Handy kaputt!Rechnung verloren!

  • Moin!
    Ich habe mir im Januaer´07 ein Sony Ericson W850i geholt mit Vertrag bei Behning.Letzens sind mir leider beide Lautsprecher kaputt gegangen und ich kann nur noch mit Headset telefonieren.Ich also auf der Suche der Rechnung.Leider konnte ich diese nicht mehr finden.Ne Freundin sagte mir dann dass die das ja alles im Rechner haben und nochmals ausdrucken können wenn man lieb darum bittet.Ich also mit dem Handy reingestiefelt,hab denen das so geschildert und was is!Die dürfen das angeblich nicht!
    Ne Reperatur würde mich einige hundert Euronen kosten und den Kassenbeleg habe ich net mehr.Dürfen die das einfach so dass die die Rechnung nach Wunsch des Kunden nicht noch einmal ausdrucken?
    Was kann ich da jetzt machen??Mein Vertrag läuft noch fast 2 Jahre.

    HIILLLFFEEEE!!!!

    Don´t brake until you see god, then brake like hell!

    Einmal editiert, zuletzt von Valerossi (30. Juli 2007 um 16:01)

  • Wenn du mit Karte gezahlt hast sollte der Kontoauszug auch als Rechnung gelten.

  • Zitat

    Original von Stenz
    Wenn du mit Karte gezahlt hast sollte der Kontoauszug auch als Rechnung gelten.

    ...natürlich nicht! :tougue:

    Die EUR xxx,xx auf dem Kontoauszug könnten ja auch für ein anderes Produkt oder für ein Handy mit anderer Seriennummer gewesen sein.

  • Bei welchem Provider bist du?

    Hatte mal mit meinem Vetragshandy von ePlus Probleme:
    Angerufen, Seriennummer durchgegeben, zwei Tage später Retouren-Paket bekommen - eingeschickt.

    Rechnung wollten die nicht sehen, da die ja in deinen Kundendaten auch die Seriennummer des Handys vermerkt haben. Und wenn du denen das einschickst, was in deinen Vetragsdaten steht sollte das in meiner kleinen beschränkten Welt klappen.

    Wünsche dir dennoch viel Glück!
    Eventuell einfach paar mal mehr beim Provider anrufen bis du wen erwischst der nen guten Tag hat ;)

  • Am besten sendest du das Gerät direkt an Sony Ericsson bzw. an ihr Reparatur Center, die machen die Reparatur aufgrund der Seriennummer (Garantie). Geht sowieso schneller als über den Händler.

    Gruss
    dvr

  • Sicher???Wer bezahlt denn dann den Schaden???Läuft das dann direkt über Sony??An wen muss man sich da wenden?

    Don´t brake until you see god, then brake like hell!

  • Du brauchst auf jeden Fall eine Rechnung , wo die Imei Nr. hervorgeht.

    das es nicht erlaubt sei die rechnung noch mal auszudrücken ?( höre ich jetzt zum ersten mal und ist mir Neu.

    hast Du denn

    a) eine gedruckte Rechnung bekommen ?

    b) um was für einen Shop handelt es sich ?
    Orig. EPlus / O² / D2 usw. .....

    wenns orig. Shop ist brauchst Du nicht unbedingt eine Rechnung ,
    da die Netztbetreiber es anders handhaben.... zumindest bei EPlus.

    wenn Du gaaaaaaaanz viel Glück hast ,
    geht diese Imei Nr. auch bei denn Vertragsunterlagen hervor, oder auch Verlängerung.

    greetz
    =)

  • es gibt ein Lexikon der Rechtsirrtümer von einem Anwalt namens Höcker, in dem u.a. steht, dass man keine Rechnung / Quittung braucht um zu reklamieren. Hab das Buch nicht da, deshalb kann ich nicht genau zitieren.

    Den Tipp hab ich von einem freundlichen Verkäufer in einem Computer-Laden, bei dem ich eine Festplatte ohne Rechnung (verschludert) reklamierte.

    Er meinte ein Zeuge reicht. Ob meine Angaben stimmen, können die ja jederzeit in der EDV nachsehen.

    Vielleicht hilft Dir das.

    Abgesehen dafür sind die Hürden die Dir da gestellt werden, alles nur faule Ausreden. Natürlich haben die alles im Computer gespeichert und wenn die wollten, könnten/dürften die Dir alles ausdrucken. SÄCKE!

    Ich würde versuchen, das telefonisch über die Hotline Deines Anbieters abzuwickeln. Und wenn das Handy aktuell ist, kann es ja nicht älter als 2 Jahre sein.

    Gruss Stefan

    Es ist dem Untertan untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen!
    [SIZE=7]Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg[/SIZE]

  • Bei WISO oder so sagten sie auch das man keine Rechnung braucht, ein Kontoauszug würde auch reichen.

  • Salve !

    Wenn dein Provider zickt, würd ich mich auch direkt an Sony Ericsson wenden. Die haben das Gerät gebaut und somit auch eine Hersteller-Garantie drauf. Anhand der Seriennummer sehen die wie alt das ist.
    Wenn es ein Werksfehler war (also nicht du das Teil kaputt gemacht hast, sondern das Ding irgend ne Macke hat), bessern die es auch kostenlos aus. Lediglich die Versandkosten fallen dir evtl. an.
    Falls du es geschrottet oder unsachgemäß/nicht nach der Doku behandelt hast, steht es Sony Ericsson frei, die Reparatur auf Garantie/Gewährleistung abzulehnen. Besch...en brauchst du nicht versuchen, es gibt mittlerweile die unglaublichsten Methoden, eine unsachgemäße Behandlung nachzuweisen !
    Du kannst dann aber immer noch versuchen, einen Teil der Kosten auf Kulanz zu bekommen.

    Greetz, Ray

    .: In the dry winds of summer, we were sharpening the blades :.

  • Ludix hat Recht. Du brauchst keine Rechnung, um Rechte wegen der Mängel geltend zu machen. Du mußt nur beweisen, Zeuge genügt, daß Du das Gerät innerhalb der letzten 2 Jahre gekauft hast. Solange ist die gesetzliche Gewährleistungspflicht für neue Verbrauchsgüter. Jede vertragliche Vereinbarung, die dieses Recht einschränkt, ist von Gesetzes wegen unwirksam.Wende Dich an den Hersteller, wenn der Händler uneinsichtig ist und beschwere Dich dort unter Androhung gerichtlicher Schritte. In der Regel kriegt dann der Händler vom Hersteller einen Anschiß. Wenn´s nix hilft, ab zum Anwalt Deines Vertrauens.

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Zitat

    Original von Semjon_HH

    ...natürlich nicht! :tougue:

    Die EUR xxx,xx auf dem Kontoauszug könnten ja auch für ein anderes Produkt oder für ein Handy mit anderer Seriennummer gewesen sein.


    Junge junge junge...Wenn du dir nicht 100 pct sicher bist dann mach nicht so einen Smily dahinter...

    Kontoauszug gilt in den meisten Fällen genauso wie eine Rechnung! Gibt mehre Gerichtsturteile deswegen...

    Habe selbst auch schon nur mit Kontoauszug mein Geld wiederbekommen...

    Det eneste jeg kan høre er ævl og bævl - 100% ASSHOLE

  • Zitat

    Originally posted by Valerossi
    Sicher???Wer bezahlt denn dann den Schaden???Läuft das dann direkt über Sony??An wen muss man sich da wenden?

    http://www.sonyericsson.com/spg.jsp?cc=de&…plate=ps5&zone=

    Die haben Kundencenter, die Garantie wird über die IMEI abgespult, und die ist ja Geräte bezogen, die wissen ganz genau wann die Garantie abgelaufen ist, ich bin noch nie über den Händler gegangen, das dauert länger. Ach ja, und die Rechnungskopie musste ich auch nie vorweisen...

  • Geh zu einem SE-Servicepoint und die regeln das dann für Dich. Wenn die sogar offiziel selbst reparieren dürfen, kannste mit etwas Glück sogar darauf warten. Wenn das nicht möglich ist und das Handy eingeschickt werden muß, hat es bei mir bisher knapp eine Woche gedauert bis ich das Handy wieder hatte. Und eine Rechnung habe ich bisher nie gebraucht bei SE...

    Bernd

  • Nimmst du Bedienungsanleitung, letzte Seite sind die Garantiebestimmungen, findest du ganz klar: Keine Garantie ohne Kaufbeleg. Punkt. Aus Basta.

    Gesetzlich? Hast du Gewährleistung -> gegen den Händler.

    Garantie hast du gegen den Hersteller aber die ist freiwillig (bzw. zu den vom Hersteller frei wählbaren Bedingungen, und die sind bei uns ganz klar und ausschliesslich nur mit Kaufbeleg.) Kundenfeindlich? Nein. Es kann nur so gegen gestohlene Geräte vorgegangen werden. Unglücklich, muss aber sein.

    Und zu dem Händler: Der MUSS die Rechnung 10 Jahre verwahren, und sollte auch eine Kopie rausgeben. Und damit hilft dir jeder ServicePoint dann weiter.

    Edit: Ach so, klar: Wenn das ein nicht von dir verursachter Schaden ist wird die Garantie natürlich von SE übernommen, auch die Rücksendung. Du trägst nur die Einsendekosten.
    Wir erwarten dass unsere Repaircenter den Kaufbeleg prüfen. Kann gut sein dass die das nicht immer tun, aber besser wäre wenn du eine Kopie hast bevor du es einschickst.

    Einmal editiert, zuletzt von RalfRR (12. August 2007 um 22:12)

  • Hallo Du,

    ich kann Dir nur den Tip geben ruf bei Sony Ericsson an und sage denen was Sache ist.
    Die sind echt freundlich. Habe letzte Woche auch erst angerufen. Habe das selbe Handy,
    nur ist bei mir Duschgel reingelaufen LOL.
    Ich hatte mal einen Fall mit meiner Waschmaschine, auch defekt und keine Rechnung mehr,
    und noch kein Jahr alt. Habe dann bei der Herstellerfirma angerufen, und nur durch die Nummer auf der Maschine wurde sie ohne Bedenken und Kosten für mich repariert. Also nicht zögern sondern anrufen.

    Gruß
    Chrisi

    PS: Die Rechnung müssen die Verkäufer normalerweise ohne Wenn und Aber ausdrucken die waren nur zu faul dazu. Ist ja mit Arbeit verbunden im PC was zu suchen.

    Mit dem Auto bewege ich meinen Körper, mit dem Motorrad meine Seele

  • Zitat

    Original von RalfRR
    Nimmst du Bedienungsanleitung, letzte Seite sind die Garantiebestimmungen, findest du ganz klar: Keine Garantie ohne Kaufbeleg. Punkt. Aus Basta.

    Gesetzlich? Hast du Gewährleistung -> gegen den Händler.

    Garantie hast du gegen den Hersteller aber die ist freiwillig (bzw. zu den vom Hersteller frei wählbaren Bedingungen, und die sind bei uns ganz klar und ausschliesslich nur mit Kaufbeleg.) Kundenfeindlich? Nein. Es kann nur so gegen gestohlene Geräte vorgegangen werden. Unglücklich, muss aber sein.

    Und zu dem Händler: Der MUSS die Rechnung 10 Jahre verwahren, und sollte auch eine Kopie rausgeben. Und damit hilft dir jeder ServicePoint dann weiter.

    Edit: Ach so, klar: Wenn das ein nicht von dir verursachter Schaden ist wird die Garantie natürlich von SE übernommen, auch die Rücksendung. Du trägst nur die Einsendekosten.
    Wir erwarten dass unsere Repaircenter den Kaufbeleg prüfen. Kann gut sein dass die das nicht immer tun, aber besser wäre wenn du eine Kopie hast bevor du es einschickst.

    Dann finde ich es aber komisch, das von mir noch kein Service-Point von SE je eine Rechnung (hatte diese dabei !) sehen wollte. Und ich habe jetzt bereits 4 Handy bei 3 verschiedenen Service-Points gehabt, wovon 3 eingeschickt wurden. Und die einheitliche Aussage war, das anhand der Serien-Nr. bestimmt werden kann, ob das Handy noch Garantie hat oder nicht. Dies wurde mir bei einem Hilfe-Ruf nach Ladenschluß (Firmware-Update hatte nicht funktioniert) an die SE-Hotline auch bestädigt. Es wurde sogar zugegeben, das es mit dem M600i da ein generelles Problem gibt und man Firmware-Updates nur bei einem SP machen lassen sollte...

    Bernd