ZitatOriginal von fireblader68
Du hast doch Rechtschutz oder? Dann geh halt zum Anwalt...Ich glaube auch zu Wissen, das mann eine angemessens Zeit warten muss (45 min?)
und wenn keiner kommt dann Zettel drann und WICHTIG der Polizei bescheid sagen, dann
kann dir keiner was.
Jep Maggus,
war wohl nicht lange genug gewartet (was ist angemessen?) aber wie gesagt bin ich nach hause, habe einen Zettel geschrieben und dran gehängt. Am nächsten Tag (Vormittag) hatte ich schon den Anruf von meiner Versicherung, daß ein Schaden gemeldet wurde mit Eingeständnis der Verursachung von meiner Seite (mein Zettel). Wie lange ich gewartet habe weiß keiner, denn es war ja keiner da! Hatte ja schon geschrieben, daß der Polizist, der mich angerufen hatte sich auch gewundert hat, daß der Ehemann auf einer Anzeige bestand. Anrufen konnte mich der Polizist ja nur, weil die Geschädigten ihm den Zettel von mir gezeigt haben und dort war ja meine Nummer drauf! Ist doch der Wahnsinn!
Werde am Montag mal versuchen den Oberamtsanwalt zu erreichen und zu fragen, wenn die eigentlich verarschen wollen.
Zudem gibt es ja Absatz 3 des §142 StGB
(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.
Ich zahle nicht.
Das ich einen Schaden verursacht habe und daran schuld bin, weiß ich. Weiterhin habe ich versucht mich nach besten Wissen und Gewissen daran zu machen, den Schadensfall kund zu tun und eine schnelle Regulierung des Schadens zu ermöglichen.
Es ist einfach nur zum , daß ich dafür, daß ich versucht habe mich rechtstreu zu verhalten, also nicht einfach weggefahren bin, nun auch noch der sein soll.
Net mit mir!
Gruß
G.A.C.O.
"der, der dem Ehemann §§145d, 164, 186, 187 vorwerfen könnte"