    Jedes Teil an sich würde eingetragen werden.
    Alle zusammen jedoch nicht, weil die superbreiten Reifen bei der extremen Tieferlegung schleifen würden und die Lenkkräfte bei einem extrem kleinen Lenkrad ( z.B. ohne Servolenkung ) zu groß wären.
    Also fährt der Typ drei mal zum Tüv und lässt sich jedes Teil einzeln eintragen und baut es jedesmal wieder um - sprich: alles eingetragen.
    Gilt aber trotzdem nicht, weil es nicht IN VERBINDUNG miteinander geprüft wurde - und das muss auch so im Fahrzeugschein bzw. in der Abnahme bescheinigt werden.

    :flüster:
    Und es gibt durchaus Bullen die sich mit sowas auskennen und man deswegen 'ne Lampe kriegt....

    Aber zurück zum Thema:

    LD muss eingetragen werden.
    Definitiv.
    Im übrigen habe ich auch einen CSC - wirst zufrieden sein.

    Einmal editiert, zuletzt von 1% Fahrer (13. Januar 2007 um 00:14)

  • ma-->RR<--tin

    Bist Du sicher das es sich bei deinem LD um eine ABE handelt??? Ich tippe eher darauf, das du ein Teilegutachten hast... Und dann muß so oder so der Anbau durch Tüv/Dekra/Gtü o.ä. bescheinigt werden.


    Wissen die bei der Gtü eigentlich was die tun??? Was denn nun???? Wenn eine ABE vorliegt, brauch keine Abnahme vorgenommen zu werden.
    Die schreiben aber, die ABE ist unvollstänig und es wird eine Abnahme gefordert!?!?! Von wem??? :gruebel: Von denen oder entnehmen die das der ABE??? Dann dürfte das aber auch keine ABE sein sondern nur ein Gutachten...

    Was der Tüv sagt ist schon richtig... :D Hast du defenitiv eine ABE oder steht auf dem Deckblatt "Teilegutachten"??? Stell doch mal nen Bild davon rein... ;)

    Dekra hat auch recht... ABE ist ABE und es brauch keine Abnahme erfolgen... Solange wie dein Fahrzeug in der ABE mit aufgelistet ist und unter Hinweise für dein Fahrzeug keine weitere Bemerkung steht....


    Gruß Ikaruz