Sorry ich muss es sofort wissen und nachschauen geht grad nicht...
Was Hat den die SC28 Bj 95 für ein Birndl im Abblender? Ein H1? Ein H7?
Also die mit der ganzen Scheinwerfereinheit...
Danke!
Sorry ich muss es sofort wissen und nachschauen geht grad nicht...
Was Hat den die SC28 Bj 95 für ein Birndl im Abblender? Ein H1? Ein H7?
Also die mit der ganzen Scheinwerfereinheit...
Danke!
Hi,
müsste H1 sein. 12V 60/55W
Die Nummer 18 im Bild.
War das schnell genug
Es sind beidseitig die gleichen Glübirnen verbaut, nur unterschiedlich beschalten.
Gruß, Charly
Hat definitiv in beiden Lampen H 4 drin.
So kann man prima von Fernlicht auf Abblendlicht tauschen, wenn putt.
ZitatAlles anzeigenOriginal von Charly
Hi,müsste H1 sein. 12V 60/55W
H1 ist Lampe mit nur einem Faden. Deine Angabe 12 V 60/55W sagt doch schon per se, daß es ne Zweifadenlampe (1 Faden 55, der andere faden 60 Watt) ist - > also zwingend H 4. !!!
Die Nummer 18 im Bild.
War das schnell genug
Schnell , aber daneben.
Es sind beidseitig die gleichen Glübirnen verbaut, nur unterschiedlich beschalten.
Gruß, Charly
Schei.... aber auch, da hab ich schneller getippt als nachgedacht
Aber du hast mich ja nochmal gerettet
Klar sind das H4-Birnen
Gruß, Charly
Also da hätte ich mich schwer verschätzt!
Ganz sicher, auch bei der 95er? wenn ich aufblende geht nur der 2te scheinwerfer an und im anderen wirds nicht heller. Bei Abblendlich geht nur der nichtfernlichtscheinwerfer.
Ohne nachzusehen, das klingt irgendwie nicht nach H4.
Es ist ja nicht so als wenn ich hier keine Antwort geben will, aber
1) HAst du schon Antworten, die du dann aber wieder in Frage stellst.
Bl@de
Hört sich seltsam an
........................ist aber so
Wie "Peterr" schon geschrieben hat, hat das den Vorteil dass du die Birnen gegeneinander austauschen kannst wenn eine durchgebruzzelt ist
Gruß, Charly
was noch ein vorteil von den beiden H4-Lampen ist, du kannst die auch als abblendlicht anklemmen und dann hast du mehr licht im dunkeln und des dann net nur beim fernlicht. ist schon in unterschied ob dann eine lampe als abblendlicht an ist oder beide.
ciao
stefan
um es kurz und verständlich zu machen :
in der SC28 - BJ 94 / 95
links und rechts identische Birnen : H4 60/55
Im Auslieferungszustand ist folgende Schaltung richtig :
Bei eingeschaltetem Abblendlicht brennt der rechte Scheinwerfer
Bei eingeschaltetem Fernlicht schaltet der rechte den 2.Faden zu (wird heller) und der linke brennt zusätzlich (mit dem 1. und 2. Faden, also heller) Ergebnis: beide brennen als Fernlicht
Was inzwischen aber wohl schon so ziemlich jeder gemacht hat, ist eine Kabelbrücke zwischen den beiden Scheinwerfern, so dass bei Abblendlicht beide mit dem 1.Faden brennen und bei Einschalten des Fernlichts gemeinsam auf den 2.Faden, also Fernlicht umschalten. Ist ein Kinderspiel, kann jeder. Es gibt hier im Forum dazu auch eine Menge Beiträge (..einfach mal die Suche benutzen)
TÜV mässig ist das an den SC28/SC33 zwar nicht so ganz zulässig, allerdings dürfte das weder die Rennleitung noch der TÜV je richtig realisieren, denn das gleichzeitige Leuchten von Doppelscheinwerfern als Abblendlicht ist an Maschinen mit Erstzulassung nach 2001 grundsätzlich erlaubt.
Wenn bei Dir beim Umschalten auf Fernlicht der 1. Scheinwerfer NICHT heller wird, dürfte das wohl ganz einfach daran liegen, dass darin der 2. Faden druchgebrannt ist, und eben nur das Abblendlicht weiter leuchtet, während im 2. Scheinwerfer das Fernlicht angegangen ist.
Hmm ist tatsächlich eine H4....
Eigentlich wollte ich in den Abblender Xenon einbauen was ich mir nun überlegen werde. Leider!
Die h4 hat wahrscheinlich einen wesentlich größeren Sockel?
Dh in den Abblender ganz einfach ein H1 oder H7 Xenon reingeben wird nicht so recht funktionieren nehme ich an?
Grübel...
Thorsten
Nimmst du richtig
allerdings gibts die HID Xenon Kits z.B. auch als H4
ZitatOriginal von Guschd
um es kurz und verständlich zu machen :Oh je ;),
Guschd,
das war aber mit Abstand der längste Beitrag hier...
boah ey... Mann eh , höre ich da etwa einen Anflug von Sarkasmus ??
ok,ok.... es war der längste , ich gebs ja zu
..aber ich dachte mir, dass alles vorher geschriebene so wirr und durcheinander war, dass der arme Junge dann eigentlich gar nicht mehr wußte, was jetzt richtig ist.....
ZitatOriginal von Guschd
um es kurz und verständlich zu machen :in der SC28 - BJ 94 / 95
links und rechts identische Birnen : H4 60/55TÜV mässig ist das an den SC28/SC33 zwar nicht so ganz zulässig, allerdings dürfte das weder die Rennleitung noch der TÜV je richtig realisieren, denn das gleichzeitige Leuchten von Doppelscheinwerfern als Abblendlicht ist an Maschinen mit Erstzulassung nach 2001 grundsätzlich erlaubt.
IMHO leuchten schon beide Abblendlichter seit der 98er SC33.
MfG, Helmut
ich bin mir da nicht ganz sicher, aber ich glaube schon, dass auch die 98er Blade den Doppelscheinwerfer mit den beiden unterschiedlichen Streuscheiben in den Reflektoren hatte. Einer für Ablend- und Fernlicht und einer nur für Fernlicht. (HR und HR-C). Das ist im Prinzip ja noch heute sogar bei der SC57 so.
Natürlich ist es wohl schon so, dass es bei den meisten SC33 und SC28 von den Besitzern per Kabelbrücke so geschaltet wurde. Serienmäßig dürfte es aber nicht so gewesen sein.
Das Ganze reduziert sich wohl auf die Frage, ob ein Bike nach StvZo (Deutschland) oder nach EU Recht EURili zugelassen wurde. Aber auch nach EU Recht müßten die beiden Scheinwerfer gleich sein und technisch für Abblend- und Fernlicht geeignet sein. Die Streuscheibe des einen Scheinwerfers ist aber wohl nur für Fernlicht geeignet.
Ich hab hier den Text der StvZo gefunden :
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_50.php
und hier ist ein Link zu einem anderen Forum, wo sich Biker Kollegen zu diesem Thema teilweise sogar recht sachkundig äußern:
http://www.verkehrsportal.de/board/lofivers…php/t22357.html
http://www.verkehrsportal.de/board/lofivers…php/t22357.html
Fazit : zeimlich verwirrende Situation, was man jetzt wirklich darf oder nicht. Ich glaube aber, dass die Rennleitung genauso verwirrt ist und selbst der übliche TÜVi sich dieses Problems nicht wirklich ernsthaft annimmt. Könnte höchstens bei einem Unfall schwierig werden, wenn durch einen falsch und nicht zulässig geschalteten Scheinwerfer eine Gefährdung bewiesen werden soll. Das könnte Probleme geben....
Ich lasse jedenfalls meine Kabelbrücke da wo sie ist, und wenn das Bike zum TÜV muß, ziehe ich vorher das Kabel ab.