Versicherungsfall melden

  • Moin!
    Nen Kumpel von mir hatte am 29.7. nen kleinen Unfall mit Mopped. Er hat nicht Schuld und es ist auch nix weiter passiert.
    Jetzt hat die Fahrerin der gegnerischen Dose aber das noch garnicht ihrer Versicherung gemeldet. Ich hab das so in Erinnerung, daß der Schadensfall innerhalb 2 Wochen gemeldet werden muss. :gruebel:
    Wenn das mit den 2 Wochen stimmt, endet die Frist am 12.8., sprich am kommenden Sonntag.
    Was passiert, wenn die das nicht in der besagten Zeit meldet?? Kann man die irgendwie deswegen belangen oder sowas??

    Das Volk ist dumm, das macht der Kohl.
    Er bläht nur unterm Schurze, den Kopf indessen läßt er hohl.
    So herrscht im Reich, ich sag es wohl, politisches Gefurze.

    Walther von der Vogelweide

    Einmal editiert, zuletzt von SimonSayz (9. August 2007 um 12:12)

  • Was interessiert es dann euch ? Wenn nix weiter passiert ist u. Ihr keine Ansprüche stellen wollte...

    - Erstmal könnt Ihr über den Zentralruf der Versicherer den Fall melden oder direkt bei Ihrer Versicherung

    - Ihre Versicherung wird Sie dann dazu anschreiben u. alles läuft seinen gewohnten Weg...

    Für euch is es egal ob Sie den Schaden schon gemeldet habt, wichtig ist das IHR euch bei Ihrer Gesellschaft gemeldet habt...

  • Ich hab vergessen zu erwähnen, daß das Mopped natürlich beschädigt ist. Mein Kumpel jedoch nicht. ;)
    Ich wollt nur allgemein mal wissen, was da passieren kann, wenn man das nicht innerhalb dieser Zeit meldet? Man kann ja auch selbst mal Schuld haben.

    Das Volk ist dumm, das macht der Kohl.
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    Walther von der Vogelweide

  • Die gegnerische Fahrerin muß den Schadensfall "unverzüglich", das heißt ohne vorwerfbare Verzögerung ihrer Versicherung mitteilen, um nicht ihre eigenen Pflichten aus dem Versicherungsvertrag zu verletzen. Teilt sie zu spät mit, gefährdet sie ihren eigenen Versicherungsschutz, die Versicherung wird dann im Verhältnis zu ihr von der Leistung befreit wegen sogenannter Obliegenheitsverletzung.

    Das berührt aber in der KFZ-Haftpflichtversicherung, weil das eine gestzliche Pflichtversicherung ist und deshalb der Geschädigte einen direkten Anspruch gegen die gegnerische Versicherung kraft Gesetzes hat, nicht die Rechte des Geschädigten gegenüber der gegnerischen Versicherung. Das bedeutet, daß die Vers. den Schaden an Deinen Kumpel zahlt, im Innenverhältnis aber dann von der Gegnerin Regreß nimmt.

    Alles klar?

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Ich hab bei Unfällen wo mir mal Leute ins Auto gefahren sind, immer den Schaden bzw. Vorfall bei der gegnerischen Versicherung gemeldet.
    Ist zwar nicht meine Pflicht, kostet aber 1 Anruf und ich bin sicher dass der Schaden gemeldet ist. Und somit auch die Bearbeitung ins Rollen kommt.

    Gruss
    Micha

    MITLEID GIBT'S UMSONST. NEID MUSS MAN SICH VERDIENEN.
    Stephan Weidner (2003)

  • stimmt genau, mache ich auch so, beantwortet aber seine Frage nicht

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Zitat

    Original von heRRscheich
    Ich hab bei Unfällen wo mir mal Leute ins Auto gefahren sind, immer den Schaden bzw. Vorfall bei der gegnerischen Versicherung gemeldet.
    Ist zwar nicht meine Pflicht, kostet aber 1 Anruf und ich bin sicher dass der Schaden gemeldet ist. Und somit auch die Bearbeitung ins Rollen kommt.

    Gruss
    Micha

    So mach ich das auch bzw. spätestens mit dem Eingang des Gutachtens wissen die dann Bescheid. ;)
    Ich denke meine Frage ist beantwortet.

    Das Volk ist dumm, das macht der Kohl.
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    Walther von der Vogelweide

  • Zitat

    Original von Börni-X
    Was interessiert es dann euch ? Wenn nix weiter passiert ist u. Ihr keine Ansprüche stellen wollte...

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    Mir ist es schon zwei Mal passiert, das die gegnerische Versicherung damit Zeit
    geschunden hat, das der Unfallverursacher sich nicht gemeldet hat.

    Ein Mal hat es dann nach 4 Wochen funktioniert, das andere Mal habe ich
    ziemlich direkt richtig Druck gemacht und mit dem Anwalt gedroht, da gings
    dann.


    Gruss Börnie


    .

    .


    Please do not feel intimidated by my superior intellect !
    I --- WILL --- WRITE --- VERY --- SLOWLY

    :]

    25.35 - 6.6.06

  • Wie hoch ist denn der Schaden am Bike?

    Hat die Verursacherin den Schaden nicht gemeldet, weil sie den "Bagatellschaden" selbst begleichen möchte, um nicht in der Versicherung hochgestuft zu werden ?(

    Was wurde vereinbart zwischen den Unfallgegnern?

    Gruß Fireblade-Franzl :gunman:

  • Zitat

    Original von Fireblade-Franzl
    Wie hoch ist denn der Schaden am Bike?

    Hat die Verursacherin den Schaden nicht gemeldet, weil sie den "Bagatellschaden" selbst begleichen möchte, um nicht in der Versicherung hochgestuft zu werden ?(

    Was wurde vereinbart zwischen den Unfallgegnern?

    Das ist unerheblich.

    Ein Unfall MUSS lt Vertragsbedingungen gemeldet werden.

    Selbst bezahlen um nicht heraufgestuft zu werden kann mann immer
    noch. Die Versicherungen müssen ihren Versicherten dieses Angebot
    sogar unterbreiten.


    Gruss Börnie

    ,

    .


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  • und ich dachte, Anwälte seien alles liebe Leut´, die keinem etwas tun :D

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Zitat

    Original von lawyer


    und ich dachte, Anwälte seien alles liebe Leut´, die keinem etwas tun :D


    Ist ja auch so - ICH tu ja auch keinem nix !!!


    :D Gruss Börnie

    .


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  • Zitat

    Original von Fireblade-Franzl
    Hat die Verursacherin den Schaden nicht gemeldet, weil sie den "Bagatellschaden" selbst begleichen möchte, um nicht in der Versicherung hochgestuft zu werden ?(

    Selbst wenn die Versicherung erstmal zahlt, hat man noch 6 Monate Zeit um den Betrag an seine Versicherung zurück zu zahlen, um der Hochstufung zu entgehen.

    MITLEID GIBT'S UMSONST. NEID MUSS MAN SICH VERDIENEN.
    Stephan Weidner (2003)

    Einmal editiert, zuletzt von heRRscheich (17. August 2007 um 18:52)