Moin!
Nen Kumpel von mir hatte am 29.7. nen kleinen Unfall mit Mopped. Er hat nicht Schuld und es ist auch nix weiter passiert.
Jetzt hat die Fahrerin der gegnerischen Dose aber das noch garnicht ihrer Versicherung gemeldet. Ich hab das so in Erinnerung, daß der Schadensfall innerhalb 2 Wochen gemeldet werden muss.
Wenn das mit den 2 Wochen stimmt, endet die Frist am 12.8., sprich am kommenden Sonntag.
Was passiert, wenn die das nicht in der besagten Zeit meldet?? Kann man die irgendwie deswegen belangen oder sowas??
Versicherungsfall melden
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SimonSayz -
9. August 2007 um 12:11 -
Erledigt
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Was interessiert es dann euch ? Wenn nix weiter passiert ist u. Ihr keine Ansprüche stellen wollte...
- Erstmal könnt Ihr über den Zentralruf der Versicherer den Fall melden oder direkt bei Ihrer Versicherung
- Ihre Versicherung wird Sie dann dazu anschreiben u. alles läuft seinen gewohnten Weg...
Für euch is es egal ob Sie den Schaden schon gemeldet habt, wichtig ist das IHR euch bei Ihrer Gesellschaft gemeldet habt...
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Ich hab vergessen zu erwähnen, daß das Mopped natürlich beschädigt ist. Mein Kumpel jedoch nicht.
Ich wollt nur allgemein mal wissen, was da passieren kann, wenn man das nicht innerhalb dieser Zeit meldet? Man kann ja auch selbst mal Schuld haben. -
Die gegnerische Fahrerin muß den Schadensfall "unverzüglich", das heißt ohne vorwerfbare Verzögerung ihrer Versicherung mitteilen, um nicht ihre eigenen Pflichten aus dem Versicherungsvertrag zu verletzen. Teilt sie zu spät mit, gefährdet sie ihren eigenen Versicherungsschutz, die Versicherung wird dann im Verhältnis zu ihr von der Leistung befreit wegen sogenannter Obliegenheitsverletzung.
Das berührt aber in der KFZ-Haftpflichtversicherung, weil das eine gestzliche Pflichtversicherung ist und deshalb der Geschädigte einen direkten Anspruch gegen die gegnerische Versicherung kraft Gesetzes hat, nicht die Rechte des Geschädigten gegenüber der gegnerischen Versicherung. Das bedeutet, daß die Vers. den Schaden an Deinen Kumpel zahlt, im Innenverhältnis aber dann von der Gegnerin Regreß nimmt.
Alles klar?
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Ich hab bei Unfällen wo mir mal Leute ins Auto gefahren sind, immer den Schaden bzw. Vorfall bei der gegnerischen Versicherung gemeldet.
Ist zwar nicht meine Pflicht, kostet aber 1 Anruf und ich bin sicher dass der Schaden gemeldet ist. Und somit auch die Bearbeitung ins Rollen kommt.Gruss
Micha -
stimmt genau, mache ich auch so, beantwortet aber seine Frage nicht
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Zitat
Original von heRRscheich
Ich hab bei Unfällen wo mir mal Leute ins Auto gefahren sind, immer den Schaden bzw. Vorfall bei der gegnerischen Versicherung gemeldet.
Ist zwar nicht meine Pflicht, kostet aber 1 Anruf und ich bin sicher dass der Schaden gemeldet ist. Und somit auch die Bearbeitung ins Rollen kommt.Gruss
MichaSo mach ich das auch bzw. spätestens mit dem Eingang des Gutachtens wissen die dann Bescheid.
Ich denke meine Frage ist beantwortet. -
Zitat
Original von Börni-X
Was interessiert es dann euch ? Wenn nix weiter passiert ist u. Ihr keine Ansprüche stellen wollte...- Erstmal könnt Ihr über den Zentralruf der Versicherer den Fall melden oder direkt bei Ihrer Versicherung
- Ihre Versicherung wird Sie dann dazu anschreiben u. alles läuft seinen gewohnten Weg...
Für euch is es egal ob Sie den Schaden schon gemeldet habt, wichtig ist das IHR euch bei Ihrer Gesellschaft gemeldet habt...
Mir ist es schon zwei Mal passiert, das die gegnerische Versicherung damit Zeit
geschunden hat, das der Unfallverursacher sich nicht gemeldet hat.Ein Mal hat es dann nach 4 Wochen funktioniert, das andere Mal habe ich
ziemlich direkt richtig Druck gemacht und mit dem Anwalt gedroht, da gings
dann.Gruss Börnie
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Wie hoch ist denn der Schaden am Bike?
Hat die Verursacherin den Schaden nicht gemeldet, weil sie den "Bagatellschaden" selbst begleichen möchte, um nicht in der Versicherung hochgestuft zu werden
Was wurde vereinbart zwischen den Unfallgegnern?
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Zitat
Original von Fireblade-Franzl
Wie hoch ist denn der Schaden am Bike?Hat die Verursacherin den Schaden nicht gemeldet, weil sie den "Bagatellschaden" selbst begleichen möchte, um nicht in der Versicherung hochgestuft zu werden
Was wurde vereinbart zwischen den Unfallgegnern?
Das ist unerheblich.
Ein Unfall MUSS lt Vertragsbedingungen gemeldet werden.
Selbst bezahlen um nicht heraufgestuft zu werden kann mann immer
noch. Die Versicherungen müssen ihren Versicherten dieses Angebot
sogar unterbreiten.Gruss Börnie
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Zitat
Original von Börnie
[quote]Original von Börni-XEin Mal hat es dann nach 4 Wochen funktioniert, das andere Mal habe ich
ziemlich direkt richtig Druck gemacht und mit dem Anwalt gedroht, da gings
dann.Gruss Börnie
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und ich dachte, Anwälte seien alles liebe Leut´, die keinem etwas tun
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Zitat
Original von lawyer
und ich dachte, Anwälte seien alles liebe Leut´, die keinem etwas tun
Ist ja auch so - ICH tu ja auch keinem nix !!!
Gruss Börnie
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Zitat
Original von Fireblade-Franzl
Hat die Verursacherin den Schaden nicht gemeldet, weil sie den "Bagatellschaden" selbst begleichen möchte, um nicht in der Versicherung hochgestuft zu werdenSelbst wenn die Versicherung erstmal zahlt, hat man noch 6 Monate Zeit um den Betrag an seine Versicherung zurück zu zahlen, um der Hochstufung zu entgehen.