hochgebogenes kennzeichen

  • Hi alle miteinander

    habe da ein problem hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt. X(
    wurde von der rennleitung mit hochgebogenem kennzeichen erwischt,habe dem Officer gefragt was mir denn jetzt drohen würde meinte der hat keine auswirkung auf den führerschein wird wahrscheinlich eine geldstrafe sein oder es würde fallengelassen weil es das erste mal war.
    habe jetzt aber post bekommen beschuldigtenanhörung,tatvorwurf kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG) der beschuldigte hatte die hälfte des kennzeichens so nach oben gebogen das die erkennbarkeit nicht mehr gegeben war.
    das war aber nicht meine absicht habe dies nur getan damit es von der optik (saisonkennzeichen)kleiner aussieht,und das die erkennbarkeit nicht mehr gegeben war ist nicht korrekt denn so doll hatte ich es nicht hochgebogen.hätte ich gewusst das dies so ein theater gibt hätte ich die finger von gelassen. :mad:

  • Und wobei soll man dir da jetzt helfen? Hochbiegen is nun mal verboten, das is doch allgemein bekannt oder? Jetzt haben sie dich halt dabei erwischt, so hoch wird die Strafe ja wohl nicht sein, zahlen und gut is, und in Zukunft nicht mehr hochbiegen, ich finde sowieso das so ein hochgebogenen Kennzeichen jetzt optisch nicht sonderlich gut aussieht

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • Zitat

    Original von FireBlade Chris
    Und wobei soll man dir da jetzt helfen? Hochbiegen is nun mal verboten, das is doch allgemein bekannt oder? Jetzt haben sie dich halt dabei erwischt, so hoch wird die Strafe ja wohl nicht sein, zahlen und gut is, und in Zukunft nicht mehr hochbiegen, ich finde sowieso das so ein hochgebogenen Kennzeichen jetzt optisch nicht sonderlich gut aussieht

    na hoffentlich wirds nicht so teuer viel schlimmer wären punkte in flensburg,habe da was im bußgeldkatalog von 6 punkten gelesen. ?(

  • Also daß es dafür gleich Punkte gibt kann ich mir jetzt eigentlich nicht vorstellen, hättest halt zu den Polizisten sagen sollen daß dir das irgendwer hochgebogen haben muß als du wo geparkt hattest ;)

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

    • Offizieller Beitrag

    Auch wenn's viele nicht so ernst nehmen, ist das alles andere als harmlos und man kann eigentlich nur zum Anwalt raten.

    Es geht hier nicht etwa um eine Verwarnung oder Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat.

    § 22 Kennzeichenmissbrauch

    (1) Wer in rechtswidriger Absicht

    3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,

    wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    Dazu gibt's dann noch 6 Punkte die (bei einer Straftat) erst nach 5 Jahren getilgt werden (soweit kein neues Delikt die Tilgung hemmt).

    Ich wundere mich immer wieder, wie harmlos manche hier das Verändern von amtlichen Kennzeichen sehen, dabei hat der Gesetzgeber dafür 'ne richtige Keule vorgesehen.

    Es wird nun davon abhängen, wie die "rechtswidrige Absicht" nachgewiesen werden kann bzw. in ihrer Schwere bewertet wird.

    Unglaubwürdige Ausreden helfen da meist wenig. Vor allem, wenn es vor der Polizei womöglich schon zugegeben wurde.

    Wie bereits gesagt würde ich hier einen Anwalt konsultieren. Vielleicht läßt sich der Staatsanwalt davon überzeugen (das aber wohl nur, wenn man sich reumütig zeigt) gegen eine Zahlung an eine gemeinnützige Einrichtung (wie z.B. Verkehrswacht etc.) das Verfahren einzustellen.

  • Oha, wenn man da bedenkt daß man da doch ziemlich viele mit so nem hochgebogenen Kennzeichen rumfahren sieht, wird das scheinbar zu selten zur Anzeige gebracht. Dachte jetzt nicht daß da so viel Strafe drauf steht, wenn man jetzt nicht gleich nen Baküberfall oder so was mit dem Fahrzeug macht, gut daß ich selber nie auf die Idee gekommen wäre das hochzubiegen, weil mir hätte das Kennzeichen leid getan wenn ich das so beschädigen müßte ;).
    Da kann man nur hoffen daß du nicht die volle Strafe bekommst, und ne Rechtschutz hast die auch bei so vorsätzlichen Sachen zahlt, weil ein Anwalt is da bestimmt dann nicht verkehrt.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

    Einmal editiert, zuletzt von FireBlade Chris (29. April 2007 um 00:42)

  • diese aktion "hochgebogenes kennzeichen" wird wirklich von vielen noch als bagatelle abgetan :mad:

    wir sind vor kurzer zeit "mal wieder" unterwegs gewesen und "mal wieder" von `ner video-bmw verfolgt worden.
    ein kollege fährt auch mit einem "extrem" abgeknicktem kz rum, diesmal wäre es ihm fast zum verhängnis geworden.
    man konnte auf dem video nur die oberen kreisbuchstaben erkennen.
    wir haben dann mit "engelszungen" geredet, gott sei dank hat er die anzeige dann fallen lassen
    glück gehabt ... denn wie uns der MIG sagte, hat er bei solchen vergehen keinen spielraum

  • Also mich hats damals, noch mit der GS500 schlappe 5€ Bußgeld gekostet. :dumdiedum:

    Das Volk ist dumm, das macht der Kohl.
    Er bläht nur unterm Schurze, den Kopf indessen läßt er hohl.
    So herrscht im Reich, ich sag es wohl, politisches Gefurze.

    Walther von der Vogelweide

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von SimonSayz
    Also mich hats damals, noch mit der GS500 schlappe 5€ Bußgeld gekostet. :dumdiedum:

    So niedrige Bußgeldbeträge gibt's eigentlich fast nur noch bei Radfahrern und Fußgängern :ausschau:

    Hast halt Glück gehabt, dass der Sheriff beide Augen zugedrückt hat. Eigentlich darf er das bei Straftaten gar nicht und macht sich dadurch streng genommen sogar selbst stafbar (wg. Strafvereitelung §§258/258a StGB).

    Natürlich wird manches nicht genauso gekocht, wie's im Kochbuch steht, allerdings kann man nicht immer damit rechnen. Sollte man also nicht verallgemeinern, wenn man mal glimpflich davongekommen ist.

    Die Chance, glimpflich davonzukommen, sehe ich für den im Eingangsposting dargestellen Fall durchaus auch -> Verfahrenseinstellung nach §153a StPO. Ist halt die Frage, wie man das erreicht. Manche Staatsanwälte lassen sich ungern verschei***n, indem man ihnen illustere Ausreden auftischt. Da kann's schon passieren, dass sie die Glaubwürdigkeit mal gerichtlich überprüfen lassen. Wenn man sonst unbescholten ist und sich geständig und reumütig zeigt, hat man oft viel bessere Chancen.

    BLADE 78: Wie schon gesagt, ich würde das einem Anwalt überlassen, der kriegt das schon vom Tisch, wenn Du nicht gerade ein stadtbekannter Verkehrsrowdy bist.

  • Zitat

    Original von Sigi63

    So niedrige Bußgeldbeträge gibt's eigentlich fast nur noch bei Radfahrern und Fußgängern :ausschau:
    ....


    hat er doch geschrieben: GS500 :D :D :D

  • Erstens ist das schon bestimmt 5 Jahre her und zweitens kam der gerade frisch von der Schnittlauchschule...vielleicht wusste er es nicht besser. ;)

    Das Volk ist dumm, das macht der Kohl.
    Er bläht nur unterm Schurze, den Kopf indessen läßt er hohl.
    So herrscht im Reich, ich sag es wohl, politisches Gefurze.

    Walther von der Vogelweide


  • nein habe bis jetzt 3 punkte in flensburg,habe mir sonst auch nichts weiter zuschulden kommen lassen.danke hoffe du hast recht und ich komme mit einem blauen auge davon.halte euch auf dem laufendem wenns was neues gibt. (-:

    • Offizieller Beitrag

    BLADE 78: Drück' Dir die Daumen :daumen_rauf: , dass der Staatsanwalt nicht genauso scharf ist, wie der Polizist.

    Falls Du keinen Rechtschutz hast, kannst Du auch mal probieren direkt bei der Behörde vorzusprechen und zu beteuern, dass es rein aus optischen Gründen war und nicht etwa um die Erkennbarkeit einzuschränken und Dich eventl. Strafmaßnahmen vorsätzlich zu entziehen.

  • 1400 DM , bzw. ein Monatslohn Strafe hat der Spaß nen Kumpel gekostet.
    Der hat das volle Programm abbekommen.

    wer später bremst ist länger schnell

  • So wild ist das eigentlich nicht. Meine 4 Kollegen haben alle durch die Bank nur jeweils 10 oder 15 Euro zahlen müssen und nix von wegen Punkte... ?(

    Ach ja, das waren alle ausgewachsene Blades und erst halbes Jahr her... :D

    Lebe jeden Tag als könnte er der letzte sein... :perfekt2:

    Einmal editiert, zuletzt von Leopardin (2. Mai 2007 um 16:23)

  • Nun ja, ein Kollege hatte auch mal so einen Fall und ging sogar vor Gericht. Er hat gewonnen da er glaubhaft versichern konnte das Kennzeichen nicht bewusst hoch gebogen zu haben.

    Er hat auf seinem Hof einen Blumenkübel stehen dessen Kante in etwa auf Kennzeichen-Höhe war. Beim zurückschieben des Motorrads hat sich das Kennzeichen an dem Topf eingehakt und beim drauf sitzen dann hoch gebogen.

    Abgesehen davon, was tun wenn mir jemand das Ding im vorbei laufen einfach hoch biegt und ich sehe das bei Fahrtantritt nicht gleich?

    Gruss, Michael

    Rennstrecke 2012

    Brünn 15.06. - 17.06.2012

  • *5euro ins pfrasenschwein werf*

    hallo, wer soll dir dass denn glauben dass du das nur der optik wegen gemacht hast?


    wer mist baut muss halt dafür geradestehen

    Klick mich ->

  • Zitat

    Original von |noam|
    *5euro ins pfrasenschwein werf*

    hallo, wer soll dir dass denn glauben dass du das nur der optik wegen gemacht hast?


    wer mist baut muss halt dafür geradestehen

    mußte ja nicht glauben ist aber so gewesen,hätte ich gewußt das die so ein theater machen hätte ich die finger von gelassen. X(

  • Mich hat am vergangenen Freitag ein Ösi Schnittlauch ziemlich dumm angemacht wegen meinem Kennzeichen.Es ist zwar nicht hochgebogen aber durch den Winkel des KZ Halters doch etwas schräg.
    Nachdem er aber aus ca. 10m Entfernung es einwandfrei ablesen konnte,meinte er,das nächste mal kostet es Geld.
    Bei einer FZ Kontrolle am Sonntag habe ich die Deutsche Polizei darauf angesprochen und die sagten es sei einwandfrei,weil es auch aus 20m noch zu lesen ist.
    Der Ösi konnte mir nicht mal eine Grad Zahl nennen,er sagte fast gerade muß es sein (So ein A...)
    Also aufpassen bei den Schluchten Scheissern :evil:

    Durch mich wird keiner geschädigt. Auch durch meine Postings nicht.
    auch wenn Ihr das manchesmal anders seht. (WoKo, dag°, 28.3.2000)