Reifenbindung? neue Zulassungspapiere...

  • Hallöle,

    ich habe echt mal eine bescheidene Frage.
    Gehört habe ich bereits davon, dass man auf diversen Möppis nur bestimmte Reifen fahren darf. Nun weiss ich nicht ob diese Regelung immernoch gilt oder wie das läuft.
    Mein Möppi habe ich nun diese Woche neu auf mich umgemeldet. Nun habe ich auch diese neuen Zulassungspapiere bekommen. In den alten steht etwas bezüglich der Reifen.

    Alte Papiere:

    ZIFF.20 U.21 NUR: BRIDGESTONE VORN BT012F RADIAL G TUBELESS U.HINTEN BT012R RADIAL G TUBELESS*ZIFF.22 U.23 NUR: MICHELIN VORN U.HINTEN PILOT SPORT E TUBELESS*

    Neue Papiere:

    Keine entsprechende Eintragungen vorhanden!!!

    Meine Fragen sind nun:

    -Gilt die Bindung noch???

    -Darf ich einfach andere nehmen weil in der neuen Zulassung nichts mehr vermerkt ist???

    - Darf ich generell eine Mischbereifung (z.B. vorn Brodgestone und hinten Michelin) fahren???

    Grüsse, Christian

    If you shake a nest full of wasps, you will get a reaction!!!

    Echte Männer essen keinen Honig... Sie kauen Bienen!!!

  • Hi klar gilt die Reifenbindung noch.Bei mir im Schein steht:Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis.
    Und da sind die Reifen angegeben die ich fahren darf laut BE.
    Nur wie die Blau weissen jetzt sagen wollen den Reifen darfte nicht fahren ist mir schleierhaft.Das mit einen Unfall ist ein anders Ding.Aber es gib doch viele Reifen freigaben.Und dann den zettel vom Reifenfutzi mit zunehmen ist doch keine grosse sache oder . :]

    Mischbereifung ist generell nicht erlaubt !!!!!!!!!!!!!! :mad:

    3 Mal editiert, zuletzt von Crying-Wolf (15. April 2007 um 08:01)

  • Naja, dass mit der generell nicht erlaubten Mischbereifung kann man(n) so pauschal auch nicht sagen.
    Auf ner sc28 darf man(n) vorne, von Bridgestone, nen BT010 und hinten nen BT020 fahren.
    Und von Conti vorne den Conti Force und hinten den Conti ForceMax.
    Nun ja, sind, in beiden Fällen, Reifen vom gleichen Hersteller .. aber doch ne Mischbereifung.

    ....Am besten mal die Freigaben der Reifenhersteller einsehen.

    Gruss Holgi :biker2: STAY SAFE

  • Zitat

    Original von Holgi68
    Naja, dass mit der generell nicht erlaubten Mischbereifung kann man(n) so pauschal auch nicht sagen.
    Auf ner sc28 darf man(n) vorne, von Bridgestone, nen BT010 und hinten nen BT020 fahren.
    Und von Conti vorne den Conti Force und hinten den Conti ForceMax.
    Nun ja, sind, in beiden Fällen, Reifen vom gleichen Hersteller .. aber doch ne Mischbereifung.

    ....Am besten mal die Freigaben der Reifenhersteller einsehen.

    Auf der SC57 darf man auch den Pilot Power mit dem Pilot Power 2CT mischen, aber nur weil es so in der Freigabe von Michelin steht.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • Moin! Zwei unterschiedliche Reifen vom gleichen Hersteller geht auch nur wenn eine Freigabe dafür besteht sonst ist das absolut verboten :nono:

  • Danke für eure Antowrten!

    Verstehe ich das nun so richitg, ich darf eigentlich nur die Reifen fahren die im alten Schein eingetragen sind ODER ich bekomme von den Reifenherstellern für andere Reifen eine Reifenfreigabe für mein Motorrad???

    Da müsste mir doch dann auf jeden Fall ein Reifenhändler mehr dzau sagen können, was ich nun fahren darf?

    Gruss, Christian

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  • Diese Freigaben bekommst du u.a. auch vom Reifenhersteller direkt. Ich hole mir oft auf Messen solche Freigaben, wenn es sich ergibt (mehrere auf einen Schlag). Der Reifenhändler oder Honda sollten dich aber auch mit den Freigaben versorgen können. Am einfachsten wäre es beim Reifenhändler. Wenn du neue Reifen draufziehen lässt, kann er gleich gucken, ob es eine Freigabe für die neue Reifenpaarung gibt. Auf der Homepage des Herstellers (Michelin, Metzeler...) kann man sich diese Gutachten auch runterladen, dann sieht man, was du fahren kannst und was nicht.

    Gruß Termi

    Are you a real Rocknrolla?

  • Habe gestern mit meinem Dekra Fuzzi geredet. In meinem Schein steht ja gar nichts mehr wegen den Reifen. Wir haben dann mal mit der ABE Nummer in der Datenbank geschaut. Da steht auch nichts zwecks Reifen drin. Also darf ich Fahren was ih will meint mein Dekra Mann. Ich mache mir vorne den MPP drauf und hintren den Supercorsa.

  • Zitat

    Original von Schubbjack
    Habe gestern mit meinem Dekra Fuzzi geredet. In meinem Schein steht ja gar nichts mehr wegen den Reifen. Wir haben dann mal mit der ABE Nummer in der Datenbank geschaut. Da steht auch nichts zwecks Reifen drin. Also darf ich Fahren was ih will meint mein Dekra Mann. Ich mache mir vorne den MPP drauf und hintren den Supercorsa.

    Hier ging's aber um die SC50 ;) Und da steht bestimmt in dieser Datenbank was drin.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

    Einmal editiert, zuletzt von FireBlade Chris (15. April 2007 um 21:19)

  • @ Schubbjack

    kann Dir ja die meiner Mum verkaufen, die sieht so oder so nix *fg*

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  • Zitat

    Original von Crying-Wolf
    Hi klar gilt die Reifenbindung noch.Bei mir im Schein steht:Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis.
    Und da sind die Reifen angegeben die ich fahren darf laut BE.
    Nur wie die Blau weissen jetzt sagen wollen den Reifen darfte nicht fahren ist mir schleierhaft.Das mit einen Unfall ist ein anders Ding.Aber es gib doch viele Reifen freigaben.Und dann den zettel vom Reifenfutzi mit zunehmen ist doch keine grosse sache oder . :]

    jap, so isses


    Mischbereifung ist generell nicht erlaubt !!!!!!!!!!!!!! :mad:

    nö, is nich war :nono:
    für die SC 50 gibt´s auch schon ne Mischbereifung!! (BT011+BT012)

    Zitat

    Original von Schubbjack
    Habe gestern mit meinem Dekra Fuzzi geredet. In meinem Schein steht ja gar nichts mehr wegen den Reifen. Wir haben dann mal mit der ABE Nummer in der Datenbank geschaut. Da steht auch nichts zwecks Reifen drin. Also darf ich Fahren was ih will meint mein Dekra Mann. Ich mache mir vorne den MPP drauf und hintren den Supercorsa.

    Las Dir das schriftlich von diesem Dekra-Typen geben ;) ;)


    Du darfst nur die Reifen fahren die auch für Dein Mopped freigegeben sind!!!!
    Auch wenn im neuen Schein nix steht bist Du verpflichtet eine Reifenfreigabe des Herstellers mit zuführen!!

    auf der Startseite hier gibbet die Freigaben zum Download :lupe:

    grüsse

    )---addes---(

    immer zweimal mehr wie Du !!!

  • polizei hat bzw soll die daten welche mal im alten schein drin waren online abfragen können, aber angeblich geht das noch nicht und somit müssen sie es einem nachweisen ob es im schein stand oder nicht.. (nicht wir müssen es nachweisen, falls es mal drine stand...)

  • Zitat

    Original von huskimarc
    polizei hat bzw soll die daten welche mal im alten schein drin waren online abfragen können, aber angeblich geht das noch nicht und somit müssen sie es einem nachweisen ob es im schein stand oder nicht.. (nicht wir müssen es nachweisen, falls es mal drine stand...)

    Die lassen 'Dich am langen Arm verhungern wenn sie wollen. Wenn Du nämlich andere Reifen drauf hast ist der Fahrer dafür verantwortlich die Freigabe mitzuführen. Aber wie geschrieben "wenn sie wollen". Da ist doch das mitführen einer Freigabe (unter der Sitzbank) einfacher.
    Gruß aus Borken
    https://www.fireblade-forum.de/www.motorradreifen-borken.de