Am besten bei diesem ganzen Verein etwas aufpassen!
hochgebogenes kennzeichen
-
Blade78 -
28. April 2007 um 22:37 -
Erledigt
-
-
Zitat
Original von mseyssler
Nun ja, ein Kollege hatte auch mal so einen Fall und ging sogar vor Gericht. Er hat gewonnen da er glaubhaft versichern konnte das Kennzeichen nicht bewusst hoch gebogen zu haben.Er hat auf seinem Hof einen Blumenkübel stehen dessen Kante in etwa auf Kennzeichen-Höhe war. Beim zurückschieben des Motorrads hat sich das Kennzeichen an dem Topf eingehakt und beim drauf sitzen dann hoch gebogen.
Abgesehen davon, was tun wenn mir jemand das Ding im vorbei laufen einfach hoch biegt und ich sehe das bei Fahrtantritt nicht gleich?
Gruss, Michael
Genau so eine ähnliche Begebenheit kam mir gerade auch in Erinnerung.
Gruß
OdenwäldeRR -
-
mein bruder hat gerade den gleichen stress.... schnittlauch macht beweis fotos etc...
nun waren sie auf gericht und er wurde in 1. instanz freigesprochen, aber geht glaub noch weiter...meines ist auch minimal nach oben gebogen, und mich wollte die rennleitung auch doof anmachen, hab denen dann klar gemacht das es bestimmt vom letzten reifen wechsel gekommen ist (hatte gerade ein neuen drauf) ist auch so minimal...
nun hat mein bruder das ganze schild auf ein 30grad winkel umgebaut (was erlaubt ist, nur darf eben kein knick drin sein...)
würde an deiner stelle auch zum anwalt bzw dagegen angehen, wenn sie keine bilder gemacht hab, ist ja noch besser..
-
was ist den rausgekommen???
-
-
Zitat
Original von Biberle
Mich hat am vergangenen Freitag ein Ösi Schnittlauch ziemlich dumm angemacht wegen meinem Kennzeichen.Es ist zwar nicht hochgebogen aber durch den Winkel des KZ Halters doch etwas schräg.
Nachdem er aber aus ca. 10m Entfernung es einwandfrei ablesen konnte,meinte er,das nächste mal kostet es Geld.
Bei einer FZ Kontrolle am Sonntag habe ich die Deutsche Polizei darauf angesprochen und die sagten es sei einwandfrei,weil es auch aus 20m noch zu lesen ist.
Der Ösi konnte mir nicht mal eine Grad Zahl nennen,er sagte fast gerade muß es sein (So ein A...)
Also aufpassen bei den Schluchten ScheissernSelber schuld wer da noch rüberfährt!
Die Willkür vom Ösi Schnittlauch gegenüber Deutschen müsste eigentlich bekannt sein. Hast ja noch mal Glück gehabt!Aber wie schräg darf das Kennzeichen eigentlich gestellt werden?
Gradzahl wär echt nicht schlecht zu wissen! -
Zitat
Original von Richie Rockabilly
Aber wie schräg darf das Kennzeichen eigentlich gestellt werden?
Gradzahl wär echt nicht schlecht zu wissen!30° aus der Senkrechten....
-
-
hatte das Ding auch bis irgendwann letztes Jahr hochgebogen, nachdem ich aber hier im Forum mal in nem Fred gelesen hab, was da eventl. alles passieren kann, hab ichs ganz schnell wieder gerade gebogen.
Manche Moppedbullen scheint das zwar garnicht zu interessieren, ich hab mal eine von der Polizei organisierte Unfallstellenrundfahrt mitgemacht, also waren da mehrere Moppedbullen dabei und keiner hat was wegen dem Kennnzeichen gesagt. Aber wenn man an so ein Kleinkariertes A... gerät, kanns sehr heftig werden, kann glaub sogar als Straftat verfolgt werden, wegen so nem Pippifax sollte man sich net das Führungszeugnis versauen.
Gruß -
wozu hochbiegen... verstellbaren Kennzeichenhalter mit Rastenfunktion durch passende Unterlegscheiben u. der MIG direkt sagen ups... muss wohl grad beim Autobahnfahren gekommen sein... kurz nach unten wieder drücken u. alle sind glücklich... hat bisher immer sehr sehr gut geklappt...
P.S.: Mit dem Rizoma funzt das wunderbar u. mit den passenden Unterlegscheiben (Rastenfunktion) hält das Kennzeichen auch wunderbar oben u. bei Bedarf flux nach unten damit u. gut is
-
-
Zitat
Original von Sigi63
Auch wenn's viele nicht so ernst nehmen, ist das alles andere als harmlos und man kann eigentlich nur zum Anwalt raten.Es geht hier nicht etwa um eine Verwarnung oder Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat.
§ 22 Kennzeichenmissbrauch
(1) Wer in rechtswidriger Absicht
3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,
wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Dazu gibt's dann noch 6 Punkte die (bei einer Straftat) erst nach 5 Jahren getilgt werden (soweit kein neues Delikt die Tilgung hemmt).
Ich wundere mich immer wieder, wie harmlos manche hier das Verändern von amtlichen Kennzeichen sehen, dabei hat der Gesetzgeber dafür 'ne richtige Keule vorgesehen.
Es wird nun davon abhängen, wie die "rechtswidrige Absicht" nachgewiesen werden kann bzw. in ihrer Schwere bewertet wird.
Unglaubwürdige Ausreden helfen da meist wenig. Vor allem, wenn es vor der Polizei womöglich schon zugegeben wurde.
Wie bereits gesagt würde ich hier einen Anwalt konsultieren. Vielleicht läßt sich der Staatsanwalt davon überzeugen (das aber wohl nur, wenn man sich reumütig zeigt) gegen eine Zahlung an eine gemeinnützige Einrichtung (wie z.B. Verkehrswacht etc.) das Verfahren einzustellen.
Sigi...wie immer große Klasse ...und was predige ich immer? Fresse halten und zum Rechtsverdreher
Gruß Bernd
-
Zitat
Original von SimonSayz
Also mich hats damals, noch mit der GS500 schlappe 5€ Bußgeld gekostet.Dann hat er es nicht als Kennzeichenmisbrauch angesehen, sondern nur als unleserliches Kennzeichen.
Glück gehabt. -
-
Zitat
Original von Motogünni
glück gehabt ... denn wie uns der MIG sagte, hat er bei solchen vergehen keinen spielraum
Aha...........offensichtlich hatte er aber doch soviel Spielraum, die Anzeige fallenzulassen.
-
also mich hat man letztes Jahr nur vor Ort gemahnt das das nicht geht ich solle es bitte wieder gerade biegen und das wars auch schon.
Dann habe ich es anders gemacht,denn ich habe mir ein Universal kenzeichenhalter geholt wo man die neigung verstellen kann.Kennzeichen drangeschraubt ohne (Verbiegen) dann einfach voll geil schräg das ganze gestellt und siehe da sieht sogar viel besser aus als ein nach oben gebogener Kennzeichen!.
Bis jetzt hat die Rennleitung überhaupt nichts unternommen,und die ab und
zu mal sogar direkt hinter mir gefahren. -
-
ein Kumpel hat's auf der BAB 9 erwischt. Gerichtsprozeß. 1000 DM + 6 Points + Fahrverbot (glaube 1 Monat ) + 900 DM Anwalt . Mit dem Mopped fährt der nicht mehr nach Bayern!!!!
-