Meine Maschine beim Händler geklaut

  • ich werde morgen zum HH fahren und ein wenig druck machen, vielleicht sogar mal zum Rechtsanwalt.

    Gruss Tolga

    Meister aller Klassen

  • Irgenwie versteh ich das mit Händler und Haftung nicht??

    Was hat der Händler damit zu tun , das das Mopped bei ihm geklaut wurde??

    Ist er verpflichtet das Mopped besonders zu sichern??

    Wenn Du bei deinem Zahnarzt bist und das Mopped geklaut wird, dann haftet doch auch der Zahnarzt nicht?? Oder bei Aldi aufm Parkplatz?? Aldi schuld??

    Geklaut ist geklaut, wenn versichert dann wird gezahlt wenn nicht dann nicht.

    Oder hab ich was falsch verstanden??

    Gruss Chang-Noi


    Das Geheimnis des Lebens besteht aus Rechtschaffenheit und fairem Verhalten.
    Wenn man das vortäuschen kann, hat man es geschafft .... Groucho Marx

  • kleiner grauer Elefant: Deinem Zahndoktor stellst du nicht das Mopped auf dem Hof und gibst ihm den Schlüssel!
    Du übergibst dein Mopped freiwillig einem anderen, und wenn der eine extra Versicherung hat bezahlt die, und deine nicht. Soweit glaube ich es jedenfalls verstanden zu haben.
    th

    Kein Geld, scheiß Job, miese Wohnung - aber zwei geile Moppeds! :yeh:
    Km-Stand: MZ 1000 SF 40.000 km -- KTM 1190 Adventure 82.000 km

    Mein Leben spielt sich deutlich unter meinem Niveau ab!

  • du gibst dem Händler einen Auftrag zur Reperatur, wenn er den Auftrag annimmt, sollte er dann auch für alles haften.

    Meister aller Klassen

  • Nochmal, wo ist der Unterschied, das das Bike bei deinem Händler oder bei Dir geklaut wird??

    Fakt ist, das es geklaut wurde! So und wenn ich ne Teilkasko habe, dann melde ich mein Bike als gestohlen und verständige meine Versicherung.

    Den Händler trifft doch keine Schuld wenn das Teil geklaut wird.

    Was anderes ist es wenn bei der Reparatur das Mopped von der Bühne fällt oder der Monteur es bei der Probefahrt zerlegt, dann tritt die Haftpflichtversicherung des Händlers in Kraft.

    Leuchtet mir nicht ein warum der Händler oder seine Versicherung dafür gerade stehen soll.

    Ich wünsch Dir natürlich, das du dein Bike ersetzt bekommst, egal von wem, aber wie gesagt was kann der Händler für den Diebstahl!?!

    Gruss Chang-Noi


    Das Geheimnis des Lebens besteht aus Rechtschaffenheit und fairem Verhalten.
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  • "Haften" tut der Händler wenn er in irgendeiner Form fahrlässig gehandelt hat, sprich ihn ein Verschulden trifft.

    Wenn er z.b. das Motorrad nicht auf einem umfriedeten Gelände abstellt, sondern auf der Straße stehen ließe, könnte man dem Händler vielleicht Fahrlässigkeit vorwerfen.

    Ähnliches könnte auch für das Grundstück gelten wenn er z.b. den Schlüssel stecken lässt.

    Steht das Motorrad in einer Halle, ist die Halle gesichert (Alarmanlage) und verschlossen, hat der Händler bei Einbruchdiebstahl erstmal nicht fahrlässig gehandelt.

    Wie schon gepostet ist in der Kfz Handel / Handwerksversicherung auch eine Kaskoversicherung für fremde zugelassene und eigene nicht zugelassene Fahrzeuge enthalten.

    Da dies eine Kaskoversicherung ist wird üblicherweise nicht der Wiederbeschaffungswert sondern der Zeitwert ersetzt

    Es wird sicher sehr sinnvoll sein mit dem HH mal ruhig zu reden.... wo das Fahrzeug stand, wo der Schlüssel war, wie der Standort gesichert ist usw usw... am besten mit einem Zeugen

    Wenn dann eine Rechtschutzversicherung besteht, sollte das Ergebnis des Gespräches mit einem Rechtsvertreter besprochen werden.

  • genau! und wenn ich mein fahrzeug dem händler gebe, dann hat es er in der obhut, und wenn ich beim zahnarzt bin, dann hat der gute mensch garnichts damit zu tun

    SLOWENIEN: Urlaub, Sonne, Strand, Meer, Berge und Akrapovic

  • Erkläre mir doch einmal einer, warum der Händler dafür aufkommen soll, wenn das Mopped gestohlen wird? Ich versteh das nicht!

    Wenn er das Teil verschlossen auf seinem Betriebsgelände oder sogar in seiner Halle stehen hat, dann kann ihn doch niemand für den Diebstahl haftbar machen!?!

    Ich gebe mein Mopped meinem Kumpel übers WE, zum unterstellen in seiner Garage (Obhut), weil meine Garage umgebaut wird. Er hat den Schlüssel damit er damit rangieren kann. Das Teil wird geklaut!! Soll mein Kumpel jetzt dafür haftbar gemacht werden??

    Es kann doch nicht sein, das wenn der Versicherungsnehmer sein Mopped nicht gegen Diebstahl versichert hat, das dann jemand anders für seinen Schaden aufkommen soll.

    Gruss Chang-Noi


    Das Geheimnis des Lebens besteht aus Rechtschaffenheit und fairem Verhalten.
    Wenn man das vortäuschen kann, hat man es geschafft .... Groucho Marx

  • Die Versicherung des Händlers stellt diesen von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die gegen den eigenen Versicherungsnehmer (Händler) gestellt werden - und gewährt Rechtschutz zur Abwehr unberechtigter Ansprüche.

    Wie Chang-Noi schon schrieb, wenn dem Händler nichts vorgeworfen werden kann, besteht auch zunächst kein Anspruch gegen ihn, für welchen die Versicherung eintrittspflichtig wäre.

    Es kann aber sein, daß der Händler zusätzlich das Abhandenkommen fremder Sachen in seiner Obhut versichert hat, dann würde die Versicherung aus diesem Gesichtspunkt regulieren. Im Zweifel mal jemanden fragen, der sich damit auskennt :D.

    Riko

    Polleria Osvaldo!

  • Zitat

    Original von Stenz
    Chang-Noi

    Was hat die Bank damit zu tun das dein Geld da gestohlen wird, die hat es doch dort nur im Tresor liegen. ;)

    Der war gut :perfekt3:

    Nur, Geld ist keine Ware ;) und Schulden kann man schlecht stehlen :cool3:

    Gruss Chang-Noi


    Das Geheimnis des Lebens besteht aus Rechtschaffenheit und fairem Verhalten.
    Wenn man das vortäuschen kann, hat man es geschafft .... Groucho Marx

  • Zitat

    Original von Stenz
    Chang-Noi

    Was hat die Bank damit zu tun das dein Geld da gestohlen wird, die hat es doch dort nur im Tresor liegen. ;)

    Meine Bank hat von mir ca. -2000 Euro ... waere cool, wenn das geklaut wird!
    Hoffnung keimt in mir.

    cu,

    olli

    I fucked your girlfriend last night.
    While you snored and drooled, I fucked your love.
    She called me Daddy.
    And I called her baby when I smacked her ass.

  • Naja, war heute beim HH und bei dem Versicherungsmakler vom HH und die waren echt nett, vielleicht kommt ja was positives zu Stande und ich brauche keinen Negativen Bericht meines HH ins Forum stellen, schauen wir mal ab was das gibt, fakt ist nur, das hat der Markler der gegnerischen Versicherung mir auch empfohlen, zum Rechtsanwalt zu gehehn, da er der Jurist ist und mich dann auch vernünftigt vertritt.

    Gruss Tolga

    Meister aller Klassen

  • Zitat

    Original von Tolga
    , vielleicht kommt ja was positives zu Stande und ich brauche keinen Negativen Bericht meines HH ins Forum stellen
    Gruss Tolga

    Warum hast Du denn Deine Blade zu dem Händler gebracht, wenn Du negative Erfahrungen mit ihm hast ?

    Dieser Beitrag wurde 151 mal editiert, zum letzten Mal von Chief: Heute, 15:40

  • Zitat

    Original von BjöRRn

    Warum hast Du denn Deine Blade zu dem Händler gebracht, wenn Du negative Erfahrungen mit ihm hast ?

    hä? muss ich das verstehen? Nägative erfahrung würde ich doch jetzt machen wenn bei der Regulierung etwas schief läuft oder? Also hellsehen kann ich noch nicht und hätte auch niemals gedacht, dass sowass passieren wird. Und bis zu dem Vorfall war auch alles ok.

    Gruss

    Meister aller Klassen

  • Auch wenn ich nix mit Versicherungen am Hut habe: Es gibt Makler und Vertreter, der Makler ist unabhängig und vermittelt an verschiedene Gesellschaften, der Vertreter vertritt eine oder mehrere Gesellschaften, also deren Interessen.

    Riko

    Polleria Osvaldo!


  • Hi mein ofen ist in der werkstatt.Rep dauert noch .Bin abens mal vorbei gefahren und siehe da alle moppets in der werkstatt eingeschlossen.Denn die werkstatt muss ja haften für schäden oder diebstahl ist halt nur eine sache des preises wie viel die zahlen bei diebstahl .

  • Zitat

    Original von Chang-Noi


    Ich gebe mein Mopped meinem Kumpel übers WE, zum unterstellen in seiner Garage (Obhut), weil meine Garage umgebaut wird. Er hat den Schlüssel damit er damit rangieren kann. Das Teil wird geklaut!! Soll mein Kumpel jetzt dafür haftbar gemacht werden??

    Wenn man will, ja!

    Zitat

    Original von Chang-Noi

    Es kann doch nicht sein, das wenn der Versicherungsnehmer sein Mopped nicht gegen Diebstahl versichert hat, das dann jemand anders für seinen Schaden aufkommen soll.

    Wenn man etwas jemandem in Obhut gibt, erwartet man den Gegenstand auch wieder zurück. Zumindest, wenn es sich wie hier um eine reine Geschäftstätigkeit handelt. Rechtlich sieht das als Motorradhändler ungefähr so aus: Wenn jemand (der Besitzer des Motorrades) durch meine Geschäftstätigkeit (ich repariere sein Motorrad und habe es dazu bei mir gelagert) zu Schaden kommt (sein Motorrad ist weg), dann bin ich als Geschäftsmann haftbar.

    Wenn Du dem Zahnarzt für die Dauer der Behandlung Dein Motorrad nebst Schlüsseln in seine Obhut gibst und nach der Behandlung ist das Ding weg, ist der Zahnarzt genauso haftbar zu machen, wie der Motorradhändler.

    Da dieser Umstand aber jedem Geschäftsmann klar ist, haben sie in der Regel die entsprechenden Versicherungen wie Berufshaftpflicht oder Diebstahlversicherungen, die auch das gelagerte Eigentum der Kunden beinhaltet.

    Damit sichern sie sich gegen die Ansprüche Dritter ab. Denn der Motorradbesitzer hat meiner Meinung nach keinen Anspruch an die Versicherung des HH, sondern gegen den HH selbst. Und diese Summe rückversichert sich der HH bei der Versicherung. Von daher spielt es wahrscheinlich auch keine Rolle, was der HH seiner Versicherung als Wert angegeben hat.

    Der Geschädigte, bzw. sein Anwalt oder Sachverständiger oder wer auch immer, beziffert nachweislich den Wert des Schadens. Und diese Summe ist der HH schuldig. Und er holt sich das dann wieder bei seiner Versicherung, damit er das nicht aus seiner privaten Kasse zahlen muss.

    Immer d'ran denken: Ohne Spaß wäre das Leben nur halb so lustig! :)